Viele Auto- oder Motorradfahrer fühlen sich zu Unrecht geblitzt. Häufiges Argument: Das Verkehrsschild mit der Geschwindigkeitsbeschränkung stand zu nah am Blitzer. Dadurch blieb nicht genügend Zeit, um entsprechend abbremsen zu können. Kann das tatsächlich sein? Welcher Blitzer-Abstand zum Schild gilt in Deutschland?
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Wie weit voneinander entfernt Blitzer und Verkehrsschilder aufgestellt sein müssen, ist Ländersache. In jedem Bundesland herrschen verschiedene Regeln. Üblicherweise liegt der Abstand aber zwischen 75 und 200 Metern. Ausnahmen sind Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hamburg. Hier kann hinter dem Verkehrsschild mit der Höchstgeschwindigkeit sofort ein Blitzer stehen.
Blitzer-Abstände zum Hinweisschild in den Bundesländern:
Bundesland | Mindestabstand zwischen Blitzer und Schild |
Baden-Württemberg | – |
Bayern | 200 Meter |
Berlin | 75 Meter (hinter Tempo-Limit-Schild) 150 Meter (hinter Ortseingangsschild) |
Brandenburg | 150 Meter |
Bremen | 150 Meter |
Hamburg | – |
Hessen | 100 Meter |
Mecklenburg-Vorpommern | 100 Meter (Kraftfahrstraße) 250 Meter (Autobahn) |
Niedersachsen | 150 Meter |
Nordrhein-Westfalen | – |
Rheinland-Pfalz | 100 Meter |
Saarland | 100 Meter |
Sachsen-Anhalt | 150 Meter |
Sachsen | 100 Meter |
Schleswig-Holstein | 100 Meter |
Thüringen | 200 Meter |
Bundesland | Mindestabstand zwischen Blitzer und Schild |
Baden-Württemberg | – |
Bayern | 200 Meter |
Berlin | 75 Meter (hinter Tempo-Limit-Schild) 150 Meter (hinter Ortseingangsschild) |
Brandenburg | 150 Meter |
Bremen | 150 Meter |
Hamburg | – |
Hessen | 100 Meter |
Mecklenburg-Vorpommern | 100 Meter (Kraftfahrstraße) 250 Meter (Autobahn) |
Niedersachsen | 150 Meter |
Nordrhein-Westfalen | – |
Rheinland-Pfalz | 100 Meter |
Saarland | 100 Meter |
Sachsen-Anhalt | 150 Meter |
Sachsen | 100 Meter |
Schleswig-Holstein | 100 Meter |
Thüringen | 200 Meter |
Wichtig: An Gefahrenstellen, in Tempo-30-Zonen sowie an Kindergärten oder Schulen kann es vorkommen, dass der Abstand zwischen Blitzer und Verkehrsschild sehr klein ist. Hier gelten nicht immer die oben genannten Werte.
Für viele Autofahrer sind sehr früh nach dem Verkehrsschild installierte stationäre Blitzer oder mobile Blitzer oft ein Ärgernis. Doch hier nimmt ihnen die Rechtsprechung den Wind aus den Segeln. Denn es wird erwartet, dass Autofahrer sowieso nur so schnell unterwegs sind, dass sie nach dem Passieren eines Verkehrsschildes ihre Geschwindigkeit in Ruhe drosseln können. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die entsprechenden Schilder gut sichtbar angebracht sind. Und tatsächlich darf kein Blitzer so knapp nach einem Verkehrsschild aufgestellt werden, dass der Autofahrer gezwungen ist, eine Vollbremsung hinzulegen.
Wichtig: Die oben genannten Angaben für den Abstand von einer Radarfalle zum Verkehrsschild beziehen sich nur auf den Beginn der Geschwindigkeitsbeschränkung – wenn also der Autofahrer das Schild mit einer neuen Beschränkung passiert hat und dann geblitzt wird. Wird er vor dem Schild bereits geblitzt, gelten die Abstände nicht. Sie haben nichts mit der neuen Geschwindigkeitsbegrenzung zu tun.
Autofahrer können in der Regel davon ausgehen, dass die Polizei nicht direkt hinter einem Hinweisschild auf der Autobahn einen Blitzer aufstellt, da das starke Abbremsen zu Auffahrunfällen führen kann. Auf Autobahnen gelten deshalb in vielen Bundesländern großzügige Mindestabstände bis zum nächsten Blitzer.
Wem der Mindestabstand zwischen Blitzer und Schild zu klein vorkommt, kann sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen. Da es etliche Ausnahmen von den Abstandsregeln gibt – etwa in Tempo-30-Zonen oder vor Schulen – kann es sich lohnen, die geltenden Abstände und Richtlinien prüfen zu lassen; auch, um beispielsweise Fehler beim Messverfahren zu erkennen und dann Einspruch einzulegen.
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