Wer die erlaubte Geschwindigkeit inner- oder außerorts überschreitet und dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens rechnen. Dabei richtet sich die zugelassene Höchstgeschwindigkeit nicht immer nach den Schildern am Straßenrand. Vielmehr ist jeder Autofahrer verpflichtet seine Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse anzupassen. Auch die Straßenverhältnisse sorgen bisweilen dafür, dass andere Höchstgeschwindigkeiten gelten als ausgeschildert.
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckSo schreibt etwa § 3 Abs. 1 Satz 3 f. StVO (Straßenverkehrsordnung) vor:
„Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.“
Diese Regelung gilt inner- und außerorts unabhängig der im Normalfall zulässigen Geschwindigkeit. Logischerweise sind aber nur höhere Tempolimits als 50 km/h von der Einschränkung betroffen. Ohnehin niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzungen, wie etwa 30er Zonen und verkehrsberuhigte Bereiche, bleiben weiter gültig.
Außerdem gilt bei Nebel, Regen und Schnee gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 StVO auch tagsüber die Pflicht zum Anschalten des Abblendlichts. Auch die Nutzung des Nebelscheinwerfers ist bei erheblicher Sichtbeeinträchtigung erforderlich, bei Sichtweite unter 50 Metern sollte zudem die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden. Lichten sich die Sichtverhältnisse, müssen beide aber wieder abgeschaltet werden. Die Nutzung von Nebelscheinwerfer und -schlussleuchte ist unter normalen Wetterbedingungen wegen der Blendungsgefahr für andere Verkehrsteilnehmer verboten.
Wichtig: Das Fernlicht sollte bei Schnee, Regen oder Nebel nicht genutzt werden, da es durch Reflexionen zu noch schlechterer Sicht kommen kann und zudem entgegenkommende Autos zu spät gesehen und somit geblendet werden.
Bei starkem Nebel beträgt die zugelassene Geschwindigkeit gemäß StVO 50 km/h. Der zweite Teil des § 3 Abs. 1 Satz 3 f. StVO schränkt dies sogar noch weiter ein: Sollte man selbst bei 50 km/h nicht innerhalb der Sichtweite bremsen können, muss man sogar noch langsamer fahren.
Natürlich machen die schlechten Sichtverhältnisse auch Blitzern die Arbeit schwer, sodass es relativ unwahrscheinlich ist, einen Temposünder bei Nebel dingfest zu machen. Sollte man aber dennoch wegen Fahrens bei Nebel mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt werden, droht gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld von mindestens 100 Euro und bis zu zwei Punkte in Flensburg sowie drei Monate Fahrverbot (alle Bußgelder finden sich in der Tabelle unten).
Auch bei Sichtbehinderung durch heftigen Schneefall gilt die Beschränkung auf 50 km/h inner- sowie außerorts. Zudem sorgen Temperaturen unter dem Gefrierpunkt häufig für Glätte auf den Straßen sowie verschneite Fahrbahnen. Über die Beschränkung auf 50 km/h hinaus gilt in diesem Fall die Faustregel: Der Bremsweg darf nicht länger sein als die Sichtweite.
Die Strafen bei Missachtung des Tempolimits von 50 km/h entsprechen denen der Verstöße bei Nebel.
Ebenso wie für Nebel und Schneefall gilt bei starkem Regen mit Sichtweiten unter 50 Metern die Beschränkung der Geschwindigkeit auf 50 km/h. Zudem führt Nässe am Boden zu verlängerten Bremswegen und durch Aquaplaning droht beim Bremsen ein Kontrollverlust über den Wagen.
Gerade bei Starkregen ist es allerdings oft eine Frage des Ermessens, ab wann eine zu starke Sichtbehinderung vorliegt. Sollte man also mit einem Bußgeld aufgrund zu schnellen Fahrens bei schlechter Sicht nicht einverstanden sein, empfiehlt sich das Einschalten eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts. Dieser kann die Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch realistisch einschätzen.
Wichtig: Die Beschränkungen der Geschwindigkeit wegen Regen, Nebel oder Schnee gelten auch auf deutschen Autobahnen. Selbst auf Abschnitten der Autobahn, die im Regelfall nicht geschwindigkeitsbegrenzt sind, darf bei schlechten Sicht- und Straßenverhältnissen nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.
Geschwindigkeitsverstoß bei Nebel, Schnee oder Regen | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch? |
Überschreitung der 50 km/h-Grenze innerorts um bis zu 25 km/h | 115€ | 1 | hier prüfen** | |
… 26 bis 30 km/h | 180€ | 1 | (1 Monat)* | hier prüfen** |
… 31 bis 40 km/h | 260€ | 2 | 1 Monat | hier prüfen** |
… 41 bis 50 km/h | 400€ | 2 | 1 Monat | hier prüfen** |
… 51 bis 60 km/h | 560€ | 2 | 2 Monate | hier prüfen** |
… 61 bis 70 km/h | 700€ | 2 | 3 Monate | hier prüfen** |
… über 70 km/h | 800€ | 2 | 3 Monate | hier prüfen** |
Überschreitung der 50 km/h-Grenze außerorts um bis zu 25 km/h | 100€ | 1 | hier prüfen** | |
… 26 bis 30 km/h | 150€ | 1 | (1 Monat)* | hier prüfen** |
… 31 bis 40 km/h | 200€ | 1 | (1 Monat)* | hier prüfen** |
… 41 bis 50 km/h | 320€ | 2 | 1 Monat | hier prüfen** |
… 51 bis 60 km/h | 480€ | 2 | 1 Monat | hier prüfen** |
… 61 bis 70 km/h | 600€ | 2 | 2 Monate | hier prüfen** |
… über 70 km/h | 700€ | 2 | 3 Monate | hier prüfen** |
Fahren ohne Abblendlicht trotz Sichtbehinderung innerorts | 25€ | |||
… mit Unfall | 35€ | hier prüfen** | ||
Fahren ohne Abblendlicht trotz Sichtbehinderung außerorts | 60€ | 1 | ||
… mit Gefährdung anderer | 75€ | 1 | hier prüfen** | |
… mit Unfall | 90€ | 1 | hier prüfen** |
* Ein Fahrverbot tritt nur in Kraft, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.
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