Will man mit dem Auto in den Urlaub fahren, weiß jeder, die Kinder gehören auf den Kindersitz und alle Insassen des Fahrzeugs befolgen die Anschnallpflicht. Doch was ist mit dem Familienhund?
Auch ein Haustier muss im Auto ordnungsgemäß transportiert werden. Dazu gehört, dass sich das Tier nicht selbstständig durch das Fahrzeug bewegt, den Fahrer ablenkt und zum Sicherheitsrisiko wird. Denn selbst, wenn der Fahrer nicht Unfallverursacher ist, kann das während der Fahrt nicht gesicherte Tier durch den Fahrraum geschleudert und zu einem gefährlichen Wurfgeschoss werden.
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Zum Blitzer-CheckDie Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt für die Mitnahme von Hund oder Katze im Fahrzeug keine direkte Anschnallpflicht vor. Vielmehr gelten Haustiere als Ladung und Ladung muss im Pkw angemessen gesichert werden – sowohl auf langen Fahrten als auch auf Kurzstrecken.
Wie diese Sicherung aussieht, steht im Paragraf 22 der StVO geschrieben. Demnach muss Ladung so gesichert werden, dass sie auch bei einer Vollbremsung oder einer plötzlichen Ausweichbewegung des Fahrzeugs nicht verrutscht, durch das Auto rollt, umfällt, herunterfällt und vermeidbaren Lärm erzeugt.
Gerät ein Fahrzeug, in dem ein Hund nicht angeschnallt ist, in eine Polizeikontrolle, drohen unterschiedliche Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog:
Verstoß | Bußgeld | Punkt |
Tier im Fahrzeug nicht angemessen gesichert | 35 Euro | |
Tier im Fahrzeug nicht angemessen gesichert mit Gefährdung | 60 Euro | 1 Punkt |
Tier im Fahrzeug nicht angemessen gesichert mit Sachbeschädigung | 75 Euro | 1 Punkt |
Tier vom Fahrzeug aus geführt (Hund neben Auto herlaufen lassen) | 5 Euro |
Verstoß | Bußgeld | Punkt |
Tier im Fahrzeug nicht angemessen gesichert | 35 Euro | |
Tier im Fahrzeug nicht angemessen gesichert mit Gefährdung des Straßenverkehrs | 60 Euro | 1 Punkt |
Tier im Fahrzeug nicht angemessen gesichert mit Sachbeschädigung | 75 Euro | 1 Punkt |
Tier vom Fahrzeug aus geführt (Hund neben Auto herlaufen lassen) | 5 Euro |
Neben diesen Strafen sind im Falle eines Unfalls auch versicherungstechnische Probleme möglich. Wird versäumt, den Hund im Auto zu sichern, und es kommt zu einem Unfall, gilt dies als grobe Fahrlässigkeit und der Fahrer des Wagens kann als Mitschuldiger verantwortlich gemacht werden. Die Kaskoversicherung muss für den Schaden am Auto dann nur teilweise oder gar nicht aufkommen.
Für die Sicherung von Hund und Katze im Pkw bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten an:
Für kleine und mittelgroße Hunde eignet sich ein Tiersitz oder Autositz. Dabei handelt es sich um eine nach oben hin offene Kiste, die mit dem Sicherheitsgurt oder mit der Isofix-Halterung am Autositz auf der Rückbank befestigt wird. Das Tier selbst wird mit einem Geschirr gesichert, sodass es nicht aus der Box herausspringen kann oder bei einem Aufprall aus dem Sitz geschleudert wird.
Tiersicherheitsgurte können bei kleinen und großen Hunden sowie bei Katzen verwendet werden. Das Transportgeschirr oder der Gurt wird dabei mit dem Sicherheitsgurt oder mit den Isofix-Anschlüssen des Autos kombiniert. Wichtig ist, dass der Sicherungs- oder Hundegurt nicht zu lang ist, sodass sich das Tier maximal bis an die Vorderkante des Rücksitzes bewegen kann.
Achtung: Der Hundesicherheitsgurt für das Auto darf nicht am Halsband des Hundes befestigt werden, da das Tier sonst bei einem Aufprall stranguliert werden könnte. Am besten ist es, ein stabiles und kurzes Hundegeschirr am Sicherheitsgurt oder der Isofix-Halterung des Autos zu befestigen.
Transportboxen gibt es in unterschiedlichen Ausführungen. Sie können, abhängig von ihrer Größe, entweder im Kofferraum verstaut oder auf dem Autositz mit einem Gurt festgeschnallt werden. Vom Abstellen und bloßem Befestigen der Transportbox auf dem Rücksitz durch Autogurte wird jedoch aufgrund mangelnder Sicherheit abgeraten. Transportboxen sind daher oft mit Isofix-Sicherheitsgurten ausgestattet, mit denen das Anschnallen auf dem Rücksitz sicher möglich ist.
Transportboxen eignen sich nicht nur für Hunde, sondern auch für den sicheren Transport von Katzen. Kleine Boxen sollten im Auto in den Fußraum hinter den Vordersitzen gestellt werden. Dort können sie nicht verrutschen beziehungsweise bei einem Aufprall nach vorne oder zur Seite schießen.
Große Hundeboxen gehören in den Kofferraum. Die Box sollte mit Seilen oder Spanngurten quer zur Fahrtrichtung festgemacht und an die Rücksitzbank des Autos gestellt werden. Auf diese Weise können sich bei einem Unfall entstehende Kräfte gleichmäßig auf den Körper des Hundes verteilen.
Hunde dürfen laut StVO im Kofferraum transportiert werden. Vor allem große Hunde sind am besten in einer Hundetransportbox im Kofferraum beziehungsweise im Laderaum von Vans oder Kombis aufgehoben.
Der Fahrer kann entscheiden, ob er den Hund im Kofferraum anschnallen will oder nicht. Im Sinne des Tierwohls sollte man den Hund allerdings mit einem Gurt befestigen, um ihn etwa bei einer Notbremsung zu sichern. Für die Gurtsicherung im Kofferraum können entsprechende Ladeösen im Auto genutzt werden.
Es ist zwar erlaubt, den Hund im Kofferraum ohne Gitter, das den Laderaum vom Rest des Autos trennt, zu transportieren, doch erhöht ein zusätzliches Trenngitter für den Kofferraum die Sicherheit von Mensch und Tier immens. Solch eine Trennwand verhindert, dass das Tier während der Fahrt nach vorne ins Auto klettert oder bei einem Unfall zum Wurfgeschoss wird.
In älteren Fahrzeugen, in denen die Rücksitzlehnen nicht so stabil sind, bieten sich Trenngitter im Laderaum an, die vom Boden bis zum Dach des Autos reichen. Bei neueren Autos ist häufig ein kurzes Hundeschutzgitter, das an den Kopfstützen der Rücksitzbank befestigt wird, ausreichend.
Es gibt neben stabilen Hundegittern auch Trennnetze. Diese bieten allerdings weniger Schutz und eignen sich eher für kleine Hunde oder einfache Ladung.
Rein rechtlich gesehen spricht nichts dagegen, das Haustier auf dem Beifahrersitz im Auto mitfahren zu lassen – insofern das Tier ordnungsgemäß gesichert ist und den Fahrer des Autos nicht behindert.
Eine weitere Einschränkung betrifft die Größe des Tieres. Ein Hund sollte eine etwaige Schulterhöhe von 40 Zentimetern nicht überschreiten, damit er nicht etwa aus Platzmangel den Schaltknüppel bewegen oder Schaden durch den Airbag nehmen kann. Wichtig ist, dass der Hund die Mittelkonsole gar nicht erst erreicht und den Autofahrer stört.
Auch für den Beifahrersitz gilt: Ist der Hund nicht angeschnallt, kann eine Strafe drohen. Der Vierbeiner sollte deshalb fest gesichert sein, zum Beispiel mit einem Anschnallgeschirr oder einem auf dem Beifahrersitz fest verankertem Hundekörbchen. Nur so kann vermieden werden, dass sich das Tier während der Fahrt ungehindert bewegen und den Fahrer ablenken kann oder im Falle eines Unfalls gegen die Windschutzscheibe prallt.
Generell ist das Verletzungsrisiko im Fußraum für Hunde hoch, da sich beispielsweise unter den Vordersitzen Führungsschienen aus Metall befinden, die bei einem Unfall zu Schnittverletzungen führen können. Auch können Hunde bei einem Aufprall eingeklemmt werden und unter den Vordersitz rutschen.
Der Fußraum bietet also trotz seiner Enge keine Schutzfunktion. Lediglich in einer Transportbox dürfen kleine Hunde sowie Katzen im Fußraum hinter den Vordersitzen transportiert werden. Werden Haustiere ohne Sicherung im Fußraum transportiert, riskieren Autoinsassen ihre Gesundheit und die des Tieres sowie ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.
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