Wird mit zu schnellem Fahren gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verstoßen, bieten sich der Polizei allerlei Möglichkeiten, um Temposünder ausfindig zu machen. Am häufigsten kommen mobile oder stationäre Blitzer mit unterschiedlichen Messtechniken zum Einsatz: etwa Radarfallen, Lichtschranken-Blitzer oder laserbasierte Blitzer. Längst nicht alle diese Messgeräte blitzen im eigentliche Sinne oder schießen Blitzerfotos. So auch Videonachfahrsysteme, mit denen Polizeiautos durch Nachfahren eines Fahrzeugs Videos zur Geschwindigkeitsmessung aufzeichnen.
Ist man zu schnell gefahren und die Polizei hinterhergefahren, handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach aber nicht um ein Auto, das mit Videonachfahrsystem ausgestattet ist. Sogenannte Blitzerautos zur mobilen Verkehrsüberwachung sind nämlich als Polizeiautos nicht erkennbar. Deshalb hat die Video-Tempomessung durch Nachfahren auch einen gewissen Überraschungseffekt, wenn der Bußgeldbescheid dann plötzlich im Briefkasten liegt.
Nur wenn die Polizeibeamten bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren sorgfältig vorgehen, sind ermittelte Tempoverstöße als Beweis rechtskräftig. Da der Messvorgang einigen Fehlerquellen unterworfen ist, kommt es nicht selten zu verfälschten Messergebnissen. Ein Einspruch gegen ein Bußgeldbescheid hat hier häufig gute Chancen auf Erfolg. Mit ihm können Geblitzte der teils hohen Geldbuße und den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog entgehen oder diese zumindest in eine mildere Strafe umwandeln.
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Zum Blitzer-CheckMithilfe eines Blitzers im Auto – in der Regel ein ziviles Polizeifahrzeug – lassen sich Tempo- und Abstandsverstöße ermitteln. Beim Messgerät handelt es sich um ein Videonachfahrsystem. Genau genommen ist das kein Blitzer, denn der Temposünder wird nicht geblitzt, sondern von der Polizei mittels Video-Geschwindigkeitsmessung erfasst. Das Polizeiauto misst die Geschwindigkeit meist durch Nachfahren eines Fahrzeugs, das im Verdacht steht, zu schnell zu sein. Dabei zeichnet das Messgerät zum Beweis ein Video auf, das zur Berechnung der Geschwindigkeit des verfolgten Fahrzeugs dient. Vor allem auf Autobahnen wird diese Form der mobilen Geschwindigkeitskontrolle eingesetzt.
In Deutschland setzt die Polizei hauptsächlich die Videonachfahrsysteme ProViDa und ViDistA ein. Die Messdaten aus dem Police-Pilot-System ProViDa (Proof-Video-Data-System) werden mit ViDistA (Video-Distanz-Auswertung) ausgewertet. Das aktuell verwendete System ist ProViDa 2000 beziehungsweise ProViDa 2000 Modular.
Um mit den Systemen arbeiten zu können, werden in einem zivilen Polizeiauto das Messgerät ProViDa, eine Front- und eine Heckkamera sowie das Steuergerät installiert. Das Messgerät wird mit seinen Komponenten so im Auto verbaut, dass man es von außen nicht oder nur äußerst schwer erkennen kann.
Das Videonachfahrsystem wird zudem an das Tachometer des Autos gekoppelt. Die Tempomessung erfolgt durch Nachfahren eines anderen Fahrzeugs mit der Frontkamera. Zur Abstandsmessung dient die Heckkamera. Der Messvorgang wird als Beweismaterial auf Video aufgezeichnet.
Im Anschluss an die Messfahrt ermittelt die Polizei über das aufgezeichnete ProViDa-Video mit dem ViDistA-Verfahren die Geschwindigkeit des verfolgten Fahrzeugs. Bei der Berechnung der Geschwindigkeit potenzieller Raser dient der Tachowert des Polizeifahrzeugs als Referenzwert.
Übrigens: Geräte wie etwa Radarwarner oder Laserstörer, die Kraftfahrer vor Blitzer warnen oder Blitzer in ihrer Funktion vorübergehend beeinträchtigen, nützen bei ProViDa oder ViDistA nichts. Die illegalen Warn- und Störgeräte sind nicht in der Lage, die Videonachfahrsysteme ausfindig zu machen.
Mit dem ProViDa-System stehen der Polizei drei Methoden zur Tempomessung zur Verfügung:
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Zum Blitzer-CheckDie Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit einem Blitzerauto stellt heutzutage eine gängige Methode zum Aufspüren von Tempoverstößen dar und ist in Deutschland als Beweismittel anerkannt. Allerdings birgt diese Methode auch Fehlerquellen, die ungenaue oder falsche Messergebnisse zur Folge haben können.
Um zu erreichen, dass unter gleichen Voraussetzungen auch gleiche Werte zustande kommen, muss die Polizei bei der Geschwindigkeitsmessung mit Videonachfahrsystemen folgendes beachten:
Hat ein Blitzer einen Kfz-Fahrer beim Tempoverstoß erfasst, erwartet diesen ein Bußgeldbescheid, in dem unter anderem die gemessene Geschwindigkeit zu finden ist. Von dieser wird ein Toleranzwert abgezogen, da Geschwindigkeitsmesssysteme das tatsächlich gefahrene Tempo nie genau ermitteln können. Der Toleranzabzug ist zum Vorteil für die Fahrer, denn er kann für ein milderes Strafmaß sorgen.
In den meisten Fällen, in denen ein Blitzer zugeschlagen hat, liegt der Toleranzwert bei drei Prozent oder drei km/h. Das gilt etwa für mobile und stationäre Radarfallen oder Laser-Blitzer. Aufgrund vieler möglicher Faktoren, die das Messergebnis beeinflussen und Messfehler verursachen können, wurde für Tempomessungen mit Video ein höherer Toleranzwert festgelegt.
Für Videonachfahrsysteme beziehungsweise die Videoaufzeichnung von Geschwindigkeitsübertretungen gilt demnach ein Toleranzwert von fünf Prozent oder fünf km/h. Von der ermittelten Geschwindigkeit werden bei unter 100 km/h dann fünf km/h abgezogen und bei Geschwindigkeiten von mehr als 100 km/h werden fünf Prozent als Toleranz subtrahiert.
Erhebt man nach der Verfolgung durch einen Videowagen der Polizei Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, kann sich das positiv auf den Toleranzabzug auswirken. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn der Tacho des Polizeiwagens nicht regelmäßig geeicht oder die Länge der Messtrecke von den Beamten nur ungenau angegeben wurde.
Bei der Geschwindigkeitsmessung per Video aus einem fahrenden Blitzerauto kann sich der Toleranzabzug auf bis zu 20 Prozent erhöhen. Ein höherer Toleranzabzug kann letztendlich dazu führen, dass vom Videonachfahrsystem erfasste Temposünder eine geringere Geldbuße oder weniger harte Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog erwartet. In vielen Fällen lohnt es sich, anwaltlich prüfen zu lassen, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg verspricht. Ein Sachverständiger könnte etwa überprüfen, ob die Abstände zwischen den Fahrzeugen bei der Videomessung wirklich konstant waren oder ob die Messstrecke lang genug war.
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