Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Blitzerautos: Geschwindigkeitsmessungen aus stehenden und fahrenden Autos heraus

Der Polizei steht heutzutage eine große Auswahl an mobilen und stationären Blitzern, die unterschiedliche Messtechniken nutzen, zur Verfügung, um das Tempo im Straßenverkehr zu kontrollieren und Temposünder aufzuspüren. Damit etwa Auto- oder Motorradfahrer nicht immer gleich einen Blitzer als solchen erkennen und auf die Bremse treten, gibt es einige kreative Ansätze: Blitzer, die aussehen wie ein am Straßenrand abgestellter Anhänger oder ein Mülleimer sowie unter Blättern, Zweigen oder Tarnnetzen versteckte Blitzer.

Auch mit einem Überraschungseffekt verbunden ist das sogenannte Blitzerauto: Dabei handelt es sich entweder um ein am Straßenrand abgestelltes und scheinbar verlassenes ziviles Polizeiauto, in dem sich ein Blitzer befindet. Oder aber ein Blitzer wird im Auto positioniert und die Tempomessung findet beim Nachfahren statt.

Ob parkendes oder fahrendes Blitzerauto, demjenigen, der sich nicht an das Tempolimit hält, drohen Geldbußen und weitere Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog. Für Pkw-Fahrer kann dies bis zu drei Monate Fahrverbot, zwei Punkte im Fahreignungsregister und 680 Euro Bußgeld bedeuten.

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Geblitzt aus parkendem Auto – Funktionsweise stehender Blitzerautos

In parkenden oder stehenden Zivilfahrzeugen der Polizei wird ein Blitzer im Auto versteckt. Vom Auto aus findet dann eine Geschwindigkeitsmessung der Verkehrsteilnehmer statt. Wenn der Blitzer im Auto einen Tempoverstoß ermittelt, folgt ein Blitzer aus dem Auto und es wird ein Foto vom zu schnell fahrenden Kfz geschossen. In der Regel erscheint der Auto-Blitzer als rotes Licht, sodass die Geblitzen oftmals direkt merken, wenn sie geblitzt wurden.

Auch wenn es parkende Blitzerautos sind, aus denen die Tempomessung stattfindet, handelt es sich um mobile Blitzer im Auto, da die Blitzerautos jederzeit umgeparkt werden können. Manchmal parkt die Polizei ein Blitzerauto entgegen der Fahrtrichtung, um Geschwindigkeitsmessungen auf der gegenüberliegenden Straßenseite vornehmen zu können.

Übrigens: Laut Paragraf 46 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Beamte Blitzerautos temporär im Halte- und Parkverbot abstellen.

Blitzer im Auto ohne Blitz: Geschwindigkeitsmessung aus fahrenden Autos

Parkende und fahrende Blitzerautos der Polizei sind erlaubt.

Beim fahrenden Blitzerauto handelt es sich bei dem im Auto befindlichen Gerät zur Tempomessung um keinen Blitzer im eigentlichen Sinne. Das Gerät arbeitet nämlich ohne Blitz und schießt auch keine Blitzerfotos geschossen. Vielmehr befindet sich im Fahrzeug ein Videonachfahrsystem, das mit dem Tachometer des Autos verbunden ist, und ein Videobild erzeugt. Die Geschwindigkeit des voranfahrenden Fahrzeugs wird mithilfe des Tachos des nachfahrenden Blitzerautos ermittelt. Ein Videonachfahrsystem ist im Prinzip ein mobiler Blitzer im Auto.

Um zuverlässige Messergebnisse zu erzielen, ist ein geeichter Tacho im Blitzerauto die Voraussetzung. Außerdem sollte der Streckenabschnitt, auf dem der fahrende Blitzer unterwegs ist, möglichst lang sein und gerade verlaufen. Auch sollte der Abstand zwischen Blitzerauto und voranfahrendem Auto nicht zu lang sein und relativ konstant bleiben.

Wichtig: Normalerweise beträgt der Toleranzabzug bei einer Geschwindigkeitsübertretung 3 km/h. Das gilt nicht für die Messung mit Videonachfahrsystemen: Hier sind es 5 km/h. Das bedeutet für den Bußgeldbescheid: Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h werden 5 km/h abgezogen. Bei mehr als 100 km/h werden fünf Prozent als Toleranz abgezogen.

Neben der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren können mit dem fahrenden Blitzerauto auch Abstandsverstöße festgestellt werden. Denn es gibt jeweils einen Blitzer im Auto vorne und hinten – eine Front- und eine Heckkamera.

Wer sitzt im Blitzerauto?

Im fahrenden Blitzerauto – ein Zivilfahrzeug – sitzen Polizeibeamte, die mittels Videonachfahrsystem die Geschwindigkeit des vor ihnen fahrenden Autos messen und auf Video aufzeichnen. Vor allem auf Autobahnen werden fahrende Blitzerautos eingesetzt. Im parkenden Blitzerauto befindet sich in der Regel kein Beamter, sondern nur ein Blitzer, der die Geschwindigkeit herannahender Fahrzeuge misst.

Sind Blitzerautos erlaubt?

Die Polizei muss beim Positionieren von Blitzerautos am Straßenrand beziehungsweise beim Aufstellen von Blitzern im Allgemeinen nicht dafür sorgen, dass die Geräte für Straßenverkehrsteilnehmer gut sichtbar sind. Es ist erlaubt, Blitzer in einem Auto zu verstecken oder auf andere Art und Weise zu tarnen. Auch fahrende Blitzerautos sind ein zulässiges Mittel zur Verkehrskontrolle.

Wichtig ist, dass bei sämtlichen Geschwindigkeitsmessungen die Technik ordnungsgemäß funktioniert, sodass zuverlässige Messergebnisse erzielt werden. Geblitzte sollten, wenn sie Zweifel an der Richtigkeit der Messung haben und zu Unrecht geblitzt worden sind, prüfen lassen, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgsversprechend ist.

Moving-Radar-Blitzer: Roter Blitz aus fahrendem Auto

Moving Radar meint die mobile Geschwindigkeitsmessung mittels Radar. Die mobilen Radarfallen werden meistens auf ein Stativ oder in einem parkenden Auto am Straßenrand positioniert. Allerdings kann die Messung der Geschwindigkeit mit einer mobilen Radarfalle auch in fahrenden Autos erfolgen. Der Radarwagen misst dabei die Geschwindigkeiten überholender Fahrzeuge, weshalb er grundsätzlich etwas langsamer unterwegs ist. Löst die mobile Radarfalle aus, zeigt ein roter Blitz aus dem fahrenden Auto an, dass ein Blitzerfoto geschossen wurde. Blitzerautos mit Moving Radar werden auf deutschen Straßen kaum eingesetzt, da Videonachfahrsysteme mehr Vorteile bieten und weniger fehleranfällig sind.

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