Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Leivtec XV2: Beweiskräftige Infrarot-Tempomessung mit Videodokumentation

Mit dem Laser-Blitzer Leivtec XV2 vom Hersteller Leivtec Verkehrstechnik können Polizeibeamte den Verkehr relativ unauffällig überwachen. Der Blitzer, der aussieht wie ein Fernglas mit aufmontiertem Camcorder, mag vielleicht etwas antiquiert erscheinen, doch genießt er den Ruf, besonders beweiskräftige Messungen durchzuführen. Das liegt unter anderem an der transparenten und klar nachvollzieren Messtechnik und der hohen, von der Fahrzeugart unabhängigen Messsicherheit.

Trotzdem ist es natürlich möglich, mit dem Leivtec XV2 Messfehler zu produzieren. Kenntnisse über die Funktionsweise des Blitzers sind nützlich, will man erfolgreich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nach einer Leivtec XV2-Messung einlegen und den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog entgehen.

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Vielseitiges Messgerät zur polizeilichen Verkehrskontrolle

Verkehrsüberwachung innerorts und außerorts mit Leivtec XV2

Der Leivtec XV2 ist als mobiler Blitzer vielseitig einsetzbar und für die Geschwindigkeitskontrolle vor allem in Verkehrsbereichen mit erhöhter Unfallgefahr geeignet: etwa hinter Kurven, Wohngebieten oder verkehrsberuhigten Zonen. Nicht nur innerorts, sondern auch außerorts, beispielsweise an Schnellstraßen oder Autobahnen setzen Behörden den Blitzer ein. Eine Tempomessung ist mit dem Leivtec XV2 auch von Brücken aus, oberhalb von Fahrbahnen möglich.

Messbeamte können sich den Blitzer während der Tempomessung um den Hals hängen und mit der Hand bedienen (Hand-Held-Messung). Der Betrieb des Geräts ist auch auf einem Stativ montiert oder aus einem Pkw heraus durch die Fahrzeugscheibe möglich.

Mit dem Blitzer Leivtec XV2 lässt sich nur der entgegenkommende und nicht der sich vom Blitzer wegbewegende Verkehr messen, weshalb Kfz-Fahrer auch nicht von hinten geblitzt werden können. Das Lasermessgerät kann Geschwindigkeiten von bis zu 250 km/h bei Pkw, Lkw, Bussen und Motorrädern erfassen.

Hinweis: Bei Fahrzeugen mit abmontiertem Nummernschild kann der Leivtec XV2 keine Messung vornehmen. Liegt das Kennzeichen jedoch hinter der Windschutzscheibe auf dem Armaturenbrett, funktioniert die Tempobestimmung. Bei Motorrädern reicht zur Reflexion der Laserstrahlen während des Messvorgangs der Schweinwerfer aus.

Das Lasergerät kann sowohl tagsüber als auch nachts eingesetzt werden. Im Gegensatz zum Nachfolgemodell Leivtec XV3 wird ein Fahrer mit dem Leivtec XV2 bei Nachtmessungen allerdings nicht geblitzt, da die Kamera keinen Blitz auslöst. Der Messvorgang wird per Videokamera dokumentiert. Dennoch können Beweisfotos angefertigt werden, bei denen es sich jedoch um keine Blitzerfotos im eigentlichen Sinne handelt, sondern um eine Momentaufnahme aus der Videoaufzeichnung.

Video- und Lasertechnik in einem Gerät – Leivtec XV2

Das Infrarot-Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV2 besteht aus einem Sensor zur Messwertermittlung, einem handelsüblichen Hi8-Camcorder, einer Geschwindigkeitsanzeige und einem LCD-Monitor. Über den Monitor können Messbeamte die Einstellungen kontrollieren. Für Geschwindigkeitsmessungen bei Nacht stehen den Behörden zudem zwei Infrarotscheinwerfer zur Verfügung, die beweiskräftige Aufzeichnungen auch bei Dunkelheit ermöglichen.

Der Leivtec XV2-Messvorgang:

  • Ab etwa 80 Metern Entfernung kann der Sensor des Messgeräts ein Fahrzeug registrieren.
  • Die Messung beginnt, wenn das Fahrzeug rund 50 Meter vom Blitzer entfernt ist. Das Messgerät sendet aus einer Öffnung nicht sichtbare Infrarotlichtstrahlen auf die Fahrzeugfront des zu messenden Kfz.
  • Die Lichtimpulse werden reflektiert und vom Gerät in einer anderen Öffnung wieder empfangen. Dieser Vorgang wiederholt sich mehrmals. Die eigentliche Messung findet über eine Strecke von rund zehn Metern statt.
  • Anhand der sich verändernden Laufzeit der Lichtimpulse zwischen Fahrzeug und Sensor lässt sich mittels Dopplerprinzip die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs bestimmen.
Messung mit Blitzer Leivtec XV2

Der gesamte Messvorgang wird zur Beweissicherung per Video dokumentiert, indem der Camcorder über den Sensor gesteuert wird. Informationen, wie Geschwindigkeitsmesswerte, werden vom Messgerät an die Kamera weitergeleitet und zeitgleich zum jeweiligen Videobild gehörend auf der Tonspur abgelegt. Der Vorteil: Alle wichtigen Messdaten und Einstellungswerte sowie die Messsituation befinden sich auf dem Videoband.

Das Videoband wird im Anschluss an die Geschwindigkeitskontrolle mithilfe eines von der PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) zugelassenen Videorekorders und eines Computers mit der Software „Speed Plus“ ausgelesen und ausgewertet. Mithilfe eines Videoprinters lassen sich auch Beweisfotos anfertigen.

Der Leivtec XV2-Blitzer zeigt die gemessenen Geschwindigkeiten aller Fahrzeuge an, auch wenn diese den eingestellten Grenzwert unterschreiten. Dies soll laut Hersteller dem Bedienpersonal die Möglichkeit geben, zwischen langsamen Fahrzeugen und ungültigen Messungen zu unterscheiden. Zudem sieht der Messbeamte dann, ob er etwas an der Ausrichtung des Blitzers ändern muss.

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Fehlerquellen und Messfehler beim Einsatz des Leivtec XV2

Trotz der hohen Beweiskraft aufgrund der Videoaufzeichnung und der Genauigkeit des Blitzers, können falsche Messwerte zustande kommen. Typische Fehlerquellen, die beim Leivtec XV2 zu Fehlmessungen führen:

Tempomessung mit Laser-Blitzer Leivtec XV2
  • Mehrere Fahrzeuge: Es kann zu Problemen bei der Zuordnung von Messwerten kommen, wenn mehrere Fahrzeuge ins Messfeld geraten (etwa bei einem Überholvorgang).
  • Reflexionen: Leivtec XV2-Messfehler können entstehen, wenn der Messbeamte etwa ein Fahrzeug anvisiert, ein anderes Fahrzeug aber den Laserstrahl reflektiert und damit den Messwert verfälscht. Messbeamte müssen vor Beginn der Messung bereits darauf achten, dass sich keine reflektierenden Gegenstände im Messfeld oder Messkegel befinden.
  • Messungen nachts: Für die Tempomessung im Dunkeln müssen die Polizisten zwei Infrarotscheinwerfer einsetzen.
  • Eichung: Ohne gültigen Eichschein ist die Messung nicht verwertbar.
  • Standort des Blitzers: Bei der Wahl des Standortes des Leivtec XV2 müssen die Beamten unter anderem auf mögliche Reflexionen und den Winkel bei der Messung achten.
  • Bedienung: Beim Einsatz des Blitzers muss sich das Polizeipersonal an die Bedienungsanleitung des Herstellers halten. Zum Beispiel ist es nicht erlaubt, aus einem fahrenden Auto heraus, Messungen durchzuführen.
  • Obligatorische Tests: Vor Messbeginn müssen die Beamten diverse Tests durchführen und dokumentieren.
  • Geschultes Personal: Das Messpersonal muss für die Verwendung des Blitzers spezielle Schulungen absolviert haben.

Hinweis: Der Toleranzabzug bei Messungen mit dem Leivtec XV2 liegt bei Fahrgeschwindigkeiten von weniger als 100 km/h bei drei km/h und ab einem Tempo von 100 km/h werden drei Prozent vom Messwert abgezogen.

Vom Leivtec XV2 geblitzt: Ist der Bußgeldbescheid anfechtbar?

Betroffene, die einen Bußgeldbescheid nach einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Leivtec XV2 erhalten haben, können innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch einlegen. In einigen Fällen kann es sich lohnen, einen Verkehrsanwalt hinzuziehen. Dieser hat die Möglichkeit, zum Beispiel das Leivtec XV2-Messprotokoll oder die mit der Videokamera aufgezeichnete Geschwindigkeitsüberschreitung einzusehen. Das Video ist als Beweismaterial vor Gericht zulässig.

Da es sich beim Lasermessgerät Leivtec XV2 um einen Blitzer handelt, der besonders genau arbeitet und zudem Videobeweise liefert, ist es meistens ein Fehlverhalten seitens der Messbeamten, das einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid begründet. Durch Akteneinsicht kann ein Anwalt auch die gültige Eichung des Blitzers sowie Schulungsnachweise des Messpersonals überprüfen.

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