Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Anschnallpflicht in Deutschland: Die wichtigsten Fakten im Überblick

Keine Zeit, schlecht fürs gebügelte Hemd oder einfach vergessen – wer den Sicherheitsgurt im Auto nicht benutzt, hat oft eine Erklärung parat, aber das Recht meist nicht auf seiner Seite. Denn: In Deutschland herrscht Anschnallpflicht. Wer gegen diese Mitnahmebestimmung verstößt und ohne Sicherheitsgurt unterwegs ist und erwischt wird, muss in der Regel mit Konsequenzen wie Bußgeldern oder Punkten in Flensburg rechnen.

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Der Sicherheitsgurt rettet Leben

Anschnallen ist in Deutschland im Straßenverkehr eine Pflicht.

Die Anschnallpflicht in Deutschland ist im § 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Er besagt: Wer ein Fahrzeug fährt oder in einem mitfährt, muss sich anschnallen – egal ob Kind oder Erwachsener. Die Pflicht gilt sogar für Schwangere. Warum das so wichtig ist? Weil ein Sicherheitsgurt Leben retten kann. Wie der ADAC berichtet, reicht bei einem Aufprall eine Geschwindigkeit von 64 km/h aus, um bei nicht angeschnallten Personen lebensgefährliche Kopf-, Brust- oder Beinverletzungen zu verursachen – und das sogar mit ausgelöstem Airbag.

Ausnahmen von der Gurtpflicht

Grundsätzlich ist der Fahrer bei der Personenförderung verantwortlich dafür, dass alle Insassen angeschnallt sind. Die Anschnallpflicht erlaubt aber auch Ausnahmen. Sie gelten für:

  • Personen im sogenannten Haus-zu-Haus-Verkehr, die ihr Fahrzeug regelmäßig und in kurzen Zeitabständen verlassen müssen. Das gilt beispielsweise für Paketboten
  • Fahrten in Schrittgeschwindigkeit – zum Beispiel auf Parkplätzen
  • Fahrten in Bussen, bei denen Fahrgäste auch stehen dürfen
  • Betriebspersonal in Bussen und Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personen. Hier ist es häufig nötig, den Sitzplatz verlassen zu können – beispielsweise während einer Fahrt in einem Einsatzfahrzeug
  • Fahrgäste in Bussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, die kurzzeitig aufstehen müssen – zum Beispiel für einen Gang auf die Toilette im Reisebus

Taxifahrer genießen bei der Anschnallflicht keine Ausnahme mehr. Auch sie müssen während der Fahrt einen Gurt tragen.

Kinder sicher anschnallen: So geht es richtig

Da Kinder in der Regel noch nicht eigenverantwortlich handeln können und zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern gehören, müssen sie besonders gut geschützt werden. Den Sicherheitsgurt anzulegen, reicht dafür nicht aus. Die Straßenverkehrsordnung besagt, dass alle Kinder, die jünger als zwölf Jahre oder kleiner als 150 cm sind, nur in einem Auto mitfahren dürfen, wenn sie in vorgeschriebenen Kindersitzen oder Sitzerhöhungen Platz nehmen und dort angeschnallt werden. Doch welcher Sitz ist der richtige? Wer nach einem Kindersitz im Geschäft oder Internet sucht, weiß: Die Auswahl ist riesig und kann ganz schön überfordern. Zum Glück gibt es klare Regeln, an denen sich Eltern orientieren können. Wichtigster Hinweis: Der Kindersitz muss mit einem entsprechenden Prüfsiegel versehen sein.

Diese Kindersitz-Normen sind zugelassen:

• i-Size / UN ECE Reg. 129

• UN ECE Reg. 44/04

• UN ECE Reg. 44/03

Die Labels dieser Normen stehen direkt am Kindersitz. Zudem sollte auf eine sichere Befestigung des Kindersitzes im Auto geachtet werden.

Nicht angeschnallt im Auto? Mit diesen Bußgeldern ist zu rechnen

Personen, die ohne Gurt im Auto oder beispielsweise im Wohnmobil unterwegs sind, drohen bei einer Kontrolle folgende Konsequenzen aus dem Bußgeldkatalog:

VerstoßBußgeldPunkte
Sicherheitsgurt nicht angelegt30 Euro
Kind im vorgeschriebenen Kindersitz, aber unangeschnallt30 Euro *bei mehreren Kindern erhöht sich das Bußgeld
Kind ist unangeschnallt und sitzt nicht im vorgeschriebenen Kindersitz60 Euro *bei mehreren Kindern erhöht sich das Bußgeld1
VerstoßBußgeldPunkte
Sicherheitsgurt nicht angelegt30 Euro
Kind im vorgeschriebenen Kindersitz, aber unangeschnallt30 Euro *bei mehreren Kindern erhöht sich das Bußgeld
Kind ist unangeschnallt und sitzt nicht im vorgeschriebenen Kindersitz60 Euro *bei mehreren Kindern erhöht sich das Bußgeld1

Für fehlende oder falsche Kindersitze auf dem Fahrrad gelten andere Regeln und Strafen.

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