Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

ProViDa und ViDistA: Geschwindigkeitsmessung per Video aus dem Polizeiauto

Wird mit zu schnellem Fahren gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verstoßen, bieten sich der Polizei allerlei Möglichkeiten, um Temposünder ausfindig zu machen. Am häufigsten kommen mobile oder stationäre Blitzer mit unterschiedlichen Messtechniken zum Einsatz: etwa Radarfallen, Lichtschranken-Blitzer oder laserbasierte Blitzer. Längst nicht alle diese Messgeräte blitzen im eigentliche Sinne oder schießen Blitzerfotos. So auch Videonachfahrsysteme, mit denen Polizeiautos durch Nachfahren eines Fahrzeugs Videos zur Geschwindigkeitsmessung aufzeichnen.

Ist man zu schnell gefahren und die Polizei hinterhergefahren, handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach aber nicht um ein Auto, das mit Videonachfahrsystem ausgestattet ist. Sogenannte Blitzerautos zur mobilen Verkehrsüberwachung sind nämlich als Polizeiautos nicht erkennbar. Deshalb hat die Video-Tempomessung durch Nachfahren auch einen gewissen Überraschungseffekt, wenn der Bußgeldbescheid dann plötzlich im Briefkasten liegt.

Nur wenn die Polizeibeamten bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren sorgfältig vorgehen, sind ermittelte Tempoverstöße als Beweis rechtskräftig. Da der Messvorgang einigen Fehlerquellen unterworfen ist, kommt es nicht selten zu verfälschten Messergebnissen. Ein Einspruch gegen ein Bußgeldbescheid hat hier häufig gute Chancen auf Erfolg. Mit ihm können Geblitzte der teils hohen Geldbuße und den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog entgehen oder diese zumindest in eine mildere Strafe umwandeln.

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Wie funktionieren Videonachfahrsysteme?

Mithilfe eines Blitzers im Auto – in der Regel ein ziviles Polizeifahrzeug – lassen sich Tempo- und Abstandsverstöße ermitteln. Beim Messgerät handelt es sich um ein Videonachfahrsystem. Genau genommen ist das kein Blitzer, denn der Temposünder wird nicht geblitzt, sondern von der Polizei mittels Video-Geschwindigkeitsmessung erfasst. Das Polizeiauto misst die Geschwindigkeit meist durch Nachfahren eines Fahrzeugs, das im Verdacht steht, zu schnell zu sein. Dabei zeichnet das Messgerät zum Beweis ein Video auf, das zur Berechnung der Geschwindigkeit des verfolgten Fahrzeugs dient. Vor allem auf Autobahnen wird diese Form der mobilen Geschwindigkeitskontrolle eingesetzt.

Geschwindigkeitsmessung durch Videoaufzeichnung mit ProViDa und ViDistA

ProViDa und ViDistA: Geschwindigkeitsmessung per Video mit Videonachfahrsystem

In Deutschland setzt die Polizei hauptsächlich die Videonachfahrsysteme ProViDa und ViDistA ein. Die Messdaten aus dem Police-Pilot-System ProViDa (Proof-Video-Data-System) werden mit ViDistA (Video-Distanz-Auswertung) ausgewertet. Das aktuell verwendete System ist ProViDa 2000 beziehungsweise ProViDa 2000 Modular.

Um mit den Systemen arbeiten zu können, werden in einem zivilen Polizeiauto das Messgerät ProViDa, eine Front- und eine Heckkamera sowie das Steuergerät installiert. Das Messgerät wird mit seinen Komponenten so im Auto verbaut, dass man es von außen nicht oder nur äußerst schwer erkennen kann.

Das Videonachfahrsystem wird zudem an das Tachometer des Autos gekoppelt. Die Tempomessung erfolgt durch Nachfahren eines anderen Fahrzeugs mit der Frontkamera. Zur Abstandsmessung dient die Heckkamera. Der Messvorgang wird als Beweismaterial auf Video aufgezeichnet.

Im Anschluss an die Messfahrt ermittelt die Polizei über das aufgezeichnete ProViDa-Video mit dem ViDistA-Verfahren die Geschwindigkeit des verfolgten Fahrzeugs. Bei der Berechnung der Geschwindigkeit potenzieller Raser dient der Tachowert des Polizeifahrzeugs als Referenzwert.

Übrigens: Geräte wie etwa Radarwarner oder Laserstörer, die Kraftfahrer vor Blitzer warnen oder Blitzer in ihrer Funktion vorübergehend beeinträchtigen, nützen bei ProViDa oder ViDistA nichts. Die illegalen Warn- und Störgeräte sind nicht in der Lage, die Videonachfahrsysteme ausfindig zu machen.

Verschiedene Arten der mobilen Geschwindigkeitsmessung mit ProViDa

Mit dem ProViDa-System stehen der Polizei drei Methoden zur Tempomessung zur Verfügung:

  • Mobile Geschwindigkeitsmessung bei konstantem Abstand: Zwischen Polizeiauto und voranfahrendem Fahrzeug besteht ein gleichbleibender Abstand, sodass die Geschwindigkeit des Polizeiautos dem des anderen Fahrzeugs entspricht.
  • Mobile Geschwindigkeitsmessung mit variablem Abstand: Der Abstand zwischen Polizeiauto und verfolgtem Auto ist nicht konstant gleich. Mithilfe einer manuell festgelegten Strecke wird aus Streckenbeginn und -ende mit der Weg-Zeit-Formel die Geschwindigkeit in km/h berechnet.
  • Stationäre Geschwindigkeitsmessung: Das ProViDa-Messgerät überprüft als stehendes Blitzerauto, ohne ein anderes Auto zu verfolgen, die Zeit, die ein Fahrzeug für eine Strecke benötigt. Die Berechnung der Geschwindigkeit erfolgt abermals über die Weg-Zeit-Formel.
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ProViDa und ViDistA: Fehlerquellen und Messfehler

Verkehr auf Autobahn

Die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit einem Blitzerauto stellt heutzutage eine gängige Methode zum Aufspüren von Tempoverstößen dar und ist in Deutschland als Beweismittel anerkannt. Allerdings birgt diese Methode auch Fehlerquellen, die ungenaue oder falsche Messergebnisse zur Folge haben können.

Um zu erreichen, dass unter gleichen Voraussetzungen auch gleiche Werte zustande kommen, muss die Polizei bei der Geschwindigkeitsmessung mit Videonachfahrsystemen folgendes beachten:

  • ProViDa-Eichung: Das ProViDa-System muss geeicht sein. Messfehler können auftreten, wenn etwa nach dem Wechsel von Winter- auf Sommerreifen eine erneute Eichung des Systems versäumt wurde. Fehlende Eichscheine sind ebenfalls eine Fehlerquelle.
  • Bauartzulassung: ProViDa darf nur entsprechend der Bauartzulassung verwendet werden. Hat man zum Beispiel die Fahrzeughöhe falsch bestimmt, resultieren daraus Fehler bei der Tempomessung. Auch der entsprechende Luftdruck und die Profiltiefe der Fahrzeuge spielen bei der Messgenauigkeit eine Rolle.
  • ProViDa-Bedienung: Die Beamten müssen sich bei der Arbeit mit dem System an die Herstelleranleitung halten. Eine Fehlerquelle kann sein, dass Beamte ProViDa falsch bedienen.
  • Kameraposition: Die Beamten dürfen die Position der Kamera während der Messung nicht verändern. Andernfalls müssen die Messbeamten mit einer neuen Dokumentation für die Messung beginnen.
  • Tacho-Eichung: Als Grundvoraussetzung für den Messvorgang muss das Tachometer des Polizeiwagens, in dem das Videonachfahrsystem installiert ist, geeicht sein.
  • Messstreckenlänge: Ideal ist eine gerade und nicht zu kurze Messstrecke. Je nach Geschwindigkeit sollte die Strecke eine bestimmte Länge haben. Die Mindestlänge von 300 m gilt für ein Tempo von 50 bis 70 km/h. Auf Autobahnen beträgt die Messstrecke bei mehr als 120 km/h einem gerichtlichen Urteil zufolge 1000 m.
  • Fahrzeugabstand: Der Abstand zwischen Polizeiauto und verfolgtem Auto sollte möglichst gering und gleichbleibend sein. Er sollte bei einem Tempo von bis zu 120 km/h nicht mehr als 100 m betragen. Bei nicht-konstantem Abstand können die Messergebnisse teils ungenau sein. Der Abstand muss bei einer Messung durch Nachfahren am Anfang und Ende überprüft werden, wobei der Abstand am Messende nicht geringer sein darf als zu Beginn. Andererseits liegt ein Messfehler vor, da sich die Geschwindigkeit des verfolgten Kfz vom Tempo des Polizeiautos ableitet.
  • Messpunkte: Wenn Anfangs- und Endpunkt der Messung verwechselt werden und aufgrund dessen eine Tempoüberschreitung berechnet wird, handelt es sich um einen Messfehler.
  • Nächtliche Messung: Laut Verkehrsrecht ist auch eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren nachts erlaubt. Dies setzt wiederum voraus, dass die Beamten Vorkehrungen treffen, um eine Messtrecke auch im Dunkeln korrekt einzuschätzen. Messfehler kommen hier häufig vor.
  • Leitkegelaufstellung: Für die Messung müssen Leitkegel korrekt aufgestellt sein, um Messfehler zu vermeiden. Falsch aufgestellte Leitkegel erschweren, dem betroffenen Kfz das gemessene Tempo eindeutig zuzuordnen.
  • Dokumentation des Messvorgangs: Es können Fehler bei der Dokumentation der Geschwindigkeitsmessung auftreten, sodass die Messung nicht rechtskräftig ist. Solche Fehler können sein, dass die Beamten die Länge der Messstrecke nur vage angegeben haben.

Höherer Toleranzabzug bei der Geschwindigkeitsmessung mit Videokamera

Bußgeldbescheid: Einspruch einlegen

Hat ein Blitzer einen Kfz-Fahrer beim Tempoverstoß erfasst, erwartet diesen ein Bußgeldbescheid, in dem unter anderem die gemessene Geschwindigkeit zu finden ist. Von dieser wird ein Toleranzwert abgezogen, da Geschwindigkeitsmesssysteme das tatsächlich gefahrene Tempo nie genau ermitteln können. Der Toleranzabzug ist zum Vorteil für die Fahrer, denn er kann für ein milderes Strafmaß sorgen.

In den meisten Fällen, in denen ein Blitzer zugeschlagen hat, liegt der Toleranzwert bei drei Prozent oder drei km/h. Das gilt etwa für mobile und stationäre Radarfallen oder Laser-Blitzer. Aufgrund vieler möglicher Faktoren, die das Messergebnis beeinflussen und Messfehler verursachen können, wurde für Tempomessungen mit Video ein höherer Toleranzwert festgelegt.

Für Videonachfahrsysteme beziehungsweise die Videoaufzeichnung von Geschwindigkeitsübertretungen gilt demnach ein Toleranzwert von fünf Prozent oder fünf km/h. Von der ermittelten Geschwindigkeit werden bei unter 100 km/h dann fünf km/h abgezogen und bei Geschwindigkeiten von mehr als 100 km/h werden fünf Prozent als Toleranz subtrahiert.

Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren: Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen

Erhebt man nach der Verfolgung durch einen Videowagen der Polizei Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, kann sich das positiv auf den Toleranzabzug auswirken. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn der Tacho des Polizeiwagens nicht regelmäßig geeicht oder die Länge der Messtrecke von den Beamten nur ungenau angegeben wurde.

Bei der Geschwindigkeitsmessung per Video aus einem fahrenden Blitzerauto kann sich der Toleranzabzug auf bis zu 20 Prozent erhöhen. Ein höherer Toleranzabzug kann letztendlich dazu führen, dass vom Videonachfahrsystem erfasste Temposünder eine geringere Geldbuße oder weniger harte Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog erwartet. In vielen Fällen lohnt es sich, anwaltlich prüfen zu lassen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg verspricht. Ein Sachverständiger könnte etwa überprüfen, ob die Abstände zwischen den Fahrzeugen bei der Videomessung wirklich konstant waren oder ob die Messstrecke lang genug war.

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