Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Blitzer-App auf dem Handy: Ist das erlaubt?

Unverhoffte Blitzer sind ein Ärgernis für viele Autofahrer und häufig mit unangenehmen Sanktionen verbunden. Um nicht geblitzt zu werden, gibt es zahlreiche Apps, die vor nahenden Blitzern warnen. Klingt praktisch – aber sind Blitzer-Apps überhaupt erlaubt oder droht eine Strafe aus dem Bußgeldkatalog?

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Eine Blitzer-App lässt sich in Sekundenschnelle aufs Smartphone laden, doch Autofahrer sollten lieber ein bisschen länger darüber nachdenken. Denn: Blitzer-Apps sind verboten. Wird jemand erwischt, wie er eine solche Radarwarner-App nutzt, muss er in der Regel ein Bußgeld von 75 Euro zahlen und kassiert einen Punkt in Flensburg.

So warnt die App vor Blitzern

Blitzerapps dürfen während der Fahrt vom Fahrer nicht genutzt werden.

Entscheidet sich ein Autofahrer für die Installation einer Blitzer-App, erlaubt er der App, seine Standortinformationen oder die GPS-Ortung zu verwenden. Diese Erlaubnis ist Voraussetzung dafür, dass die App den Smartphonebesitzer vor einer nahenden Radarfalle warnen kann – und das macht sie so: Die Blitzer-App hat sowohl online als auch offline Zugriff auf eine Datenbank, in der Informationen zu Blitzer-Standorten in ganz Deutschland gespeichert sind. Kommt das Auto des Smartphone-Besitzers in die Nähe eines Blitzers, informiert die App ihn durch akustische oder optische Signale. Nun hat der Fahrer die Chance, seine Geschwindigkeit rechtzeitig zu drosseln und kann so der Radarfalle entkommen.

Blitzer-App: Häufig kostenlos – aber riskant

Blitzer-Apps sind oft kostenlos oder berechnen lediglich ein paar Cent oder wenige Euro für ihre Leistung. Entsprechend verführerisch ist es, sich eine solche App auf dem Handy zu installieren. Allerdings müssen sich Nutzer klarmachen, dass eine Blitzer-App nicht erlaubt ist – obwohl das so eindeutig nicht geregelt ist. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es im § 23 Absatz 1c:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“

Smartphones fallen eigentlich nicht unter die Beschreibung „Technisches Gerät, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“ – anders als spezielle Radarwarngeräte. Dennoch sollten sich Autofahrer keine allzu großen Hoffnungen machen, wenn sie mit Blitzer-App in eine Polizeikontrolle geraten. Denn trotz der schwammigen Gesetzeslage entschieden beispielsweise das Oberlandesgericht Celle und das Oberlandesgericht Rostock, dass eine Blitzer-App als nicht legal zu bewerten sei.

Blitzer-App zwar verboten – aber wer kontrolliert das?

Grundsätzlich gilt, dass Polizeibeamte nur dann das Handy eines Verkehrsteilnehmers beschlagnahmen oder durchsuchen dürfen, wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Beim zu schnellen Fahren ist das zwar gegeben, allerdings reicht der bloße Verdacht, dass der Fahrer einen Blitzer-App benutzt hat, ohne konkrete Indizien nicht aus. Aus diesem Grund werden installierte Blitzerwarner-Apps recht selten entdeckt.

Wichtig: Das Verbot einer Blitzer-App gilt nicht für Beifahrer. Sie dürfen die App ganz ungeniert während der Fahrt nutzen. Und auch der Fahrer darf immerhin vor der Fahrt in seine Blitzer-App schauen.

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