Der Blitzer LR90-235P (auch: LR90-235/P oder LR90 235 P) des österreichischen Herstellers Riegl ist schon mehr als 20 Jahre im Einsatz bei der Polizei. Es handelt sich sogar um einen der ersten von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassenen Laser-Blitzer. Mittlerweile stehen den Behörden viele andere technisch moderne Geschwindigkeitsmessgeräte zur Verfügung, was aber nicht bedeutet, dass sie den Riegl-Blitzer zur Verkehrsüberwachung nicht mehr nutzen.
Dass der Riegl LR90-235P nicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht, erhöht sicherlich seine Fehleranfälligkeit und wiederum die Erfolgschancen, einen Bußgeldbescheid nach einer LR90-235P-Messung anzufechten. Darüber hinaus schadet es in diesem Zusammenhang nicht, sich mit der Funktionsweise und den typischen Fehlerquellen des Messgeräts auszukennen. Gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen, ist vor allem dann sinnvoll, wenn bei den gemäß dem Bußgeldkatalog verhängten Sanktionen Punkte in Flensburg und Fahrverbote im Spiel sind.
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckDas Lasermessgerät Riegl LR90-235P wird aufgrund seiner Form häufig auch als Laserpistole bezeichnet. Es handelt sich um ein mobiles Messgerät, dessen Bedienung stets die Anwesenheit eines Messbeamten erfordert. Diese Möglichkeiten zum Einsatz des Riegl-Messgeräts gibt es:
Meistens setzen Messbeamte den Riegl-Blitzer innerhalb geschlossener Ortschaften oder außerorts auf Landstraßen ein. Die Tempokontrolle ist auch bei Dunkelheit möglich. Mit dem Messgerät kann die Polizei sowohl den ankommenden als auch den sich entfernenden Verkehr mit Geschwindigkeiten von null bis 250 km/h messen. Ein zu schnelles Kfz kann also auch von hinten geblitzt werden.
Der zugelassene Messbereich umfasst 30 bis 500 Meter für Fahrzeuge mit reflektierenden Kennzeichen. Dazu gehören unter anderem zivile Pkw, Lkw oder Motorräder. Der Messbereich für Kfz mit nicht reflektierenden Nummernschildern beträgt höchstens 350 Meter. Nicht reflektierende Nummernschilder tragen etwa Fahrzeuge der Bundeswehr oder NATO.
Es handelt sich beim Riegl LR90-235P um keinen Blitzer im herkömmlichen Sinne, denn die zu schnellen Fahrzeuge werden nicht geblitzt. Bei der Messung entstehen keine Fotos und auch keine Videoaufnahmen als Beweismittel. Wenn ein Tempoverstoß mit der Laserpistole festgestellt wurde, wird das entsprechende Fahrzeug von Polizeibeamten aus dem Verkehr gewunken und der Fahrer sogleich identifiziert und mit seiner Ordnungswidrigkeit konfrontiert.
Geschwindigkeitsmessfehlergrenzen gemäß PTB-Zulassung: Bei einer gemessenen Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h beträgt der Toleranzabzug drei km/h. Überschreitet die gemessene Geschwindigkeit 100 km/h, wird eine Toleranz von drei Prozent vom Messwert abgezogen.
Das Riegl LR90-235P ist ein auf Lasertechnik basierendes Verkehrsgeschwindigkeitsmessgerät. In der Funktionsweise gleicht es prinzipiell seinem Nachfolgemodell Riegl FG 21P. Die Ermittlung der Fahrzeuggeschwindigkeit erfolgt über die Weg-Zeit-Formel.
Der Messvorgang beim Laserhandmessgerät LR90-235P:
Die Messung mit dem LR90-235P zählt zwar zu den standardisierten Messverfahren, aber nur unter der Voraussetzung, dass die Messung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Diese Riegl LR90-235P-Messfehler und –Fehlerquellen sind bei der Überprüfung einer Messung auf ihre Richtigkeit wichtig, da sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid rechtfertigen können:
Weiterhin muss das Messgerät gültig geeicht und die Messbeamten müssen entsprechend geschult sein, um den Riegl-Laser-Blitzer verwenden zu dürfen.
Hinweis: Kfz-Fahrer, die infolge einer Riegl LR90-235P-Messung aus dem Verkehr gezogen werden, sollten einen Blick auf das Display der Laserpistole werfen. So lassen sich beispielsweise Übertragungsfehler ins Messprotokoll vermeiden.
Auch wenn es kein Blitzerfoto oder Tatvideo vom Geschwindigkeitsverstoß gibt, lässt sich der Bußgeldbescheid nach einer LR90-235P–Messung anfechten. Hierfür sollte das Messprotokoll auf Ungereimtheiten, Zahlendreher, fehlende Angaben oder ähnliches überprüft werden. Zusätzlich kann zur Klärung, ob die Messung ordnungsgemäß abgelaufen ist oder ein Messfehler vorliegt, der entsprechende Messbeamte befragt werden.
In den meisten Fällen macht es Sinn, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Dieser kann Akteneinsicht beantragen, das Riegl LR90-235P-Messprotokoll prüfen, die Betriebsanleitung des Messgeräts einsehen und Messbeamte befragen. Zudem kann ein Anwalt einschätzen, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid überhaupt lohnt.
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-Check