Wer ins Auto steigt, will in erster Linie vor allem eins: schnell an sein Ziel kommen. Doch in manchen Fällen müssen Autofahrer sich zügeln – und zwar so weit, dass sie nicht schneller sind als ein Fußgänger. Das ist die sogenannte Schrittgeschwindigkeit, die dem ein oder anderen Fahrer ganz schön auf die Nerven geht. Man sollte sich allerdings trotzdem sehr genau daran halten.
Die Schrittgeschwindigkeit ist ein schwammiger Begriff. Schließlich geht jeder Mensch unterschiedlich schnell – wie soll es hier eine Einheit geben? Tatsächlich gibt es für die Schrittgeschwindigkeit in der StVO (Straßenverkehrsordnung) keinen vorgeschriebenen Wert. Es wird letztlich den Gerichten überlassen, eine Definition für die Schrittgeschwindigkeit zu finden. Dazu gab es bereits mehrere Urteile, aus denen sich ableiten lässt, dass man unter Schrittgeschwindigkeit ein Tempo zwischen 7 und 15 km/h verstehen kann.
Geblitzt worden?
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Zum Blitzer-CheckIm Straßenverkehr kommt es immer mal wieder vor, dass Autofahrer in Schrittgeschwindigkeit fahren müssen. Sie gilt:
Die Schrittgeschwindigkeit wird meist mit dem Zeichen 325.1 angezeigt – dem Schild, das einen verkehrsberuhigten Bereich kennzeichnet.
Wer die Schrittgeschwindigkeit missachtet und geblitzt wird, muss mit einer Strafe aus dem Bußgeldkatalog rechnen. In der Regel kommt auf die Verkehrssünder ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und manchmal sogar auf ein Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu.
Das sind die aktuellen Sanktionen bei einer Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit innerorts:
Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch |
Bis 10 km/h | 30 € | Wohl nicht | ||
11 bis 15 km/h | 50 € | Wohl nicht | ||
16 bis 20 km/h | 70 € | Wohl nicht | ||
21 bis 25 km/h | 115 € | 1 | Hier prüfen** | |
26 bis 30 km/h | 180 € | 1 | (1 Monat)* | Hier prüfen** |
31 bis 40 km/h | 260 € | 1 | 1 Monat | Hier prüfen** |
41 bis 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen** |
51 bis 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | Hier prüfen** |
61 bis 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Hier prüfen** |
Über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | Hier prüfen** |
* Das Fahrverbot wird nur erlassen, wenn es sich um einen Wiederholungsfall handelt und der Fahrer innerhalb eines Jahres zweimal mit mindestens 26 km/h zu viel geblitzt wurde
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Unter Autofahrern herrscht häufig der Irrglaube, sie müssten im Kreisverkehr Schrittgeschwindigkeit fahren. Das ist jedoch nicht korrekt. Autofahrer sollten zwar ihr Tempo drosseln, da sie sich nicht auf einer geraden Straße befinden und zusätzlich im Begriff sind, abzubiegen, aber das Fahren im Schritttempo ist nicht nötig. Ganz im Gegenteil kann dieses stark gedrosselte Tempo eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer bedeuten.
Geregelt ist die Anschnallpflicht im § 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort steht geschrieben, dass die Anschnallpflicht bei Schrittgeschwindigkeit nicht gilt, wenn Autofahrer rückwärtsfahren – beispielsweise beim Einparken – oder wenn sie sich auf einem Parkplatz befinden. Diese kleine Gurt-Freiheit sollte aber nicht falsch ausgelegt werden: Wer beispielsweise langsam durch die Straßen fährt und nach einer Parklücke Ausschau hält, muss weiterhin angeschnallt bleiben. Das gilt auch, wenn Autofahrer an einer roten Ampel oder im Stau nur in Schrittgeschwindigkeit vorwärtskommen.
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