Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss mit Strafen rechnen. Aber was passiert eigentlich, wenn man mit dem Handy geblitzt wird – also dazu noch zu schnell gefahren ist? Verdoppelt sich die Strafe dann?
Wer mit zu hoher Geschwindigkeit unterwegs ist und dabei auch noch mit dem Handy hantiert, begeht zwei Ordnungswidrigkeiten. Wer jetzt geblitzt wird, hat mit Strafen zu rechnen – dabei spielt es keine Rolle, ob sich das Handy in der Hand oder am Ohr befand.
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckAuch wenn der geblitzte Autofahrer mit dem Handy in der Hand gegen zwei Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen hat, heißt das nicht, dass er die Strafen für beide Ordnungswidrigkeiten unabhängig voneinander erhält. Die Rechtsprechung redet dann nämlich von einer Tateinheit, da beide Verstöße am selben Ort, durch dieselbe Person und in derselben Zeit begangen wurden. Gezahlt werden muss zunächst das höhere Bußgeld. Außerdem kann die Strafe je nach Schwere der weiteren Ordnungswidrigkeiten angemessen erhöht werden.
Bei einem Blitzerfoto mit Handy in der Hand oder am Ohr ist es ähnlich: Da es sich hier um eine Tateinheit handelt, muss der Betroffene meist die höhere Geldbuße komplett zahlen – zusätzlich aber oft auch eine an die Schwere der niedrigeren angelehnte Erhöhung. Es wird auch nur ein Fahrverbot erlassen, das die schwerere Strafe als Grundlage nimmt. Ist für Geschwindigkeitsüberschreitung und Handyverstoß ein Fahrverbot vorgesehen, kann sich dieses jedoch verlängern – maximal möglich sind allerdings drei Monate. Punkte in Flensburg werden nur für die schwerwiegendere Ordnungswidrigkeit erlassen.
Zusammengefasst heißt das also:
Wer zu schnell gefahren ist und das Handy am Ohr oder in der Hand hatte, darf gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Ob das tatsächlich erfolgversprechend ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern hängt stark vom Einzelfall ab. Erfolgreich kann ein Einspruch sein, wenn beispielsweise bei der Berechnung des Bußgeldes die Tateinheit nicht beachtet wurde und dadurch das Bußgeld und die Nebenfolgen zu hoch angesetzt sind. Ist das der Fall oder besteht der entsprechende Verdacht, ist es sinnvoll, sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen.
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