Das Handlasermessgerät Riegl FG21-P (auch: FG21P oder FG 21-P) des österreichischen Herstellers Riegl, ein Anbieter von LiDAR-Systemen und Laserscannern, setzt die Polizei hierzulande aufgrund seiner flexiblen Einsatzmöglichkeiten häufig bei Geschwindigkeitskontrollen ein.
Trotzdem der Einsatz des Riegl FG21-P als standardisiertes Messverfahren zugelassen ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Messfehler auftreten. Will man gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, kann es hilfreich sein, sich mit der Funktionsweise und den Fehlerquellen des entsprechenden Blitzers auszukennen.
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Zum Blitzer-CheckPolizeibeamte setzen den laserbasierten Blitzer Riegl FG21-P meistens zur Verkehrskontrolle innerhalb geschlossener Ortschaften ein. Aber auch außerorts, etwa auf Landstraßen, kommt das Gerät hin und wieder zum Einsatz. Mit ihm lässt sich sowohl der ankommende als auch der abfließende Verkehr messen.
Der mobile Riegl FG21-P-Blitzer ist sowohl in der Handhabung als auch den Einsatzort betreffend flexibel einsetzbar:
Diese Einsatzmöglichkeiten des Messgeräts erfordern, dass stets Messbeamte vor Ort sein müssen, um den Blitzer zu bedienen und die Messung zu überwachen. Das FG21-P kann nicht autonom arbeiten, wie es bei stationären Blitzern der Fall ist.
Das Handlasermessgerät ist für Geschwindigkeitsmessungen von null bis 250 km/h zugelassen und arbeitet bei Umgebungstemperaturen von minus zehn bis 50 Grad Celsius. Das zu messende Fahrzeug kann bis zu 1.000 Meter entfernt sein. Die Mindestentfernung zwischen Messgerät und Zielobjekt darf 30 Meter nicht unterschreiten.
Der Riegl FG21-P ist kein Blitzer im herkömmlichen Sinne, denn am Ende des Messvorgangs wird der Temposünder nicht geblitzt. Weder ein Blitzerfoto noch eine Videoaufnahme können als Beweismaterial für die Geschwindigkeitsmessung herangezogen werden. Dies hat zur Folge, dass die Identität des zu schnellen Fahrers direkt durch die Polizeibeamten festgestellt werden muss. In der Regel winkt die Polizei dann das gemessene Fahrzeug noch vor Ort aus dem Verkehr.
Auf dem Display des Messgeräts kann der Messbeamte die Geschwindigkeit des gemessenen Fahrzeugs ablesen, wobei Messergebnisse des zufließenden Verkehrs mit einem Plus-Zeichen und Messergebnisse des abfließenden Verkehrs mit einem Minus-Zeichen gekennzeichnet sind.
Kann das Riegl FG 21-P Motorrad-Geschwindigkeiten erfassen? Für die Geschwindigkeitsmessung bei Pkw visiert der Messbeamte das Kennzeichen an. Bei Motorrädern und anderen Zweirädern, die vorne kein Kennzeichnen besitzen, visiert der Beamte für Frontmessungen deren Scheinwerfer an. Es können also Front- und Heckmessungen an allen Fahrzeugen durchgeführt werden.
Der Messvorgang beim Laser-Impuls-Laufzeitmessgerät Riegl FG21-P:
Im Gegensatz zum Vorgängermodell Riegl LR90/235P, benötigt das Riegl FG21-P keine externe Stromversorgung, da es über Akkus verfügt.
Riegl FG 21-P-Toleranzabzug: Bei einer gemessenen Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h beträgt der Toleranzabzug drei km/h. Ist das gemessene Kfz schneller als 100 km/h, gilt ein Toleranzwert von drei Prozent.
Bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Riegl FG21-P handelt es sich im ein standardisiertes Messverfahren. Damit jedoch von einer ordnungsgemäßen Messung ausgegangen werden darf, müssen folgende Kriterien erfüllt sein, um Messfehler auszuschließen:
Gerade die Nichteinhaltung der Bedienungsanleitung darf nicht unterschätzt werden, will man einen Bußgeldbescheid anfechten, denn nicht immer halten sich die Messbeamten an die Vorschriften. So sieht der Hersteller etwa vor, dass vor jedem Messbeginn vier obligatorische Tests durchzuführen sind:
Ob die Messbeamten die Tests durchgeführt haben, geht aus dem Messprotokoll hervor. Außerdem, darf die Bedienung des Riegl FG21-P, wie bei allen anderen von den Behörden eingesetzten Blitzern auch, nur durch geschultes Messpersonal erfolgen.
Da es kein Blitzerfoto gibt, muss der Messbeamte das Messergebnis handschriftlich im Messprotokoll dokumentieren. Bei der Akteneinsicht im Rahmen eines Bußgeldverfahrens kann man im Messprotokoll auf folgende Punkte achten:
Wichtig: Insofern man als Betroffener von der Polizei wegen zu schnellen Fahrens gestoppt wurde, sollte man die Möglichkeit nutzen, einen Blick auf die Displayanzeige des Messgeräts zu werfen. So lassen sich Übertragungsfehler ins Messprotokoll ausschließen.
Knickstrahl- oder Doppelreflexionen, wie sie öfters bei Radarmessungen auftreten, sind bei Lasermessungen nahezu ausgeschlossen. Dafür spielt die falsche Zuordnung von Messergebnissen beim Einsatz des Lasergeschwindigkeitsmessgeräts Riegl FG21-P eine Rolle. Auf diese Kriterien kommt es an, um Messwerte richtig zuordnen zu können:
Auch wenn man als zu schneller Verkehrsteilnehmer nicht vom Riegl FG21-P geblitzt wird und es deshalb kein Beweisfoto gibt, kann man innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Das macht vor allem dann Sinn, wenn dem Betroffenen harte Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog drohen wie zum Beispiel Punkte in Flensburg oder ein mehrmonatiges Fahrverbot.
Da es kein Blitzerfoto von der Messung gibt, lassen sich Riegl FG21-P-Messfehler oft nur durch eine genaue Auswertung der Bußgeldakte und durch die Befragung der Messbeamten feststellen. Betroffene selbst erhalten Akteneinsicht nicht in in vollem Umfang und können auch keine Messbeamten befragen, weshalb das Hinzuziehen eines Anwalts für Verkehrsrecht hier ratsam ist. Dieser verfügt über das nötige Fachwissen und kennt sich auch mit den typischen Fehlerquellen des Riegl-Blitzers aus, sodass er weiß, wonach er suchen muss.
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