Ist der Nachwuchs noch nicht alt genug, um selbstständig Radfahren zu können, müssen Eltern, die auf ihr Fahrrad nicht verzichten wollen, eine Möglichkeit zur sicheren Beförderung des Kindes auf dem Fahrrad finden. Dabei gilt: Die Mitnahme von Kindern unterliegt mit der Kindersitz– und Gurtpflicht nicht nur im Auto Regeln, sondern auch auf dem Fahrrad.
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Zum Blitzer-CheckFolgende Regelungen sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Paragraf 21 Absatz 3 bei der Personenbeförderung mit dem Fahrrad vor:
Zusätzlich sollte der Fahrer darauf achten, dass sein Fahrrad verkehrssicher ist. Dazu gehören neben einer intakten Fahrradbeleuchtung auch ein ausreichender Reifendruck und funktionierende Bremsen.
Hinweis: Aufgrund einer StVO-Änderung im Jahr 2020 ist es nun auch möglich, ältere Kinder oder Erwachsene auf dem Fahrrad zu transportieren. Dies gilt allerdings nur, wenn das Rad speziell für die Personenbeförderung gebaut und eingerichtet ist.
Es gibt drei Möglichkeiten, einen Kindersitz am Fahrrad anzubringen:
Der Vorteil vom Fahrradsitz vorne zwischen Lenker und Fahrer ist sicherlich, dass das Kind einen uneingeschränkten Blick auf die Fahrbahn hat. Ein Kinderfahrradsitz hinten bietet wiederum den Vorteil einer besonders hohen Rückenlehne, was die Sicherheit bei Unfällen und den Sitzkomfort erhöht sowie vor Fahrtwind schützt.
Ob Front- oder Hecksitz, wichtig ist, dass das Kind sicher im Kindersitz angeschnallt ist. In der Regel sind Fahrradkindersitze mit einem Dreipunktgurt und einem Höcker im Schrittbereich ausgestattet, sodass Kinder bei einem Aufprall oder einer scharfen Bremsung im Sitz gehalten werden.
Es gibt noch weitere Vorschriften für das Radfahren mit Kindersitz:
Hinweis: Nicht nur die Speichen eines Fahrrads können für Kinderfüße und -hände zur Gefahr werden. Auch bei freiliegenden Federn am Sattel können Kinder auf Hintersitzen sich die Finger einklemmen. Spezielle, im Fahrradfachhandel erhältliche Abdeckungen für Sattelfedern sind hier zu empfehlen.
Die Höhe der Strafen gemäß Bußgeldkatalog ist bei falscher Sicherung von Kindern auf Rädern relativ gering. Dennoch sollten Eltern nicht aus den Augen verlieren, dass falsch transportierte Kinder auf dem Rad sowohl die Sicherheit des eigenen Kindes als auch des übrigen Verkehrs gefährden.
Verstoß | Bußgeld |
Transport eines Kindes mit dem Fahrrad ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorkehrungen | 5 Euro |
Transport eines Kindes, das älter als 7 Jahre ist, mit dem Fahrrad | 5 Euro |
Transport eines Kindes, das älter als 7 Jahre ist, im Fahrradanhänger | 5 Euro |
Transport von mehr als 2 Kindern im Fahrradanhänger | 5 Euro |
Verstoß | Bußgeld |
Transport eines Kindes mit dem Fahrrad ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorkehrungen | 5 Euro |
Transport eines Kindes, das älter als 7 Jahre ist, mit dem Fahrrad | 5 Euro |
Transport eines Kindes, das älter als 7 Jahre ist, im Fahrradanhänger | 5 Euro |
Transport von mehr als 2 Kindern im Fahrradanhänger | 5 Euro |
Übrigens: Wird ein Kind auf dem Fahrradgepäckträger mitgenommen, gilt dieses als unzureichend gesichert und ein Bußgeld wird fällig. Dasselbe gilt auch für die Mitnahme eines Erwachsenen auf dem Gepäckträger.
Kinder dürfen auch auf E-Bikes und Pedelecs mitgenommen werden. Wie bei einem herkömmlichen Fahrrad, muss der Transport auf einem geeigneten Kinderfahrradsitz (Vorder- oder Rücksitz) stattfinden. Auch die Nutzung von Fahrradanhängern ist erlaubt, insofern die Höchstgeschwindigkeit des Pedelecs oder E-Bikes 25 Kilometer pro Stunde nicht überschreitet.
Da viele E-Bikes und Pedelecs ihre Akkus auf dem Gepäckträger haben, kann es schwierig sein, einen passenden Hintersitz für Kinder zu finden. Auch bei sehr schmalen Gepäckträgern kann die Kindersitzmontage problematisch werden. Fahrradsitze, die sich für die Montage am Rahmen eignen, können Abhilfe schaffen. Viele Hersteller bieten zusätzlich spezielle Adapter an, falls die Kindersitzvorrichtung nicht ans Sattelrohr des jeweiligen E-Bikes passen sollte.
Die StVO legt zwar fest, dass ein mitfahrendes Kind auf dem Rad nicht älter als sieben Jahre alt sein darf, doch ein Mindestalter für die Mitnahme auf dem Fahrrad schreibt sie nicht vor. Rechtlich gesehen ist es also möglich, ein Baby mit dem Fahrrad zu transportieren. Dennoch raten Experten, Kinder erst ab einem Alter von elf Monaten für höchstens drei Stunden sowie auf befestigten Wegen auf dem Fahrrad mitzunehmen – dies gilt für Fahrradsitze und -anhänger.
Unebenheiten auf der Fahrbahn können sich über das Rad als Stoß in die Wirbelsäule des Babys übertragen und der Gesundheit des Kindes schaden. Eine gute Federung des Fahrrads ist daher von Vorteil. Auf die Mitnahme von Babys auf dem Rad ist generell zu verzichten, wenn das Kind noch nicht in der Lage ist, sicher allein zu sitzen und sein Köpfchen zu halten.
In Deutschland existiert keine gesetzlich vorgeschriebene Fahrradhelmpflicht – weder für Erwachsene noch für Kinder. Das Tragen eines Helms kann jedoch bei einem Unfall schwere Verletzungen, vor allem am Kopf, verhindern.
Achtung: Da die Nackenmuskulatur von Babys noch nicht richtig ausgebildet ist, sollte auf das Tragen eines Helms verzichtet werden. Erst wenn ein Kind allein sitzen und das Köpfchen halten kann, kann es auch einen Helm tragen. Fahrradhelme für Babys und Kleinkinder sind bereits ab Größe XS (Kopfumfang 44 bis 49 Zentimeter) erhältlich.
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