Ob bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder beim Überfahren einer roten Ampel – wird man von einem stationären Blitzer oder einem mobilen Blitzer erwischt, wurde ein unfreiwilliges Foto vom Fahrer aufgenommen. Das Blitzerfoto erhält der Fahrer dann in der Regel per Post zusammen mit dem Bußgeldbescheid – und kostet meist mehr als ein Passfoto vom Fotografen. Doch was, wenn dem Bußgeldbescheid kein oder ein verschwommenes Foto beigelegt ist? Wann lohnt sich ein Einspruch?
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckDas Blitzerfoto dient der zuständigen Behörde zur Identifizierung des Täters, etwa wenn die zulässige Geschwindigkeit überschritten oder eine rote Ampel überfahren wurde. Denn: In Deutschland gilt die Fahrerhaftung, nicht die Halterhaftung. Für Verstöße im Straßenverkehr muss also der Fahrer die Konsequenzen tragen und nicht pauschal der Besitzer des Fahrzeugs. Das bedeutet, dass die zuständige Behörde den Fahrer ermitteln muss, wenn eine Ordnungswidrigkeit festgestellt wurde – zum Beispiel über das Blitzerfoto.
Für die Ermittlung des Täters haben die Beamten drei Monate Zeit, danach verjährt die Ordnungswidrigkeit. Das Blitzerfoto kann den Beamten bei der Identifizierung helfen: Über das Foto erfassen die Behörden das Kennzeichen und können so den Halter ermitteln. Stimmt das Foto des Halters aus der Fotodatenbank des Melderegisters mit dem Blitzerfoto zweifelsfrei überein, wird der Bußgeldbescheid an den Fahrer verschickt.
Handelt es sich auf dem Blitzerfoto um eine andere Person als den Halter oder ist beispielsweise der Fahrer eines geblitzten Motorrads aufgrund des Helmes nicht identifizierbar, müssen die Beamten den geblitzten Fahrer auf einem anderen Weg ermitteln. Zunächst wird die Suche im Melderegister ausgeweitet – auf Personen, die an der gleichen Adresse gemeldet sind wie der Fahrzeughalter. Hat das keinen Erfolg, wird dem Fahrzeughalter ein Anhörungsbogen zugeschickt, in dem nach dem tatsächlichen Fahrer gefragt wird.
Gelegentlich wird ein Bußgeldbescheid ganz ohne Blitzerfoto verschickt. Der Bescheid ist dann aber trotzdem rechtswirksam. Die zuständigen Behörden in Deutschland sind nicht dazu verpflichtet, das Blitzerfoto mitzuschicken. Der Fahrer hat aber das Recht, das Bild anzufordern – meist kann eine Akteneinsicht beantragt werden.
Es kann vorkommen, dass Autofahrer einen Bußgeldbescheid erhalten, in dem das Blitzerfoto unscharf oder die Person schwer zu erkennen ist. Das kann an ungünstigen Lichtreflexionen, Nebel oder Regen liegen. Ein unscharfes Foto macht aber nicht automatisch den ganzen Bußgeldbescheid ungültig. Innerhalb von zwei Wochen sollte der Adressat des Bescheids eine Akteneinsicht beantragen. Das originale Blitzerfoto liegt den Beamten meist in höherer Qualität vor. Oft kann die Akteneinsicht in den Räumen der zuständigen Behörde vorgenommen werden.
Ist der Fahrer auf dem Originalbild ebenfalls nicht eindeutig zu erkennen, kann sich ein Einspruch lohnen. Besonders erfolgsversprechend ist ein Einspruch, wenn auf dem Foto die markanten Gesichtsmerkmale des Fahrers nicht erkennbar sind – zum Beispiel weil der Rückspiegel, die Hand oder eine Reflexion Teile des Gesichts verdecken. Wann ein Blitzerfoto nicht eindeutig genug und damit als Beweismittel nicht ausreichend ist, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht einschätzen. Anwaltlicher Rat ist auch beim Einlegen eines Einspruchs hilfreich, um einen Erfolg zu erzielen. Wichtig ist, die Frist von zwei Wochen einzuhalten, um rechtzeitig einen gültigen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
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