Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

ESO ES 8.0: Moderner Lichtschrankenblitzer zur Verkehrsüberwachung

Der Blitzer ESO ES 8.0 ist seit 2017 auf dem Markt und wurde seither in großer Zahl an die messenden Behörden zur Tempokontrolle ausgeliefert. Beim ES 8.0 handelt es sich um den Nachfolger des ESO ES 3.0, der viele Jahre zu den am meisten eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräten gehörte. Die ESO-Blitzer entwickelte die ESO GmbH, die seit 2017 zur Kistler Gruppe, eine auf Messtechnik spezialisierte Unternehmensgruppe, gehört.

Einen Bußgeldbescheid nach einer ES 8.0-Messung anzufechten, lohnt sich vor allem dann, wenn der Betroffene ein oder mehr Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot zu befürchten hat. Kenntnisse zur Funktionsweise und zu den typischen Fehlerquellen können nützlich sein, um die Verwertbarkeit der Messergebnisse zu hinterfragen.

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Wie die Polizei den ESO-Blitzer ES 8.0 einsetzt

Blitzer auf der Autobahn

Das Geschwindigkeitsmessgerät ES 8.0 kann die Polizei sowohl mobil als auch stationär zur Verkehrsüberwachung verwenden. In der Regel setzen Behörden das Messgerät als mobilen Blitzer ein und montieren es auf ein Dreibeinstativ am Fahrbahnrand. Es ist kein aufmerksamer Messbetrieb nötig, sodass nicht immer Messbeamte vor Ort sind, während der Blitzer den Verkehr misst.

Das mobile ES 8.0-Basissystem kann das Bedienpersonal bei Bedarf in ein spezielles Schutzgehäuse integrieren, um stationäre Geschwindigkeitsüberwachungen vorzunehmen. Dann kann der Blitzer zum Beispiel am Wochenende oder an Feiertagen autonom arbeiten.

Das Messsystem ESO ES 8.0 überwacht den zufließenden und den abfließenden Verkehr auf bis zu vier Fahrspuren gleichzeitig. Das Gerät kann sämtliche Fahrzeugklassen (etwa Pkw, Lkw oder Motorrad) erkennen und diesen verschiedene Tempolimits zuordnen. Der Einsatz ist sowohl tagsüber als auch nachts möglich.

Blitzer im verkehrsberuhigten Bereich Schule

ESO-Lichtschrankenblitzer ES 8.0 eignen sich vor allem für Messungen an Landstraßen, Autobahnen und in Kurvenfahrten. Da das Messgerät in der Lage ist, Gefälle und Steigungen einer Straße zu erfassen, bietet sich der Blitzer auch zur Überwachung unübersichtlicher Messbereiche an, wie etwa Baustellen oder verkehrsberuhigte Zonen. Die Polizei setzt den ESO-Blitzer auch häufig zur Entschärfung von Unfallschwerpunkten und zur Beruhigung schutzwürdiger Bereiche wie Schulen oder Kitas ein.

ES 8.0-Toleranzabzug: Nach einer Messung mit dem ESO ES 8.0 werden bei Fahrgeschwindigkeiten von bis zu 100 km/h als Toleranz drei km/h subtrahiert. Und bei einer gemessenen Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h beträgt der Toleranzabzug drei Prozent.

Aufbau des Lichtschrankenmessgeräts ES 8.0

Lichtschrankenblitzer ESO ES8.0

Beim ESO ES 8.0 handelt es sich um einen Einseitensensor, da das Messgerät nur an einer Straßenseite aufgebaut wird und nicht auch an der gegenüberliegenden Straßenseite, wie dies bei dem älteren Lichtschrankenblitzer ESO µP 80 desselben Herstellers der Fall ist.

Der ES 8.0 ist ein sogenanntes Lichtschrankenmessgerät. Es besteht aus einem Sensorkopf mit fünf Sensoren und einer Blitzer- oder Fotoeinheit. Die Sensoren registrieren Helligkeitsunterschiede und erfassen, wenn ein Fahrzeug die Lichtschranken passiert. Drei Sensoren dienen dabei zur Geschwindigkeitsmessung und die beiden anderen zur Abstandsmessung. Der ermittelte Seitenabstandswert ist wichtig, um Messwerte nebeneinander fahrender Fahrzeuge korrekt zuzuordnen.

Die Fotoeinheit besteht aus mindestens einer Kamera und einem Blitzgerät und wird immer hinter dem Sensorkopf und der Messlinie aufgebaut, und zwar auf der Fotolinie. Für die Überwachung beider Verkehrsrichtungen ist zwar nur ein Messystem nötig, aber zwei voneinander unabhängige Fotoeinheiten.

Die Kommunikation zwischen dem Sensorkopf beziehungsweise dem eigentlichen Messgerät und der digitalen Fotoeinrichtung erfolgt kabellos per verschlüsseltem WLAN.

Funktionsweise: Der Messvorgang beim ES 8.0

Eine Messung mit dem ESO Einseitensensor ES 8.0 läuft folgendermaßen ab:

Fotoeinheit vom ESO-Lichtschrankenblitzer
  • Vor Beginn der eigentlichen Messung muss das Messpersonal über eine Bedienoberfläche auf einem Funk-Touch-Tablet die Einstellungen für das Messsystem vornehmen. Dazu gehört das Festlegen der erlaubten Höchstgeschwindigkeiten, damit das Gerät weiß, wann es eine Geschwindigkeitsübertretung ermittelt hat.
  • Die im Gehäuse des Sensorkopfes verbauten Sensoren sind in Richtung der Fahrbahn ausgerichtet und bilden Lichtschranken.
  • Passiert ein Fahrzeug den Sensorkopf, lösen die Sensoren hintereinander aus. Sobald ein Sensor ausgelöst hat, beginnt die Zeitmessung. Wenn die letzte Lichtschranke durchfahren wurde, stoppt die Zeitmessung.
  • Jeder Sensor speichert und digitalisiert ein Helligkeitsprofil des vorbeigefahrenen Kfz.
  • Drei Sensoren berechnen mithilfe der Zeit, die ein Fahrzeug benötigt, um die Messstrecke zu durchfahren, und dem zurückgelegten Weg die Fahrzeuggeschwindigkeit. Die beiden anderen Sensoren ermitteln den Seitenabstand zwischen Messgerät und Fahrzeug.
  • Da nicht nur ein Messwert, sondern mehrere generiert wurden, überprüft das Messgerät deren Übereinstimmung. Liegt die Übereinstimmung der Messwerte bei mindestens 75 Prozent und wurde eine Überschreitung des Tempolimits festgestellt, übermittelt der Sensorkopf die Messdaten an die Fotoeinheit. Für den Fall, dass die Messwerte zu stark voneinander abweichen, verwirft das Gerät die Messdaten.
  • Wenn das gemessene Fahrzeug die Lichtschranken passiert hat, löst die Fotoeinheit aus und der Fahrer wird geblitzt. Häufig merken Temposünder erst, wenn es rot blitzt, dass sie in eine Geschwindigkeitskontrolle mit dem Blitzgerät ES 8.0 geraten sind. Im digitalen Blitzerfoto zur Fahrer- und Kennzeichenidentifikation werden der Messzeitpunkt (Uhrzeit und Datum) und die Messsituation abgespeichert.
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Einseitensensor ES 8.0: Fehler bei der Messung

Wie bei anderen Messgeräten auch, gilt die Geschwindigkeitsmessung mit ESO ES 8.0 nur unter der Bedingung als standardisiertes Messverfahren, wenn das Messpersonal das Gerät entsprechend seiner Bedienungsanleitung genutzt hat. Fehlerquellen, die in fast allen polizeilichen Messverfahren dazu führen können, dass die Messungen ungenau oder nicht verwertbar sind, sind auch beim ES 8.0-Blitzer auch vorhanden:

  • Der Blitzer ist nicht gültig geeicht. Sind nicht alle Eichsiegel vorhanden und unversehrt, ist die Messung nicht verwertbar.
  • Die Messbeamten haben sich bei der Bedienung des Geräts nicht an die ES 8.0-Bedienungsanleitung des Herstellers gehalten.
  • Das Bedienpersonal war nicht entsprechend geschult, um den Blitzer zu bedienen.
  • Der Aufbau des Messgeräts erfolgte nicht gemäß den Herstellervorgaben.
  • Das Messprotokoll ist unvollständig oder enthält falsche Angaben.

Spezielle ESO ES 8.0-Messfehler

Typische ESO ES 8.0-Fehlerquellen, die beim Überprüfen der Messung auf ihre Richtigkeit näher in Augenschein genommen werden sollten:

Hinterm Steuer geblitzt
  • Haben die Messbeamten die Fotolinie korrekt dokumentiert? Bei der Fotolinie handelt es sich um die Linie parallel zur Blickrichtung des Messgeräts. Sie dient zur Überprüfung der Zuordnungssicherheit, wenn etwa mehrere Fahrzeuge hintereinanderfahren. Die Position der Fotolinie müssen die Polizeibeamten in einem Fotolinienbild dokumentieren. Vor jedem Messeinsatz und nach jeder Änderung der Messgeräteaufstellung ist die ES 8.0-Fotolinie neu zu dokumentieren.
  • Hat das Messpersonal die Neigungswasserwaage vorschriftsmäßig bedient? Um den Blitzer ES 8.0 parallel zum Fahrbahnrand aufzustellen und den Sensorkopf an die Fahrbahnneigung anzupassen, verwenden die Messbeamten eine vom Hersteller mitgelieferte Neigungswasserwaage.
  • Haben die Beamten den Blitzer vorschriftsmäßig transportiert? Ein Fehler wäre, wenn vor dem Transport nicht alle Batterien entnommen wurden. Die Batterien dürfen zudem nicht tiefentladen werden. Der Transport des ESO ES 8.0 darf nur in den dafür vorgesehenen Koffern und Halterungen erfolgen.
  • Wurden eventuelle Reparaturen am Messgerät durch autorisierte Firmen vorgenommen? Gemäß der Bedienungsanleitung dürfen Reparaturen nur durch die Herstellerfirma oder durch autorisierte Servicestellen erfolgen. Den Sensorarm darf ausschließlich der Hersteller reparieren.
  • Hat das Bedienpersonal darauf geachtet, die maximal erlaubte Batteriebetriebsdauer von acht Stunden einzuhalten? Dauerte der Messeinsatz länger, lassen sich alle Messungen als unverwertbar geltend machen.
  • Erfolgte die Messung mit der richtigen Software? Nicht jede ES 8.0-Software-Version ist zulässig, um Geschwindigkeitsmessungen vorzunehmen.

Vom ESO ES 8.0 geblitzt: Wann lohnt sich ein Anwalt?

Kfz-Fahrer, die bei einem Tempoverstoß – gemessen mit ES 8.0geblitzt worden, können innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Den Bußgeldvorwurf anfechten, macht in der Regel nur Sinn, wenn härtere Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog drohen, wie etwa Punkte im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot.

Vermuten Betroffene, dass die ES 8.0-Messung fehlerhaft war, empfiehlt sich das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts, der sich auf den Bereich Verkehrsrecht spezialisiert hat. Ein Anwalt kann zunächst Akteneinsicht erhalten, die Unterlagen prüfen und entscheiden, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid tatsächlich lohnt.

Ein Anwalt verfügt außerdem über das nötige Fachwissen, hat Einsicht in sämtliche Unterlagen zum Fall und weiß, an welchen Stellen er nach möglichen Fehlern suchen muss. Weiterhin kann er auch Zeugenbefragungen bei Messbeamten durchführen.

In der ESO ES 8.0-Bedienungsanleitung gibt der Hersteller wichtige Sicherheitshinweise. Inwiefern das Nichteinhalten dieser Hinweise zu Messfehlern führt, kann in der Regel nur durch die Beauftragung eines Sachverständigen herausgefunden werden.

ESO ES 8.0-Urteile: Messungen auch ohne Rohmessdaten verwertbar

ESO ES 8.0 Urteil

Das Messgerät ESO ES 8.0 stand wie auch schon andere Geschwindigkeitsmessgeräte in der Kritik, da es keine Rohmessdaten speichert beziehungsweise keine Rohmessdaten herausgegeben werden. Zum Messverfahren wurde eine erste obergerichtliche Entscheidung getroffen:

Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat am 9. September 2019 entschieden, dass es sich bei Messungen mit dem ESO-Lichtschrankenblitzer ES 8.0 um ein standardisiertes Messverfahren handelt. Und es komme nicht darauf an, ob das Messgerät Rohmessdaten nicht speichert.

Weiterhin weist das OLG darauf hin, dass auch Messungen mit anderen Messgeräten, bei denen Messdaten nicht gespeichert werden, verwertbar sind. Dies verstoße grundsätzlich nicht gegen ein faires Verfahren und stelle auch keine unzulässige Beschränkung der Verteidigung dar. Überhaupt stellt das OLG infrage, ob ESO ES 8.0-Rohmessdaten eine nachträgliche Plausibilisierung einer Messungen ermöglichen würden. Das Gericht hält fest, dass es keine Pflicht sei, Rohmessdaten zu speichern. Zudem muss nicht im Einzelnen nachvollziehbar sein, wie Messgeräte funktionieren.

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