Bei der vom deutschen Technologiekonzern Jenoptik entwickelten Verkehrsradaranlage Multanova 6f Digital handelt es sich um einen mobilen Blitzer. Registriert das Messgerät eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr, schießt es ein Blitzerfoto von Fahrer und Nummernschild.
Die Multanova 6f-Radarfalle ist heutzutage in der Lage, gestochen scharfe Digitalfotos als Beweis zu liefern – auch bei schlechten Wetter- und Lichtverhältnissen. Das mobile Radarmessgerät ist nämlich mit einer hochauflösenden Smart-Kamera ausgestattet. Bei den Vorläufermodellen, der analogen Variante, kamen hingegen noch Filmrollen zum Einsatz. Gleichgeblieben ist aber der rote Blitz, der beim Auslösen der Multanova-Blitzerkamera aufleuchtet.
Trotz zeitgemäßer Technik und scharfer Beweisfotos kann es auch mit dem Multanova 6f Digital zu ungenauen oder falschen Messungen kommen. Selbst die Multanova-Blitzerfotos können gelegentlich Zweifel an der Richtigkeit der Messergebnisse aufkommen lassen und einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid rechtfertigen.
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Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckIm Rahmen der polizeilichen Verkehrsüberwachung wird das Multanova 6f Digital als mobile Radarfalle eingesetzt. Das Radarmessgerät verrichtet seine Arbeit autonom, ohne dass ein Beamter es manuell bedienen muss. Sobald es eingeschaltet ist, sendet es elektromagnetische Signale aus, und löst im Falle von Tempoübertretungen aus, um Fotos zu schießen.
Meistens stellen Polizeibeamte das Multanova 6f Digital an den Straßenrand und befestigen es auf einem Stativ. Da das Messgerät flexibel an unterschiedlichen Standorten positioniert werden kann, ist es auch für die Messung in beide Fahrtrichtungen geeignet. Das Multanova 6f kann aber auch in einem parkenden Messwagen im Front- oder Heckbereich oder in einen speziellen Container verbaut werden und so die Geschwindigkeit vorbeifahrender Fahrzeuge ermitteln. Die Multanova-Radarfalle eignet sich besonders gut für die Verkehrsüberwachung auf Autobahnen oder Schnellstraßen.
Wenn das mobile Radarmessgerät eine Weile im Einsatz war, können Messbeamte die vom Multanova 6f-Blitzer gemachten Digitalfotos per USB-Stick auf einen Computer übertragen und mit einer Auswertesoftware bearbeiten. Die zuständigen Behörden erstellen schließlich auf Grundlage des Blitzerfotos und der ermittelten Messwerte einen Bußgeldbescheid, der dem Fahrzeughalter zugeschickt wird. Im Schreiben ist mitunter aufgeführt, welche Sanktionen den Fahrer laut Bußgeldkatalog erwarten. Neben einer Geldbuße können das ein oder zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg sowie ein bis drei Monate Fahrverbot sein.
In der Funktionsweise ähneln Blitzer, die sich der Radartechnologie bedienen, anderen Messgeräten (zum Beispiel Laser-Blitzer), die ebenfalls auf Grundlage des Doppler-Effekts und der Wellenreflexion beruhen – nur die Art der Wellen unterscheidet sich.
So läuft der Messvorgang beim Multanova 6f Digital ab:
Achtung: Radarwarner können den Kfz-Fahrer vor einer Multanova-Radarfalle warnen, sodass er sein Tempo rechtzeitig drosseln kann. Radarstörer unterbinden sogar kurzzeitig, dass überhaupt eine Messung möglich ist. Sämtliche Geräte, die vor Blitzern warnen oder diese funktionell einschränken, sind verboten (auch Blitzer-Apps). Wird man bei einer Polizeikontrolle erwischt, wird das gemäß Bußgeldkatalog mit 75 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
Wie bei anderen Blitzertechniken auch, können sich bei der Radarmessung Fehler einschleichen. Dabei kann es einerseits zu Fehlern kommen, die spezifisch für die Multanova-Radarfalle sind, und andererseits gibt es auch Fehlerquellen, die im Zusammenhang mit Radarmessungen generell öfters vorkommen:
Wenn man vom Multanova 6f Digital geblitzt worden ist, und Zweifel an der Richtigkeit der Messung hat, kann man gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Ob es sich im Einzelfall lohnt, den Bußgeldbescheid anzufechten, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht prüfen. Dieser hat die Möglichkeit, Akteneinsicht zu erlangen und den Eichschein des Messgeräts, das Messprotokoll und die Schulungsunterlagen der Messbeamten zu sichten.
Wichtig: Mit einem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts von November 2020 haben Kfz-Fahrer nun die Möglichkeit, Rohmessdaten von Blitzern einzusehen. Allerdings muss der Beschuldigte konkrete Anhaltspunkte für Messfehler liefern. Die Daten können elektronisch oder bei der zuständigen Behörde eingesehen werden.
Bußgeldbescheidempfänger, die einen Messfehler vermuten, können also auch fristgerecht Einspruch einlegen und selbst formlos die Einsicht in die Multanova 6f-Rohmessdaten einfordern. Trotz Akteneinsichtsrecht kann es aber mehr Sinn machen, den Akteninhalt von einem Anwalt bewerten zu lassen. Dieser verfügt über mehr Erfahrung und gegebenenfalls nötige Software, um die Rohmessdaten elektronisch auszulesen.
Ein Einspruch kann bewirken, dass dem beschuldigten Fahrer ein höherer Toleranzabzug zugesprochen wird. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Radarfalle einen Pkw beim Überholmanöver oder Spurwechsel schräg gemessen hat, weil sich der Messwinkel verändert hat.
Normalerweise gilt: Bei mobilen Radarmessungen mit dem Multanova 6f Digital muss bei einer gemessenen Geschwindigkeit bis 100 km/h ein Toleranzwert von drei km/h abgezogen werden. Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h liegt der Toleranzabzug bei drei Prozent.
Einer Studie einer Sachverständigenorganisation zufolge, kann ein Einspruch gegen den Multanova 6f-Blitzer durchaus erfolgversprechend sein, wenn man beispielsweise einen Messfehler vermutet. So ergab die Untersuchung von rund 2.000 Geschwindigkeitsmessungen, dass fünf Prozent der Multanova 6f-Messergebnisse nicht verwertbar waren, bei 62 Prozent war die Beweisführung mangelhaft und 18 Prozent enthielten Formfehler im Bußgeldbescheid.
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