Neben Geldstrafen aus dem Bußgeldkatalog und Punkten in Flensburg, droht bei gravierenden Tempoüberschreitung bisweilen sogar ein Fahrverbot. Diese Maßnahme hat ihre rechtliche Grundlage in § 25 StVG (Straßenverkehrsgesetz). Dort ist festgelegt, dass ein Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung verhängt werden darf. Dieses kann maximal drei Monate dauern.
Zudem legt § 25 StVG fest, dass der Betroffene seinen Führerschein für die Dauer des Fahrverbots bei der zuständigen Behörde abgeben muss. Dies stellt allerdings keinen klassischen Führerscheinentzug dar, da man die Fahrerlaubnis nach Ablauf des Fahrverbots ohne zusätzliche Tests wiederbekommt.
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Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckWann genau ein Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen droht, ist im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI) zusammengefasst. Darin heißt es, dass eine Überschreitung des Tempolimits von mehr als 30 km/h innerorts bzw. mehr als 40 km/h außerorts zu einem einmonatigen Fahrverbot führt. Für Lkw-Fahrer und Pkw mit Anhänger gibt es das Fahrverbot bereits ab 26 km/h Tempoverstoß innerorts und 31 km/h außerorts.
Wichtig: Für die Erteilung eines Fahrverbots ist lediglich die Frage nach außerorts oder innerorts entscheidend. Die tatsächlich zugelassene Geschwindigkeit, etwa in einer 30er-Zone oder einem verkehrsberuhigten Bereich spielt keine Rolle. Ebenso gibt es keine Sonderregeln für Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Autobahn. Sie gilt im Regelfall schlicht als außerorts.
Fahrverbotstabelle für Pkw innerorts:
Geschwindigkeitsüberschreitung | Fahrverbot | Einspruch? |
bis 25 km/h | kein Fahrverbot | wohl nicht |
26 bis 30 km/h | 1 Monat (bei Wiederholungstätern) | hier prüfen** |
31 bis 50 km/h | 1 Monat | hier prüfen** |
51 bis 60 km/h | 2 Monate | hier prüfen** |
ab 61 km/h | 3 Monate | hier prüfen** |
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Fahrverbotstabelle für Lkw und Pkw mit Anhänger innerorts:
Geschwindigkeitsüberschreitung | Fahrverbot | Einspruch? |
bis 25 km/h | kein Fahrverbot | wohl nicht |
26 bis 40 km/h | 1 Monat | hier prüfen** |
41 bis 50 km/h | 2 Monate | hier prüfen** |
ab 51 km/h | 3 Monate | hier prüfen** |
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Fahrverbotstabelle für Pkw außerorts:
Geschwindigkeitsüberschreitung | Fahrverbot | Einspruch? |
bis 25 km/h | kein Fahrverbot | wohl nicht |
26 bis 40 km/h | 1 Monat (bei Wiederholungstätern) | hier prüfen** |
41 bis 60 km/h | 1 Monat | hier prüfen** |
61 bis 70 km/h | 2 Monate | hier prüfen** |
ab 71 km/h | 3 Monate | hier prüfen** |
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Fahrverbotstabelle für Lkw und Pkw mit Anhänger außerorts:
Geschwindigkeitsüberschreitung | Fahrverbot | Einspruch? |
bis 30 km/h | kein Fahrverbot | wohl nicht |
31 bis 50 km/h | 1 Monat | hier prüfen** |
51 bis 60 km/h | 2 Monate | hier prüfen** |
ab 61 km/h | 3 Monate | hier prüfen** |
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Aber Vorsicht: Auch geringere Geschwindigkeitsüberschreitungen können bereits zu Fahrverboten führen. Nämlich dann, wenn man zum Wiederholungstäter wird. Wer als Wiederholungstäter zählt, definiert § 4 Abs. 2 BKatV (Bußgeldkatalog-Verordnung). Darin heißt es, dass zwei innerhalb von zwölf Monaten begangene Tempoverstöße von mindestens 26 km/h als Wiederholungstat zu werten sind. Ob innerorts oder außerorts spielt hier keine Rolle.
Als Wiederholungstäter muss man mit mindestens einem Monat Fahrverbot rechnen, auch wenn keine der beiden Einzeltaten. Sollte man mit einem Fahrverbot nicht einverstanden sein, empfiehlt sich ein Einspruch. Dieser sollte mithilfe eines Verkehrsrechtsanwalts erfolgen, da dies die Chancen auf einen Erfolg vor Gericht stark verbessert.
Wichtig: Befindet sich der Temposünder noch in der Probezeit, gelten bezüglich des Fahrverbots wegen Geschwindigkeitsüberschreitung die gleichen Regeln wie für erfahrene Kfz-Führer. Eine Verlängerung der Probezeit tritt erst in Kraft, wenn es aufgrund schwerwiegender oder wiederholter Verstöße zu einem kompletten Entzug der Fahrerlaubnis kommt.
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