Fahrzeuge werden häufig nicht nur zur Personenbeförderung, sondern auch zum Transport von Gepäckstücken oder größeren Ladungsstücken verwendet. Vielen ist dabei nicht bewusst, wie wichtig es ist, auf die korrekte Sicherung der Ladung zu achten, da diese bei einer Vollbremsung zu einem Geschoss werden kann, das mit einem Vielfachen seines Eigengewichts unkontrolliert durch das Fahrzeug fliegt.
Nicht ordnungsgemäße Ladungssicherung kann auch für andere Verkehrsteilnehmer zur Gefahr werden, insbesondere wenn bei nicht ordnungsgemäßer Beladung von Lkw.
Worauf bei der Ladungssicherung nach dem nächsten Großeinkauf oder vor der nächsten großen Reise zu achten ist, wird nachfolgend dargestellt.
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckUm Gefahren, die durch ungesicherte Ladung für den Straßenverkehr entstehen können, vorzubeugen, schreibt § 22 StVO vor, worauf bei der Ladungssicherung zu achten ist.
Demnach ist Ladung so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsungen oder plötzlichen Ausweichmanövern nicht verrutscht, umfällt, hin- und herrrollt, herabfällt oder vermeidbaren Lärm erzeugt.
Wichtig: Bei Beladung des Fahrzeugs sollte darauf geachtet werden, dass das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird!
Vor der Beladung des Fahrzeugs sollte sich ein Überblick über die Gegenstände verschafft werden, die verstaut werden sollen. Gleichzeitig sollte zumindest gedanklich eine Kategorisierung der Ladung in schwere und leichte Gegenstände erfolgen.
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Zum Blitzer-CheckMit den schweren Gegenständen, wie beispielsweise Koffern, sollte beim Verstauen begonnen werden. Um diesen möglichst wenig Spielraum zu lassen, sollten diese bis an die Rückbank geschoben werden.
Leichte Gegenstände können anschließend zum Ausfüllen etwaiger Lücken genutzt, oder zuoberst gelegt werden.
Ist der Kofferraum räumlich nicht von der Fahrgastzelle getrennt, sollte ein Gepäcknetz oder Laderaumgitter eingezogen werden, wenn die Ladung die Rücksitze übersteigt.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann die Ladung mit zusätzlichen Zuggurten sichern, die an Ösen im Kofferraumboden befestigt werden können.
Außerdem sollte auf eine gleichmäßige Verteilung des Gewichts geachtet werden, damit das Fahrzeug keine Schlagseite bekommt.
Wichtig: Auf der Hutablage sollten keine Gegenstände abgelegt werden, da diese bei abrupten Bremsungen nach vorne geschleudert werden.
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Zum Blitzer-CheckSkier, Surfbretter, Fahrräder oder ähnliche Sportgeräte sollten nicht ungesichert in den Innenraum des Fahrzeugs gelegt werden. Für die meisten Sportgeräte lassen sich passende Trägersysteme zu erwerben, auf denen die Sportgeräte sicher transportiert werden können.
Reicht die Fahrzeuglänge nicht aus, um die Ladung zu transportieren, besteht die Möglichkeit, die Ladung aus dem Heck herausragen zu lassen. Dies ist jedoch nur bis zu einer Überlänge von 1,5 m zulässig. Soll die herausragende Ladung über eine Entfernung von nicht mehr als 100 km transportiert werden, kann die Ladung sogar bis zu 3 m über das Fahrzeugheck hinausragen.
Allerdings darf das Fahrzeug oder der Zug samt Ladung eine Gesamtlänge von 20,75 m nicht überschreiten.
Wichtig: Ragt die Ladung mehr als 1 m über das Heck hinaus, ist die Ladung kenntlich zu machen.
Die Kenntlichmachung kann dabei auf drei verschiedene Arten erfolgen:
Das jeweilige Sicherungsmittel zur Kenntlichmachung darf dabei nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden.
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Zum Blitzer-CheckNicht immer ragt die Ladung nur über das Heck hinaus. Auch Fahrzeuge mit Überlänge nach vorne sind häufig im Straßenverkehr anzutreffen.
Für Ladung mit Überlänge nach vorne gilt, dass dies erst ab einer Höhe von 2,5 m zulässig ist. Dabei darf die Überlänge 50 cm nicht überschreiten.
Fahrzeuge einschließlich Ladung haben grundsätzlich eine Breite von 2,55 m und eine Höhe von 4 m einzuhalten. Kühlfahrzeuge dürfen eine Breite von 2,60 m nicht überschreiten.
Etwas anderes gilt für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Sind diese mit land- oder fortswirtschaftlichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen, ist eine Breite bis zu 3 m zulässig. Die Höhe darf dabei 4 m überschreiten.
Ladung, die mehr als 40 cm an der Seite über die Fahrzeugleuchten herausragt, bei Kraftfahrzeugen ist hier der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche der Begrenzungs- oder Schlussleuchten maßgebend, ist mit entsprechenden Lichtern kenntlich zu machen, wenn die Beleuchtung am Fahrzeug einzuschalten ist (z.B. bei Dämmerung oder Dunkelheit).
Wichtig: Einzelne Stangen oder Pfähle, sowie waagerecht liegende Platten oder ähnlich schlecht sichtbare Gegenstände dürfen an der Seite nicht herausragen!
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Zum Blitzer-CheckLadung, die auf dem Dach des Fahrzeugs transportiert wird, ist meistens besonders anfällig für Fahrtwind und Windböen.
Um dem Wind möglichst wenig Angriffsfläche zu bieten, sollte Ladung, die nicht im Fahrzeuginneren verstaut werden kann, in einer Dachbox transportiert werden.
Vor Beladung der Dachbox ist zum einen die höchstzulässige Dachlast des Fahrzeugs in dessen Betriebsanleitung, sowie das höchstzulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs in dem Fahrzeugschein in Erfahrung zu bringen.
Wurde die Ladung nicht sachgemäß verstaut, besteht die Gefahr, dass eine Vollkaskoversicherung sich weigert, den Schaden am eigenen Fahrzeug nach einem Unfall zu übernehmen.
Kommt es in Folge unverschuldeten abrupten Bremsens zu Schäden am eigenen Auto, die auf nicht sachgemäß verstaute Ladung zurückzuführen sind, besteht ebenfalls die Gefahr, dass die Haftpflichtversicherung des verursachenden Verkehrsteilnehmers die Schadensregulierung verweigert.
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Zum Blitzer-CheckWer die Ladung beim Transport unsachgemäß sichert, hat mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg zu rechnen.
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
Ladung nicht lärmvermeidend verstaut oder gesichert | 10 € | |
Zulässige Ladungshöhe überschritten | 20 € | |
Zulässige Ladungsbreite überschritten | 20 € | |
Zulässige Länge der Ladung überschritten | 20 € | |
Ladung befördert ohne vorgeschriebenes Sicherungsmittel | 25 € | |
Ladung nicht ordnungsgemäß verstaut | 35 € | |
-mit Gefährdung | 60 € | 1 |
Fahrzeug mit einer Höhe einschließlich Ladung von mehr als 4,20 m geführt | 60 € | 1 |
Befahren einer Autobahn oder Kraftstraße mit einem Fahrzeug, dessen Ladungshöhe mehr als 4,20 m betrug | 70 € | 1 |
Ladung nicht vorschriftsmäßig bei erheblichem Leiden der Verkehrssicherheit | 80 € | 1 |
Ladung nicht vorschriftsmäßig bei erheblichem Leiden der Verkehrssicherheit mit Sachbeschädigung | 120 € | 1 |
Zulassen der Inbetriebnahme eines Kfz, dessen Inbetriebnahme die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt | 135 € | 1 |
Zulassen der Inbetriebnahme eines Kfz, dessen Inbetriebnahme die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 165 € | 1 |
Zulassen der Inbetriebnahme eines Kfz, dessen Inbetriebnahme die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigt mit Sachbeschädigung | 200 € | 1 |
Auf der Autobahn oder Kraftstraße mit einer Ladung, die nicht stetig weniger als 4 m Höhe betrug und dadurch die automatische Höhenkontrolle ausgelöst und anschließender Fahrstreifensperrung | 160 € | |
Auf der Autobahn oder Kraftstraße mit einer Ladung, die mehr als 4 m Höhe betrug und dadurch die automatische Höhenkontrolle ausgelöst und anschließender Fahrstreifensperrung | 240 € |
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