Die Anzahl der Geschwindigkeitsmessgeräte zur Verkehrsüberwachung, die sich der Lichtschranken-Technik bedienen, ist überschaubar. In Deutschland gehört die eso GmbH zu den wichtigsten Produzenten solcher Lichtschrankensysteme. Im Messeinsatz verwenden Polizeibeamte hierzulande oft die Lichtschranken-Blitzer ESO µP 80, ES 1.0, ES 3.0 und ES 8.0 des Herstellers.
Bereits 1982 erhielt der ESO µP 80 von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt seine Zulassung. Da es sich um ein recht altes Messgerät und ein umstrittenes Messverfahren handelt, werten einige Gerichte das ESO µP 80-Messverfahren als nicht-standardisiert und hegen grundsätzliche Zweifel an der Richtigkeit der Messungen mit dem ESO-Blitzer.
Damit erhöht sich für diejenigen, die mit dem ESO µP 80 geblitzt worden sind, die Chance, einen entsprechenden Bußgeldbescheid erfolgreich anzufechten. Dabei können Kenntnisse zur Funktionsweise und den Fehlerquellen der Lichtschrankenmessung sowie zu häufigen Messfehlern des Blitzers die Aussicht auf Erfolg noch steigern.
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Zum Blitzer-CheckDer ESO µP 80-Lichtschranken-Blitzer zählt zu den mobilen Blitzanlagen. Beamte können den Blitzer an unterschiedlichen Standorten im Straßenverkehr, meist an unfallgefährdeten Orten, platzieren. Meistens kontrollieren die Behörden mit dem Lichtschrankenmessgerät nur eine Fahrbahn. Das heißt, der ESO µP 80 blitzt dann nur in eine Richtung. Das ESO-Messgerät kann Fahrbahnen mit bis zu 25 Meter Breite überwachen.
Weiterhin ist der Blitzer mit Lichtschranke in der Lage, Geschwindigkeiten zwischen fünf und 250 km/h zu messen. Die Außentemperatur betreffend, ist der ESO µP 80 fast immer einsetzbar. In einem Temperaturbereich von -20 bis +50 Grad Celsius ist er funktionstüchtig.
Um den Lichtschranken-Blitzer bedienen zu können, verlaufen Kabel vom Messgerät in ein Messfahrzeug. In diesem befindet sich ein Anzeige-Bedienpult. Die Stromversorgung der ESO µP 80-Kamera mit Blitzgerät erfolgt über Akkus und reicht für rund 400 Fotos in einem Zeitraum von fünf bis sechs Stunden aus.
Im Gegensatz zu laserbasierten mobilen Tempomessungen (zum Beispiel mit Laser Patrol oder LAVEG) ziehen die Polizeibeamten die geblitzten Fahrer nicht direkt nach der Messung aus dem Verkehr. Stattdessen werden die ESO µP 80-Blitzerfotos, die Fahrer, Fahrzeug und Kennzeichen zeigen, samt Messwerte an die zuständige Bußgeldbehörde übermittelt. Diese erstellt schließlich einen Bußgeldbescheid für den Fahrzeughalter auf Grundlage des Bußgeldkatalogs.
Das Lichtschrankenmessgerät ESO µP 80 – eine Drillingslichtschranke – besteht aus einem dreiteiligen, röhrenförmigen Lichtwerfer, einem Lichtempfänger und einer Fotoanlage. Der Lichtwerfer wird am Fahrbahnrand aufgestellt, der Lichtempfänger direkt gegenüber am anderen Fahrbahnrand. Mithilfe von drei Leuchtdioden können Messbeamte erkennen, ob die Geräte richtig positioniert sind. Leuchten die Dioden grün, sind Lichtwerfer und -empfänger genau aufeinander einjustiert. Leuchten sie rot, stimmt die Justierung nicht oder der Lichtstrahl ist unterbrochen.
Die drei Lichtschranken verlaufen im rechten Winkel quer über die Fahrbahn. Mehrere unsichtbare Infrarotstrahlen mit einer Wellenlänge von 930 Nanometer (nm) verbinden Sender und Empfänger und bilden so die Lichtschranken. Die ebenfalls unsichtbaren Lichtschranken sind jeweils mit einem Messgerät verbunden.
Hinweis: Vom Lichtschrankenmessgerät ESO µP 80 existieren zwei Versionen: ESO µP 80/VI-4 und ESO µP 80/VIII-4. Die erste Variante ist heute kaum noch im Einsatz. Typ VIII-4 hingegen setzen Behörden noch immer im Rahmen mobiler Geschwindigkeitskontrollen ein. Während beim VI-4 die Datenübertragung zwischen Messgerät und Kamera per Kabel erfolgt, nutzt man beim VIII-4 dafür eine Funkverbindung.
An der Fotoanlage befindet sich ein Datenfunkempfänger, der Daten und Messwerte, die der Datenfunksender des Lichtempfängers verschickt, empfängt. Die Daten enthalten dabei Informationen zu Geschwindigkeit und Verkehrsrichtung des Fahrzeugs, den Fotoauslöse-Befehl sowie den Geräte-Identifizierungscode.
Das polizeiliche Messverfahren mit dem ESO µP 80 besteht aus zwei Messungen, der Einfahrts- und der Ausgangsmessung:
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Zum Blitzer-CheckDer ESO µP 80-Blitzer gilt aufgrund seiner Handhabung als störanfällig. Lichtwerfer und -empfänger haben nur einen kleinen Spielraum, in dem sie korrekte Messergebnisse erzielen. Folgende Fehlerquellen und Messfehler sind typisch für den ESO µP 80-Lichtschranken-Blitzer beziehungsweise Lichtschrankenmessungen im Allgemeinen:
Es gibt weitere Umstände, die insbesondere bei Bußgeldbescheiden aufgrund eines Blitzers einen Einspruch rechtfertigen:
Gegen ein Bußgeldbescheid infolge eines ESO µP 80-Blitzers kann man innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Da die ESO µP 80-Messung nicht immer zu den Standardmessverfahren gezählt wird, sind die Chancen auf Erfolg gut. Ein Verkehrsrechtsanwalt kann zudem prüfen, ob sich ein Einspruch auch tatsächlich lohnt. Er hat nämlich die Möglichkeit, die Bußgeldakte, Messprotokolle oder Rohmessdaten einzusehen und Messfehler aufzudecken.
Bei allen Geschwindigkeitsmessungen wird vom Messergebnis ein Toleranzwert abgezogen, um Messungenauigkeiten, die sich nicht vermeiden lassen, auszugleichen. Für die Geschwindigkeitsmessung mit Laserlichtschranken-Blitzern beträgt der Toleranzabzug bei Geschwindigkeiten von unter 100 km/h drei km/h und bei Geschwindigkeiten darüber reduziert sich das Messergebnis um drei Prozent.
Nach einem Einspruch kann gerichtlich entschieden werden, dass dem Beschuldigten ein höherer Toleranzabzug zugesprochen wird. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Gerät nicht den Vorschriften entsprechend geeicht wurde.
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