Der Blitzer ESO ES 8.0 ist seit 2017 auf dem Markt und wurde seither in großer Zahl an die messenden Behörden zur Tempokontrolle ausgeliefert. Beim ES 8.0 handelt es sich um den Nachfolger des ESO ES 3.0, der viele Jahre zu den am meisten eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräten gehörte. Die ESO-Blitzer entwickelte die ESO GmbH, die seit 2017 zur Kistler Gruppe, eine auf Messtechnik spezialisierte Unternehmensgruppe, gehört.
Einen Bußgeldbescheid nach einer ES 8.0-Messung anzufechten, lohnt sich vor allem dann, wenn der Betroffene ein oder mehr Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot zu befürchten hat. Kenntnisse zur Funktionsweise und zu den typischen Fehlerquellen können nützlich sein, um die Verwertbarkeit der Messergebnisse zu hinterfragen.
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Zum Blitzer-CheckDas Geschwindigkeitsmessgerät ES 8.0 kann die Polizei sowohl mobil als auch stationär zur Verkehrsüberwachung verwenden. In der Regel setzen Behörden das Messgerät als mobilen Blitzer ein und montieren es auf ein Dreibeinstativ am Fahrbahnrand. Es ist kein aufmerksamer Messbetrieb nötig, sodass nicht immer Messbeamte vor Ort sind, während der Blitzer den Verkehr misst.
Das mobile ES 8.0-Basissystem kann das Bedienpersonal bei Bedarf in ein spezielles Schutzgehäuse integrieren, um stationäre Geschwindigkeitsüberwachungen vorzunehmen. Dann kann der Blitzer zum Beispiel am Wochenende oder an Feiertagen autonom arbeiten.
Das Messsystem ESO ES 8.0 überwacht den zufließenden und den abfließenden Verkehr auf bis zu vier Fahrspuren gleichzeitig. Das Gerät kann sämtliche Fahrzeugklassen (etwa Pkw, Lkw oder Motorrad) erkennen und diesen verschiedene Tempolimits zuordnen. Der Einsatz ist sowohl tagsüber als auch nachts möglich.
ESO-Lichtschrankenblitzer ES 8.0 eignen sich vor allem für Messungen an Landstraßen, Autobahnen und in Kurvenfahrten. Da das Messgerät in der Lage ist, Gefälle und Steigungen einer Straße zu erfassen, bietet sich der Blitzer auch zur Überwachung unübersichtlicher Messbereiche an, wie etwa Baustellen oder verkehrsberuhigte Zonen. Die Polizei setzt den ESO-Blitzer auch häufig zur Entschärfung von Unfallschwerpunkten und zur Beruhigung schutzwürdiger Bereiche wie Schulen oder Kitas ein.
ES 8.0-Toleranzabzug: Nach einer Messung mit dem ESO ES 8.0 werden bei Fahrgeschwindigkeiten von bis zu 100 km/h als Toleranz drei km/h subtrahiert. Und bei einer gemessenen Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h beträgt der Toleranzabzug drei Prozent.
Beim ESO ES 8.0 handelt es sich um einen Einseitensensor, da das Messgerät nur an einer Straßenseite aufgebaut wird und nicht auch an der gegenüberliegenden Straßenseite, wie dies bei dem älteren Lichtschrankenblitzer ESO µP 80 desselben Herstellers der Fall ist.
Der ES 8.0 ist ein sogenanntes Lichtschrankenmessgerät. Es besteht aus einem Sensorkopf mit fünf Sensoren und einer Blitzer- oder Fotoeinheit. Die Sensoren registrieren Helligkeitsunterschiede und erfassen, wenn ein Fahrzeug die Lichtschranken passiert. Drei Sensoren dienen dabei zur Geschwindigkeitsmessung und die beiden anderen zur Abstandsmessung. Der ermittelte Seitenabstandswert ist wichtig, um Messwerte nebeneinander fahrender Fahrzeuge korrekt zuzuordnen.
Die Fotoeinheit besteht aus mindestens einer Kamera und einem Blitzgerät und wird immer hinter dem Sensorkopf und der Messlinie aufgebaut, und zwar auf der Fotolinie. Für die Überwachung beider Verkehrsrichtungen ist zwar nur ein Messystem nötig, aber zwei voneinander unabhängige Fotoeinheiten.
Die Kommunikation zwischen dem Sensorkopf beziehungsweise dem eigentlichen Messgerät und der digitalen Fotoeinrichtung erfolgt kabellos per verschlüsseltem WLAN.
Eine Messung mit dem ESO Einseitensensor ES 8.0 läuft folgendermaßen ab:
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Zum Blitzer-CheckWie bei anderen Messgeräten auch, gilt die Geschwindigkeitsmessung mit ESO ES 8.0 nur unter der Bedingung als standardisiertes Messverfahren, wenn das Messpersonal das Gerät entsprechend seiner Bedienungsanleitung genutzt hat. Fehlerquellen, die in fast allen polizeilichen Messverfahren dazu führen können, dass die Messungen ungenau oder nicht verwertbar sind, sind auch beim ES 8.0-Blitzer auch vorhanden:
Typische ESO ES 8.0-Fehlerquellen, die beim Überprüfen der Messung auf ihre Richtigkeit näher in Augenschein genommen werden sollten:
Kfz-Fahrer, die bei einem Tempoverstoß – gemessen mit ES 8.0 – geblitzt worden, können innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Den Bußgeldvorwurf anfechten, macht in der Regel nur Sinn, wenn härtere Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog drohen, wie etwa Punkte im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot.
Vermuten Betroffene, dass die ES 8.0-Messung fehlerhaft war, empfiehlt sich das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts, der sich auf den Bereich Verkehrsrecht spezialisiert hat. Ein Anwalt kann zunächst Akteneinsicht erhalten, die Unterlagen prüfen und entscheiden, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid tatsächlich lohnt.
Ein Anwalt verfügt außerdem über das nötige Fachwissen, hat Einsicht in sämtliche Unterlagen zum Fall und weiß, an welchen Stellen er nach möglichen Fehlern suchen muss. Weiterhin kann er auch Zeugenbefragungen bei Messbeamten durchführen.
In der ESO ES 8.0-Bedienungsanleitung gibt der Hersteller wichtige Sicherheitshinweise. Inwiefern das Nichteinhalten dieser Hinweise zu Messfehlern führt, kann in der Regel nur durch die Beauftragung eines Sachverständigen herausgefunden werden.
Das Messgerät ESO ES 8.0 stand wie auch schon andere Geschwindigkeitsmessgeräte in der Kritik, da es keine Rohmessdaten speichert beziehungsweise keine Rohmessdaten herausgegeben werden. Zum Messverfahren wurde eine erste obergerichtliche Entscheidung getroffen:
Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat am 9. September 2019 entschieden, dass es sich bei Messungen mit dem ESO-Lichtschrankenblitzer ES 8.0 um ein standardisiertes Messverfahren handelt. Und es komme nicht darauf an, ob das Messgerät Rohmessdaten nicht speichert.
Weiterhin weist das OLG darauf hin, dass auch Messungen mit anderen Messgeräten, bei denen Messdaten nicht gespeichert werden, verwertbar sind. Dies verstoße grundsätzlich nicht gegen ein faires Verfahren und stelle auch keine unzulässige Beschränkung der Verteidigung dar. Überhaupt stellt das OLG infrage, ob ESO ES 8.0-Rohmessdaten eine nachträgliche Plausibilisierung einer Messungen ermöglichen würden. Das Gericht hält fest, dass es keine Pflicht sei, Rohmessdaten zu speichern. Zudem muss nicht im Einzelnen nachvollziehbar sein, wie Messgeräte funktionieren.
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