Die Behörden nutzen die unterschiedlichsten Geschwindigkeitsmessgeräte, um Temposündern auf die Spur zu kommen. Einer dieser Blitzer ist der Leivtec XV3 des Herstellers Leivtec Verkehrstechnik. Dieser recht moderne digitale Laser-Blitzer ist vielseitig einsetzbar, zudem bemerken Kfz-Fahrer ihn häufig nicht.
Nichtsdestotrotz geriet der Blitzer Leivtec XV3 aufgrund seiner Fehleranfälligkeit schon mehrfach in die Kritik. Aktuell wird sogar aufgrund unzulässiger Messwertabweichungen auf Geschwindigkeitsmessungen mit dem Blitzer, von dem rund 450 Geräte hierzulande im Einsatz waren, verzichtet, bis die Zulassungsbehörde selbst das Gerät geprüft hat. Ob das Lasermessgerät nach Abschluss der Untersuchung wieder zum Einsatz kommt, ist ungewiss.
Da die Messungen mit dem Blitzer möglicherweise schon seit längerem fehlerhaft sind, könnten die vom Bußgeldkatalog vorgesehenen Sanktionen zu Unrecht verhängt worden sein. Vermuten Betroffene einen Messfehler des Leivtec XV3, können unter Umständen auch abgeschlossene Bußgeldverfahren wieder aufgenommen werden. Kenntnisse zur Funktionsweise und zu den Fehlerquellen, die Messabweichungen bewirken, sind dabei vorteilhaft.
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckDie Polizei setzt das Lasergerät Leivtec XV3 im Rahmen mobiler Geschwindigkeitskontrollen ein. Da es sich um einen ortsunabhängigen Blitzer handelt, ist das Gerät vielseitig einsetzbar. Bevorzugt verwenden Messbeamte es zur Verkehrsüberwachung von Bereichen, in denen eine erhöhte Unfallgefahr besteht. Das können zum Beispiel Baustellen, Kurven oder andere unübersichtliche Straßenabschnitte sein. Auch von erhöhten Standorten aus darf der Blitzer den unter ihm herfahrenden Verkehr messen. Damit sind Tempomessungen mit dem Leivtec XV3 von einer Brücke aus möglich.
Messbeamte können den Laser-Blitzer in unterschiedlicher Weise nutzen: auf einem Stativ am Fahrbahnrand, als Handmessgerät oder aus einem Fahrzeug heraus. Das Messgerät kann ausschließlich entgegenkommende Fahrzeuge blitzen, nicht aber Fahrzeuge, die sich vom Messgerät entfernen. Kfz-Fahrer können also nicht von hinten geblitzt werden. Das unterscheidet den Leivtec XV3 beispielsweise von der mobilen Laserpistole Laser Patrol.
Die Zulassungsbehörde Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) hat den Leivtec XV3 für einen Temperaturbereich von minus zehn bis plus 45 Grad zugelassen. Zudem sind Tempomessungen nicht nur tagsüber möglich, sondern auch bei schlechten Lichtverhältnissen und nachts – dann allerdings mit Blitzlicht. Bei guten Lichtverhältnissen arbeitet der Leivtec XV3 ohne Blitz und der zu schnelle Fahrer merkt nicht, wenn er geblitzt wird.
Das Lasermessgerät Leivtec XV3 basiert auf Infrarottechnologie. Der Messvorgang läuft folgendermaßen ab:
Das Messfeld des Sensors beträgt 20 Meter: Für die Messung darf das zu messende Kfz bei Messbeginn höchstens 50 vom Messgerät entfernt sein; am Ende der Messung muss das Fahrzeug noch mindestens 30 Meter entfernt sein. Die eigentliche Messstrecke ist zwischen maximal 20 Meter und minimal acht Meter lang.
Der Leivtec XV3 ist kein Blitzer im eigentlichen Sinne. Zum Geschwindigkeitsmessgerät gehört eine digitale Kamera mit Hochleistungsobjektiv, die den Messvorgang dokumentiert. Während der Tempomessung findet zeitgleich eine Videoaufzeichnung statt, die die Messbeamten über einen Bildschirm im Messfahrzeug verfolgen. Die Übertragung der Kameraaufnahmen zum Monitor erfolgt dabei kabellos per WLAN. Aus dem Messwagen heraus können die Beamten den Messvorgang auch überwachen und steuern.
Im Unterschied zum Vorgängermodell Leivtec XV2 ist die Videoaufzeichnung jedoch im Nachhinein nicht mehr abrufbar. Stattdessen speichert der Leivtec XV3 lediglich zwei Fotos von Fahrer und Fahrzeug: ein Anfangs- und ein Endbild des Messvorgangs. Diese Speicherung der Bilder findet laut Hersteller auch nur dann statt, wenn ein Verstoß gegen das Tempolimit festgestellt wurde.
Bei Geschwindigkeitsmessungen nachts oder bei schlechten Lichtverhältnissen müssen die Messbeamten eine extra Blitzereinheit verwenden. Beim Einsatz dieser wird vom Leivtec XV 3 kein roter Blitz produziert. Das Blitzlicht dient zur Aufhellung und soll gut ausgeleuchtete Beweisfotos liefern, mit denen sich der Fahrer letztendlich identifizieren lässt. Erst am Ende der Leivtec XV3-Messung löst der Blitz per Funk aus.
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckTrotzdem es sich beim Messgerät Leivtec XV3 um ein modernes Geschwindigkeitsmessgerät handelt, hat man die Richtigkeit seiner Messungen in der Vergangenheit mehrfach in Frage gestellt. Versuche von Sachverständigen haben etwa ergeben, dass es zu Messabweichungen von bis zu zehn km/h zu viel kommt, wenn das gemessene Fahrzeug seitlich in das Messfeld einfährt.
Im Frühjahr 2021 hat der Hersteller den Leivtec XV3 zurückgerufen und die Behörden gebeten, vorerst keine Messungen mehr mit dem Messgerät durchzuführen. Die Zulassungsbehörde PTB führt indes eigene Versuche durch, deren Ergebnisse aber noch ausstehen.
Wie bei jedem Einsatz von technischen Geräten sind, Messfehler, die sich durch das Messverfahren ergeben, nicht ausgeschlossen – selbst wenn es sich um ein standardisiertes Messverfahren handelt und das Gerät über eine PTB-Zulassung verfügt. Auch formale Fehler im Bußgeldbescheid machen den Bescheid anfechtbar. Typische Fehlerquellen, die Messfehler beim Leivtec XV3 verursacht haben und die es sich als Bußgeldbescheidempfänger lohnt im Auge zu behalten:
Durch die aktuelle Situation, dass es sich bei der Messung mit dem Leivtec XV3 derzeit um kein standardisiertes Messverfahren handelt, sollten von einem Bußgeldverfahren Betroffene den Bescheid prüfen lassen. Gegen einen Bußgeldbescheid können Empfänger innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Wer bereits eine Anhörung wegen des Tempoverstoßes erhalten hat, sollte die Einstellung des Verfahrens fordern.
Da die mit dem Leivtec XV3 vorgenommenen Messungen schon länger fehlerhaft gewesen sein können, sind möglicherweise Bußgeldbescheide zu Unrecht ausgestellt worden. Hat das zuständige Amtsgericht schon ein Urteil gefällt, sollten Betroffene daher klären, ob eine Wiederaufnahme des Bußgeldverfahrens oder eine Korrektur der Bußgeldentscheidung möglich ist. Auf diese Weise lassen sich etwa im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragene Punkte nachträglich löschen.
Insbesondere bei einem Bußgeldbescheid aufgrund einer Leivtec XV3-Messung kann sich das Einschalten einen Anwalts lohnen. Egal, ob das Bußgeldverfahren noch läuft oder schon abgeschlossen ist, ein Verkehrsrechtsanwalt kann einschätzen, ob sich ein Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid und die Bußgeldentscheidung lohnt. Dieser kann zudem Einsicht in die Bußgeldakte und somit ins Leivtec XV3-Messprotokoll erhalten.
Insofern der Hersteller den Blitzer Leivtec XV3 im Sinne eines standardisierten Messerverfahrens verbessert und dieser wieder zum Einsatz kommt, lohnt es sich vermutlich, auch gegen künftige Bußgeldbescheide vorzugehen. Möglicherweise lassen sich auch mit der Unterstützung eines Sachverständigen Leivtec XV3-Fehler die Anwendung betreffend aufdecken.
Toleranzabzug: Wenn der Laser-Blitzer Leivtec XV3 richtig eingesetzt wird, gelten die üblichen Toleranzen. Das heißt: Bei einer Fahrgeschwindigkeit von unter 100 km/h werden drei km/h als Toleranzwert abgezogen und bei einem Tempo von mehr als 100 km/h liegt der Toleranzabzug bei drei Prozent.
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-Check