Hinterm Steuer ist kein guter Ort, um zu telefonieren oder zu surfen. Wer Auto fährt, sollte nicht abgelenkt sein – denn so können schwere Unfälle entstehen. Deshalb ist der Gesetzgeber hier streng: Er untersagt nicht nur das Telefonieren; Autofahrer dürfen das Handy auch nicht in der Hand halten.
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckDas Handy in der Hand beim Autofahren? Viele glauben, das sei kein Problem – schließlich telefoniere man ja nicht. Das ist jedoch ein Irrglaube. Wer sein Handy am Steuer nutzt und dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen. Einen Punkt in Flensburg gibt es obendrauf.
Geregelt ist die Handynutzung in § 23 Abs 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO). Hier steht sinngemäß geschrieben: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient, nur benutzen, wenn
Kurz gesagt: Das Handy gehört während der Fahrt weder ans Ohr noch in die Hand. Es gibt jedoch noch ein Schlupfloch für alle, die selbst am Steuer nicht ohne ihr Handy sein können: Wer eine Handyhalterung im Auto hat und über die Freisprechanlage telefoniert, muss mit keiner Bestrafung rechnen.
Wer mit dem Handy in der Hand beim Fahren erwischt wird, muss mit folgenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen:
Vorwurf | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Fahren mit Handy in der Hand als Kraftfahrer | 100 Euro | 1 | |
Fahren mit Handy in der Hand, wodurch eine Gefährdung entstand | 150 Euro | 2 | 1 Monat |
Fahren mit Handy in der Hand und entstandener Sachbeschädigung | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
Vorwurf | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Fahren mit Handy in der Hand als Kraftfahrer | 100 Euro | 1 | |
Fahren mit Handy in der Hand, wodurch eine Gefährdung entstand | 150 Euro | 2 | 1 Monat |
Fahren mit Handy in der Hand und entstandener Sachbeschädigung | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
Viele Autofahrer fragen sich, was eigentlich passiert, wenn sie mit dem Handy in der Hand am Steuer geblitzt wurden – aber ohne zu telefonieren. Auch dann wird vermutlich zwei Wochen später ein Bußgeldbescheid im Briefkasten liegen, denn das Blitzerfoto kann durchaus als Beweismittel für den Verstoß dienen. Wer mit dem Handy in der Hand geblitzt wurde, hat zwei Ordnungswidrigkeiten begangen: Er ist erstens zu schnell gefahren und hatte zweitens das Handy in der Hand. In diesem Fall wird beides als sogenannte Tateinheit zusammengefasst, weil beide Verstöße zur selben Zeit und am selben Ort stattgefunden haben. Deshalb müssen Betroffene auch nicht beide Bußgelder voll bezahlen, sondern nur das höhere. Allerdings kann dieses von der Behörde angemessen aufgestockt werden. Auch ein etwaiges Fahrverbot kann sich bei tateinheitlichen angemessen erhöhen. Maximal sind allerdings drei Monate möglich. Punkte in Flensburg werden nicht addiert. Hier tritt lediglich die höchste vorgesehene Strafe in Kraft.
Wer den Bußgeldbescheid wegen des Vorwurfs Handy in der Hand am Steuer nicht akzeptieren möchte, hat in der Regel zwei Wochen Zeit, Einspruch dagegen einzulegen. Ob das sinnvoll ist, lässt sich leider nicht allgemein beantworten, dazu muss jeder Fall ganz individuell betrachtet werden.
Manchmal kommt es beispielsweise vor, dass die Behörde einige Formfehler macht und die oben genannte Tateinheit beispielsweise nicht beachtet. Solche Fehler können dazu führen, dass ein Einspruch tatsächlich erfolgreich sein kann. Allerdings ist das für den Laien schwer zu erkennen. Deshalb ist es sinnvoll, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate zu ziehen. Er kann Akteneinsicht nehmen und Betroffenen eine Einschätzung geben, wie hoch die Chance für einen erfolgreichen Einspruch beim Handyverstoß sein wird.
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