Keine Zeit, schlecht fürs gebügelte Hemd oder einfach vergessen – wer den Sicherheitsgurt im Auto nicht benutzt, hat oft eine Erklärung parat, aber das Recht meist nicht auf seiner Seite. Denn: In Deutschland herrscht Anschnallpflicht. Wer gegen diese Mitnahmebestimmung verstößt und ohne Sicherheitsgurt unterwegs ist und erwischt wird, muss in der Regel mit Konsequenzen wie Bußgeldern oder Punkten in Flensburg rechnen.
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Zum Blitzer-CheckDie Anschnallpflicht in Deutschland ist im § 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Er besagt: Wer ein Fahrzeug fährt oder in einem mitfährt, muss sich anschnallen – egal ob Kind oder Erwachsener. Die Pflicht gilt sogar für Schwangere. Warum das so wichtig ist? Weil ein Sicherheitsgurt Leben retten kann. Wie der ADAC berichtet, reicht bei einem Aufprall eine Geschwindigkeit von 64 km/h aus, um bei nicht angeschnallten Personen lebensgefährliche Kopf-, Brust- oder Beinverletzungen zu verursachen – und das sogar mit ausgelöstem Airbag.
Grundsätzlich ist der Fahrer bei der Personenförderung verantwortlich dafür, dass alle Insassen angeschnallt sind. Die Anschnallpflicht erlaubt aber auch Ausnahmen. Sie gelten für:
Taxifahrer genießen bei der Anschnallflicht keine Ausnahme mehr. Auch sie müssen während der Fahrt einen Gurt tragen.
Da Kinder in der Regel noch nicht eigenverantwortlich handeln können und zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern gehören, müssen sie besonders gut geschützt werden. Den Sicherheitsgurt anzulegen, reicht dafür nicht aus. Die Straßenverkehrsordnung besagt, dass alle Kinder, die jünger als zwölf Jahre oder kleiner als 150 cm sind, nur in einem Auto mitfahren dürfen, wenn sie in vorgeschriebenen Kindersitzen oder Sitzerhöhungen Platz nehmen und dort angeschnallt werden. Doch welcher Sitz ist der richtige? Wer nach einem Kindersitz im Geschäft oder Internet sucht, weiß: Die Auswahl ist riesig und kann ganz schön überfordern. Zum Glück gibt es klare Regeln, an denen sich Eltern orientieren können. Wichtigster Hinweis: Der Kindersitz muss mit einem entsprechenden Prüfsiegel versehen sein.
Diese Kindersitz-Normen sind zugelassen:
• i-Size / UN ECE Reg. 129
• UN ECE Reg. 44/04
• UN ECE Reg. 44/03
Die Labels dieser Normen stehen direkt am Kindersitz. Zudem sollte auf eine sichere Befestigung des Kindersitzes im Auto geachtet werden.
Personen, die ohne Gurt im Auto oder beispielsweise im Wohnmobil unterwegs sind, drohen bei einer Kontrolle folgende Konsequenzen aus dem Bußgeldkatalog:
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
Sicherheitsgurt nicht angelegt | 30 Euro | |
Kind im vorgeschriebenen Kindersitz, aber unangeschnallt | 30 Euro *bei mehreren Kindern erhöht sich das Bußgeld | |
Kind ist unangeschnallt und sitzt nicht im vorgeschriebenen Kindersitz | 60 Euro *bei mehreren Kindern erhöht sich das Bußgeld | 1 |
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
Sicherheitsgurt nicht angelegt | 30 Euro | |
Kind im vorgeschriebenen Kindersitz, aber unangeschnallt | 30 Euro *bei mehreren Kindern erhöht sich das Bußgeld | |
Kind ist unangeschnallt und sitzt nicht im vorgeschriebenen Kindersitz | 60 Euro *bei mehreren Kindern erhöht sich das Bußgeld | 1 |
Für fehlende oder falsche Kindersitze auf dem Fahrrad gelten andere Regeln und Strafen.
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