Neben der Ladungssicherung beim Lkw hat der Fahrzeugführer darauf zu achten, dass bei der Beladung des Lkw die zulässige Gesamtmasse des Lkw nicht überschritten wird. Die zulässige Gesamtmasse setzt sich aus dem Leergewicht des Lkw und dem maximal zulässigen Ladungsgewicht für den Transport auf der Straße zusammen.
Der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) lässt sich sowohl das Leergewicht, als auch das Gewicht der maximal zulässigen Beladung unter dem Zeichen GZ entnehmen. Zusätzlich ist in § 34 StVZO die zulässige Gesamtmasse aufgeführt.
Zu dem Leergewicht des Fahrzeugs zählt nach § 42 Abs.3 StVZO sowohl der Fahrer, dessen Gewicht pauschal mit 75 kg berechnet wird, ein zu 90 % gefüllter Tank, sowie die im Fahrzeug mitzuführenden Pannenhilfen und Erste Hilfe Ausrüstung.
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Zum Blitzer-CheckDie maximal zulässige Beladung lässt sich durch Abzug des Leergewichts des Fahrzeugs von der zulässigen Gesamtmasse nach § 34 StVZO errechnen.
Bei Zweifeln über die Einhaltung der zulässigen Gesamtmasse nach der Beladung, besteht in der Regel bei der Spedition oder bei Recyclinghöfen die Möglichkeit, das Fahrzeug wiegen zu lassen.
Der hierbei ausgestellte Schein sollte dringend aufbewahrt werden, da er bei einer Verkehrskontrolle vorgezeigt werden kann, sodass der Vorwurf einer vorsätzlichen Überladung entkräftet werden kann.
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Zum Blitzer-CheckLkw nach Art und Anzahl der Achsen | Zulässige Gesamtmasse |
Nicht mehr als zwei Achsen | 18 t |
Mehr als zwei Achsen | 25 oder 26 t (je nach Doppelachslast) |
Mehr als drei Achsen | 32 t |
Fahrzeugkombinationen mit weniger als vier Achsen | 28 t |
Fahrzeugzüge aus zweiachsigem Sattelzug mit zweiachsigem Sattelanhänger | 36 t |
-mit Achsabstand von mehr als 1,8 m, bei Doppelbereifung und Luftfederung der Antriebsachse | 38 t |
Andere Fahrzeugkombinationen mit vier Achsen | 35 oder 36 t (je nach Doppelachslast) |
Fahrzeugkombinationen mit mehr als vier Achsen | 40 t |
Fahrzeugzüge aus dreiachsiger Sattelzugmaschine mit zwei oder dreiachsigem Sattelanhänger | 44 t |
Die zulässige Beladung bei einem 7,5-Tonner errechnet sich ebenfalls aus der zulässigen Gesamtmasse abzüglich des Leergewichts des Fahrzeugs. Da das Leergewicht je nach Aufbau abweichen kann, sollte dies der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) entnommen werden.
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Zum Blitzer-CheckBei Überladung des Lkw drohen sowohl dem Fahrzeugführer, als auch dem Fahrzeughalter ein Bußgeld sowie Punkte in Flensburg.
Verstoß | Bußgeld für den Fahrer | Punkte für den Fahrer | Bußgeld für den Halter | Bußgeld für den Halter |
Überschreitung um mehr als 2-5 % | 30 € | 35 € | ||
Überschreitung um mehr als 5 % | 80 € | 1 | 140 € | 1 |
Überschreitung um mehr als 10 % | 110 € | 1 | 235 € | 1 |
Überschreitung um mehr als 15 % | 140 € | 1 | 285 € | 1 |
Überschreitung um mehr als 20 % | 190 € | 1 | 380 € | 1 |
Überschreitung um mehr als 25 % | 285 € | 1 | 425 € | 1 |
Überschreitung um mehr als 30 % | 380 € | 1 | 425 € | 1 |
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