Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Das Fahreignungsseminar: Punkte in Flensburg abbauen

Durch Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr wie überhöhte Geschwindigkeit oder Alkohol am Steuer kann sich eine beachtliche Zahl an Punkten im Flensburger Fahreignungsregister ansammeln. Wer nicht warten will, bis die Punkte nach einer Verjährungsfrist vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) automatisch gelöscht werden, kann die Punkte aktiv abbauen. Dazu kann der Fahrer an einem freiwilligen, aber kostenpflichtigen Fahreignungsseminar teilnehmen.

Dieses, auch Punkteabbauseminar genannte, Programm soll mehrfach verkehrsauffälligen Fahrern helfen, sich im Straßenverkehr regelkonform zu verhalten. Dazu absolviert der Teilnehmer einen verkehrspädagogischen und einen verkehrspsychologischen Teil. Allerdings kann nur alle fünf Jahre an einem Fahreignungsseminar teilgenommen werden. Pro absolviertes Seminar wird ein Punkt aus dem Register gestrichen. In der ersten Hälfte des Jahres 2019 haben laut KBA gut 2.000 punktebelastete Fahrer an einem Fahreignungsseminar teilgenommen, um Punkte abzubauen.

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Voraussetzungen für ein Punkteabbau-Seminar

Erreicht ein Fahrer vier bis fünf Punkte auf seinem Konto in Flensburg, weist das KBA auf die Möglichkeit hin, ein Fahreignungsseminar zu besuchen, um die Punkteanzahl zu reduzieren. Wer mehr als fünf Punkte hat, kann zwar ebenfalls am Seminar teilnehmen, damit aber keine Punkte abbauen. Damit ein Fahrer einen Punkt in Flensburg mittels Fahreignungsseminar abbauen kann, muss er also folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • nicht mehr als fünf Punkte in Flensburg
  • innerhalb der letzten fünf Jahre kein Fahreignungsseminar absolviert
  • 400 bis 600 Euro für die Gebühren zur Verfügung
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Der verkehrspädagogische Teil

Der verkehrspädagogische Teil des Fahreignungsseminars zum Punkte-Abbau kann einzeln oder in einer Gruppe mit maximal sechs Teilnehmern stattfinden und wird von einem Fahrlehrer in der Fahrschule durchgeführt. Diese Teilmaßnahme dauert zweimal 90 Minuten. Der Inhalt ist in Anlage 16 der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegt.

Die Teilnehmer sollen in dieser Maßnahme lernen, das eigene Fahr- und Verkehrsverhalten zu hinterfragen und zu verbessern. Dazu werden allgemeine Verkehrsregeln besprochen, Gefahrenpotenziale im Straßenverkehr identifiziert und die speziellen Verstöße der Teilnehmer analysiert. In einer Hausaufgabe zwischen den zwei Sitzungen reflektieren die punktebelasteten Fahrer ihre Fehler und schätzen die individuellen Folgen eines Entzugs der Fahrerlaubnis ein. Zwischen den beiden Sitzungen des verkehrspädagogischen Teils muss ein zeitlicher Abstand von mindestens einer Woche liegen.

Der verkehrspsychologische Teil

Im verkehrspsychologischen Teil besucht der Teilnehmer zwei Einzelsitzungen zu je 75 Minuten bei einem speziell für die Seminarleitung anerkannten Verkehrspsychologen. In der ersten Sitzung analysieren der Fahrer und der Psychologe gemeinsam, welches Verhalten des Teilnehmers zu den Verkehrsverstößen geführt hat und welche Gründe dahinterliegen. Auf dieser Grundlage werden Lösungen entwickelt, die dem Fahrer helfen sollen, sein riskantes Fahrverhalten abzulegen.

Punkte Abbau: Mit dem Fahreignungsseminar können Punkte in Flensburg abgebaut werden.

Die Hausaufgabe in dieser Teilmaßnahme ist die Beobachtung des eigenen Fahrverhaltens und die Anwendung der erarbeiteten Lösungsansätze. Die zweite verkehrspsychologische Sitzung findet erst drei Wochen nach der ersten statt. Wer das Fahreignungsseminar in möglichst kurzer Zeit absolvieren möchte, sollte also mit dem verkehrspsychologischen Teil anfangen. In der zweiten Sitzung wird die Hausaufgabe besprochen – das heißt, die Selbstreflexion des Verkehrsverhaltens ausgewertet. Bei Bedarf können die Lösungsansätze angepasst oder weiterentwickelt werden.

Teilnahmebescheinigung führt zur Punkte-Abbau

Hat der Teilnehmer das Fahreignungsseminar komplett absolviert, erhält er eine Teilnahmebescheinigung, die vom Fahrlehrer und vom Verkehrspsychologen unterschrieben wird. Sie ist die offizielle Bestätigung für eine aktive Teilnahme am Punkteabbauseminar. Reicht der Fahrer die Teilnahmebescheinigung beim Kraftfahrt-Bundesamt ein, wird ein Punkt aus seinem Register in Flensburg gestrichen. Mit einer kostenfreien Abfrage der eingetragenen Punkte beim KBA kann der Fahrer dann seinen aktuellen Punktestand überprüfen.

Eine andere, jedoch risikoreiche Möglichkeit, die Punkte loszuwerden, ist der Punktehandel. Dabei verkauft ein Fahrer seine Punkte aus einem aktuellen Bußgeldbescheid an eine andere Person, sodass diese Punkte nicht im Fahreignungsregister eingetragen werden. Dieser Punkteverkauf ist jedoch rechtlich äußerst umstritten.

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