Manche merken es noch während der Fahrt, andere erst wenn der Beweis im Briefkasten liegt: Geblitzt werden ist immer eine unangenehme Sache und mit Sanktionen verbunden, auf die man gerne verzichten würde. In manchen Fällen kann man das sogar – nämlich dann, wenn man Einspruch einlegt und dieser erfolgreich ist. Wie funktioniert das?
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Geblitzt zu werden ist nicht nur ärgerlich. Neben einem Bußgeld hagelt es gern auch mal Punkte oder sogar ein Fahrverbot aus dem Bußgeldkatalog – abhängig davon, wie sehr man die Höchstgeschwindigkeit überschritten hat. Etwa zwei Wochen nach dem Verkehrsverstoß erhalten Betroffene einen Anhörungsbogen oder direkt einen Bußgeldbescheid per Post von der zuständigen Bußgeldbehörde. Geschickt wird er immer an den Halter des geblitzten Fahrzeugs – auch wenn jemand anderes hinterm Steuer saß.
Achtung: Obwohl die meisten Menschen Blitzer mit einer unzulässigen Geschwindigkeitsüberschreitung verbinden, können die tückischen Geräte noch mehr: Manche messen einen zu geringen Sicherheitsabstand oder blitzen beim Überfahren einer roten Ampel. Auch dann ist ein Einspruch möglich.
Wer den Bußgeldbescheid nicht akzeptieren möchte und Einspruch einlegt, sollte gute Gründe vorbringen. Andernfalls kann die Behörde den Einspruch ablehnen. Für einen Einspruch kann es mehrere Gründe geben. Hier einige Beispiele:
Für Laien sind viele dieser Gründe schwer zu erkennen. Deshalb ist es lohnenswert, sich mit einem Anwalt für Verkehrsrecht zu beraten, der den Bußgeldbescheid gründlich prüfen und Akteneinsicht bei der Behörde erhalten kann. So erfahren geblitzte Autofahrer, ob ein Einspruch erfolgversprechend ist.
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Zum Blitzer-CheckWer sich entschlossen hat, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen, muss das innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids tun. Der Einspruch sollte gut begründet sein und in schriftlicher Form über den Postweg oder per Fax an die zuständige Bußgeldbehörde geschickt werden. Erreicht der Brief die Behörde nicht innerhalb der Frist, tritt die Rechtskraft ein und Betroffene können den Bußgeldbescheid nicht mehr juristisch anfechten. Einspruch einzulegen ist dabei kostenlos. Es können jedoch Kosten für einen Anwalt oder für ein Gerichtsverfahren entstehen.
Nach dem Versenden des Einspruchs an die Behörde, wird das Verfahren noch einmal überprüft. Es kann passieren, dass die Behörde und die Polizei weitere Nachforschungen anstellen – zum Beispiel, indem sie Personen aus dem näheren Lebensumfeld des geblitzten Fahrers befragen. Falls festgestellt wird, dass beispielsweise tatsächlich Fehler beim Messen passiert sind, kann das Verfahren direkt eingestellt werden.
Häufig akzeptiert die Behörde einen Einspruch von geblitzten Motorrad- oder Autofahrern aber nicht so unkompliziert. Dann wird der Fall an das zuständige Amtsgericht übergeben. Das Gericht prüft die Zulässigkeit des Einspruchs. Besteht es auf die Weiterführung des Verfahrens, kommt es zu einer Hauptverhandlung. Hier werden Beweise gesichtet und Zeugen vernommen. Schlecht für den geblitzten Autofahrer: Hat er kein Glück mit dem Einspruch, kann es am Ende sogar passieren, dass er ein höheres Bußgeld zahlen muss als anfangs festgelegt.
Sowohl der Einspruch als auch der Widerspruch sind Rechtsbehelfe. Beide haben das Ziel zu prüfen, ob eine Entscheidung rechtmäßig ist. Wer mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist, kann Einspruch oder Widerspruch einlegen. Welcher dieser beiden Rechtsbehelfe zulässig ist, kommt auf die Angelegenheit an. Im Falle von Bußgeldverfahren ist das in der Regel der Einspruch. Betroffene können das leicht überprüfen: Im Bußgeldbescheid muss eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten sein – und dort steht in jedem Fall, welche Rechtsmittel genutzt werden können.
Ein Widerspruch kommt hingegen vor allem bei Verwaltungsakten zum Einsatz; wenn zum Beispiel eine Behörde eine Verfügung, Entscheidung oder hoheitliche Maßnahme im Bereich des öffentlichen Rechts trifft. Auch gegen Abmahnungen im Arbeitsrecht steht dem Arbeitnehmer das Recht des Widerspruchs zu.
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