Wer sich hierzulande nicht an das Tempolimit hält, muss mit einem Bußgeldbescheid der zuständigen Behörde rechnen. Aber gilt das auch für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ausland? Und können ausländische Verkehrsvergehen auch in Deutschland zu Fahrverboten und Punkten in Flensburg führen?
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Zum Blitzer-CheckGrundsätzlich regelt jede Nation seine Verkehrsgesetze selbst. Das heißt, dass sowohl die Tempolimits von Land zu Land verschieden sind, als auch die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Bei Verstößen gegen die zugelassene Höchstgeschwindigkeit im Ausland drohen also bisweilen deutlich höhere Bußgelder als hierzulande. Auch die Verjährung fällt bei ausländischen Vergehen meist länger aus und kann sich auf mehrere Jahre hinziehen, sodass es wenig Sinn hat die Sache einfach auszusitzen.
Wer im Ausland die Geschwindigkeitsbegrenzungen verletzt, wird auch nach den dortigen Gesetzen bestraft. Bevor man mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte man sich also die dortigen Tempolimits einprägen und sonstige abweichende Verkehrsregeln.
Aber was, wenn der Bußgeldbescheid erst nach der Rückkehr aus dem Urlaub im heimischen Deutschland eintrudelt. Ob man ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsverstoß im Ausland tatsächlich bezahlen muss, hängt stark davon ab, wo das Vergehen begangen wurde. Grundsätzlich darf nur der deutsche Staat hierzulande Bußgelder einfordern, ausländische Behörden oder Inkasso-Unternehmen haben dazu keine rechtliche Grundlage. Sollte man dennoch Zahlungsaufforderungen aus dem Ausland erhalten, empfiehlt sich das Kontaktieren eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts.
Allerdings können die ausländischen Behörden ihre deutschen Pendants um Amtshilfe bitten, die dann das Bußgeld vollstrecken. Dafür muss jedoch ein Vollstreckungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Staat bestehen. Dies ist innerhalb der EU automatisch der Fall, mit Staaten wie den USA oder Australien besteht hingegen kein Vollstreckungsabkommen.
Wichtig: Auch wenn kein Vollstreckungsabkommen besteht, sollte man Bußgelder aus dem außereuropäischen Ausland nicht auf die leichte Schulter nehmen. Vor allem nicht, wenn man plant, erneut zu verreisen. Besteht nämlich bei der Einreise – etwa in die USA – ein Bußgeld, kann man vom Zoll festgehalten werden bis die Strafe bezahlt ist. Dank Zins- und Mahngebühren kann es dann schnell teuer werden.
Glücklicherweise führen Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ausland zu keinen Folgen abseits des Bußgeldes in Deutschland. Weder kann es zu Fahrverboten noch zu einer Eintragung von Punkten in Flensburg kommen.
Aber Vorsicht: Auch andere Länder haben ähnliche Punktesysteme wie Deutschland, die man durch Geschwindigkeitsverstöße ansammelt. Wer sich also im Ausland zum Wiederholungstäter wird, muss dort irgendwann mit dem Entzug des Führerscheins oder zeitweisen Fahrverboten rechnen. Die Einschränkungen gelten dann zwar nur für das jeweilige Land, sind aber rechtens.
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