Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Riegl FG21-P: Laserbasierte Tempokontrolle ohne Beweisfoto

Das Handlasermessgerät Riegl FG21-P (auch: FG21P oder FG 21-P) des österreichischen Herstellers Riegl, ein Anbieter von LiDAR-Systemen und Laserscannern, setzt die Polizei hierzulande aufgrund seiner flexiblen Einsatzmöglichkeiten häufig bei Geschwindigkeitskontrollen ein.

Trotzdem der Einsatz des Riegl FG21-P als standardisiertes Messverfahren zugelassen ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Messfehler auftreten. Will man gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, kann es hilfreich sein, sich mit der Funktionsweise und den Fehlerquellen des entsprechenden Blitzers auszukennen.

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Technische Ausführung und Einsatzorte des Riegl FG21-P

Polizist mit Riegl FG21-P Blitzer

Polizeibeamte setzen den laserbasierten Blitzer Riegl FG21-P meistens zur Verkehrskontrolle innerhalb geschlossener Ortschaften ein. Aber auch außerorts, etwa auf Landstraßen, kommt das Gerät hin und wieder zum Einsatz. Mit ihm lässt sich sowohl der ankommende als auch der abfließende Verkehr messen.

Der mobile Riegl FG21-P-Blitzer ist sowohl in der Handhabung als auch den Einsatzort betreffend flexibel einsetzbar:

  • Als Laserpistole im Hand-Held-Betrieb: Der Beamte kann das Messgerät frei aus der Hand, abgestützt aus der Hand oder aufgelegt bedienen.
  • Das Messgerät kann auf einem Einbein- oder Dreibein-Stativ montiert werden.
  • Das Riegl FG21-P ist auch geeignet, um Messungen aus Fahrzeugen heraus durch eine Scheibe hindurch auszuführen.

Diese Einsatzmöglichkeiten des Messgeräts erfordern, dass stets Messbeamte vor Ort sein müssen, um den Blitzer zu bedienen und die Messung zu überwachen. Das FG21-P kann nicht autonom arbeiten, wie es bei stationären Blitzern der Fall ist.

Das Handlasermessgerät ist für Geschwindigkeitsmessungen von null bis 250 km/h zugelassen und arbeitet bei Umgebungstemperaturen von minus zehn bis 50 Grad Celsius. Das zu messende Fahrzeug kann bis zu 1.000 Meter entfernt sein. Die Mindestentfernung zwischen Messgerät und Zielobjekt darf 30 Meter nicht unterschreiten.

Polizei bei Geschwindigkeitskontrolle, die Fahrer herauswinkt

Der Riegl FG21-P ist kein Blitzer im herkömmlichen Sinne, denn am Ende des Messvorgangs wird der Temposünder nicht geblitzt. Weder ein Blitzerfoto noch eine Videoaufnahme können als Beweismaterial für die Geschwindigkeitsmessung herangezogen werden. Dies hat zur Folge, dass die Identität des zu schnellen Fahrers direkt durch die Polizeibeamten festgestellt werden muss. In der Regel winkt die Polizei dann das gemessene Fahrzeug noch vor Ort aus dem Verkehr.

Auf dem Display des Messgeräts kann der Messbeamte die Geschwindigkeit des gemessenen Fahrzeugs ablesen, wobei Messergebnisse des zufließenden Verkehrs mit einem Plus-Zeichen und Messergebnisse des abfließenden Verkehrs mit einem Minus-Zeichen gekennzeichnet sind.

Kann das Riegl FG 21-P Motorrad-Geschwindigkeiten erfassen? Für die Geschwindigkeitsmessung bei Pkw visiert der Messbeamte das Kennzeichen an. Bei Motorrädern und anderen Zweirädern, die vorne kein Kennzeichnen besitzen, visiert der Beamte für Frontmessungen deren Scheinwerfer an. Es können also Front- und Heckmessungen an allen Fahrzeugen durchgeführt werden.

Lasertechnik: So funktioniert das FG21-P von Riegl

Der Messvorgang beim Laser-Impuls-Laufzeitmessgerät Riegl FG21-P:

  • Ein Messbeamter visiert mithilfe einer beleuchteten Zielmarke im Zielfernrohr, die den von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) festgelegten Zielerfassungsbereich angibt, ein Fahrzeug an. Dabei richtet er die Zielmarke auf den Visierpunkt auf dem zu messenden Objekt aus.
  • Die Sendeoptik des Messgeräts strahlt für das menschliche Auge unsichtbare Infrarot-Lasersignale gebündelt aus, die auf das anvisierte Fahrzeug treffen.
  • Die Strahlen werden vom Fahrzeug reflektiert und von der Empfangsoptik des Messgeräts erfasst. Dieser Vorgang wiederholt sich immer wieder. Eine Geschwindigkeitsmessung dauert meistens 0,4 Sekunden und maximal eine Sekunde. In dieser Zeit werden bis zu 5.000 Einzelmessungen durchgeführt.
  • Aus der sich verändernden Entfernung der ausgesendeten Laserlichtstrahlen berechnet ein Mikrocomputer im Messgerät mithilfe der Weg-Zeit-Formel die Geschwindigkeit des Fahrzeugs.
  • Da es sich um keine einmalige, sondern um eine vielfache Geschwindigkeitsmessung handelt, müssen die Messwerte bestimmte Gleichmäßigkeitskriterien erfüllen. Weichen die Werte zu sehr voneinander ab, wird die Messung annulliert.
  • Das Ergebnis der Messung wird auf dem Messgeräte-Display angezeigt und im Messprotokoll festgehalten.

Im Gegensatz zum Vorgängermodell Riegl LR90/235P, benötigt das Riegl FG21-P keine externe Stromversorgung, da es über Akkus verfügt.

Riegl FG 21-P-Toleranzabzug: Bei einer gemessenen Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h beträgt der Toleranzabzug drei km/h. Ist das gemessene Kfz schneller als 100 km/h, gilt ein Toleranzwert von drei Prozent.

Riegl FG21-P-Fehlerquellen bei unsachgemäßer Handhabung

Bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Riegl FG21-P handelt es sich im ein standardisiertes Messverfahren. Damit jedoch von einer ordnungsgemäßen Messung ausgegangen werden darf, müssen folgende Kriterien erfüllt sein, um Messfehler auszuschließen:

  • Das Messgerät muss gültig geeicht sein,
  • seiner Bauartzulassung angewandt werden und
  • gemäß der Gebrauchsanweisung vom Hersteller bedient werden.
Polizei Laser Geschwindigkeitsmessung nachts mit Riegl FG21-P

Gerade die Nichteinhaltung der Bedienungsanleitung darf nicht unterschätzt werden, will man einen Bußgeldbescheid anfechten, denn nicht immer halten sich die Messbeamten an die Vorschriften. So sieht der Hersteller etwa vor, dass vor jedem Messbeginn vier obligatorische Tests durchzuführen sind:

  • Selbsttest: Durch Betätigung einer Taste wird der Test automatisch ausgeführt.
  • Displaytest: Dieser dient zur Überprüfung der Anzeigesegmente im Display.
  • Test der Visiereinrichtung (Align-Test): Der Test stellt sicher, dass die Zieloptik und die Messoptik parallel zueinander auf den gleichen Punkt ausgerichtet sind. So lässt sich gewährleisten, dass auch tatsächlich das anvisierte Fahrzeug gemessen wird.
  • Nulltest: Hierbei handelt es sich um eine Geschwindigkeitsmessung auf ein ruhendes Ziel, wobei das Messgerät eine Geschwindigkeit von null km/h anzeigen muss.

Ob die Messbeamten die Tests durchgeführt haben, geht aus dem Messprotokoll hervor. Außerdem, darf die Bedienung des Riegl FG21-P, wie bei allen anderen von den Behörden eingesetzten Blitzern auch, nur durch geschultes Messpersonal erfolgen.

Fehler im Riegl FG21-P-Messprotokoll

Da es kein Blitzerfoto gibt, muss der Messbeamte das Messergebnis handschriftlich im Messprotokoll dokumentieren. Bei der Akteneinsicht im Rahmen eines Bußgeldverfahrens kann man im Messprotokoll auf folgende Punkte achten:

  • Im Messprotokoll müssen der Messzeitpunkt, die Messentfernung (Abstand zwischen Messgerät und Fahrzeug zu Messbeginn), der Messwert und die Verkehrslage hinterlegt werden.
  • Der zulaufende Verkehr wird mit Plus-Zeichen und der ablaufende Verkehr mit Minus-Zeichen gekennzeichnet.
  • Im Feld „Bemerkungen“ sind gegebenenfalls Eintragungen vorzunehmen, die eine Fehlmessung durch andere Fahrzeuge ausschließen lassen.
  • Dass die obligatorischen Tests durchgeführt wurden, muss aus dem Messprotokoll hervorgehen.
  • Zahlendreher, falsche Datumsangaben und andere Ungenauigkeiten sollten die Polizeibeamten vermeiden.

Wichtig: Insofern man als Betroffener von der Polizei wegen zu schnellen Fahrens gestoppt wurde, sollte man die Möglichkeit nutzen, einen Blick auf die Displayanzeige des Messgeräts zu werfen. So lassen sich Übertragungsfehler ins Messprotokoll ausschließen.

Messfehler durch fehlerhafte Zuordnung von Messwerten

Mobiler Blitzer auf Stativ mit Polizisten

Knickstrahl- oder Doppelreflexionen, wie sie öfters bei Radarmessungen auftreten, sind bei Lasermessungen nahezu ausgeschlossen. Dafür spielt die falsche Zuordnung von Messergebnissen beim Einsatz des Lasergeschwindigkeitsmessgeräts Riegl FG21-P eine Rolle. Auf diese Kriterien kommt es an, um Messwerte richtig zuordnen zu können:

  • Richtige Ausrichtung des Messgeräts: Um ein korrektes Messergebnis zu erhalten, muss der Polizeibeamte die Visieroptik richtig ausrichten. Stimmt die Ausrichtung nicht, können andere Fahrzeuge mit anvisiert werden und die Messwerte falschen Fahrzeugen zugeordnet werden.
  • Riegl FG21-P-Entfernung: Bei der Messung von Pkw ist die Zuordnung von Messergebnissen bis zu einer Messentfernung von 300 Metern sichergestellt. Bei Motorrädern ist die sichere Zuordnung von Messergebnissen bereits ab 150 Metern Messentfernung kritisch. Bei größeren Entfernungen geht ein Teil der Laserstrahlen am anvisierten Fahrzeug vorbei und die richtige Zuordnung von Messwerten ist nur dann möglich, wenn sich während der gesamten Messung kein anderes Fahrzeug im Zielerfassungsbereich befunden hat.

Kein Beweisfoto – Ist der Riegl FG21-P-Bußgeldbescheid anfechtbar?

Auch wenn man als zu schneller Verkehrsteilnehmer nicht vom Riegl FG21-P geblitzt wird und es deshalb kein Beweisfoto gibt, kann man innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Das macht vor allem dann Sinn, wenn dem Betroffenen harte Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog drohen wie zum Beispiel Punkte in Flensburg oder ein mehrmonatiges Fahrverbot.

Da es kein Blitzerfoto von der Messung gibt, lassen sich Riegl FG21-P-Messfehler oft nur durch eine genaue Auswertung der Bußgeldakte und durch die Befragung der Messbeamten feststellen. Betroffene selbst erhalten Akteneinsicht nicht in in vollem Umfang und können auch keine Messbeamten befragen, weshalb das Hinzuziehen eines Anwalts für Verkehrsrecht hier ratsam ist. Dieser verfügt über das nötige Fachwissen und kennt sich auch mit den typischen Fehlerquellen des Riegl-Blitzers aus, sodass er weiß, wonach er suchen muss.

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