Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn kann Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog nach sich ziehen, wie Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder sogar Fahrverbote. Wird man auf der Autobahn geblitzt, können Kosten von 20 bis 700 Euro entstehen – je größer die Abweichung von der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, desto höher fällt das Strafmaß aus.
Gerade auf Autobahnen sind Vorschriften, die den Verkehr regeln, enorm wichtig. Ohne diese wäre es Verkehrsteilnehmern kaum möglich, mit hohem Tempo unterwegs zu sein, ohne dabei die Sicherheit im Straßenverkehr zu gefährden. Zur Überwachung der Geschwindigkeit wird auf Autobahnen geblitzt.
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckFür Pkw und Lkw bis 3,5 t legt der Bußgeldkatalog aktuell folgende Sanktionen für Tempoüberschreitungen auf der Autobahn (außerorts) fest:
geblitzt mit… | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch? |
… bis zu 10 km/h zu viel | 20 € | wohl nicht | ||
… 11-15 km/h zu viel | 40 € | wohl nicht | ||
… 16-20 km/h zu viel | 60 € | wohl nicht | ||
… 21-25 km/h zu viel | 100 € | 1 | hier prüfen** | |
… 26-30 km/h zu viel | 150 € | 1 | (1 Monat)* | hier prüfen** |
… 31-40 km/h zu viel | 200 € | 1 | (1 Monat)* | hier prüfen** |
… 41-50 km/h zu viel | 320 € | 2 | 1 Monat | hier prüfen** |
… 51-60 km/h zu viel | 480 € | 2 | 1 Monat | hier prüfen** |
… 61-70 km/h zu viel | 600 € | 2 | 2 Monate | hier prüfen** |
über 70 km/h zu viel | 700 € | 2 | 3 Monate | hier prüfen** |
* Zu einem Fahrverbot kommt es erst, wenn der Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal innerhalb eines Jahres um mindestens 26 km/h überschreitet.
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Insbesondere auf Autobahnen werden mobile Blitzer und stationäre Blitzer eingesetzt, um Temposündern auf die Spur zu kommen. Hat man sich dennoch nicht an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit gehalten und wurde auf der Autobahn geblitzt, wird eine Toleranz abgezogen. Diese soll – zugunsten des Geblitzten – Messungenauigkeiten bei Geschwindigkeitsmessungen auszugleichen. Bei einem Tempo von unter 100 km/h beträgt der Toleranzabzug 3 km/h. Bei höheren gemessenen Geschwindigkeiten liegt der Toleranzabzug bei drei Prozent. Geblitzte sollten zudem prüfen, ob ein Einspruch bei einem Blitzer Erfolg haben kann.
Verstößt ein Pkw oder Lkw bis 3,5 t mit Anhänger gegen auf der Autobahn geltende Geschwindigkeitsvorschriften sind das die aktuellen Sanktionen:
Auf der Autobahn geblitzt mit… | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch? |
… bis zu 10 km/h viel | 30 € | wohl nicht | ||
… 11-15 km/h zu viel | 50 € | wohl nicht | ||
… 16-20 km/h zu viel | 140 € | 1 | hier prüfen** | |
… 21-25 km/h zu viel | 150 € | 1 | hier prüfen** | |
… 26-30 km/h zu viel | 175 € | 1 | hier prüfen** | |
… 31-40 km/h zu viel | 255 € | 1 | 1 Monat | hier prüfen** |
… 41-50 km/h zu viel | 480 € | 2 | 1 Monat | hier prüfen** |
… 51-60 km/h zu viel | 600 € | 2 | 2 Monate | hier prüfen** |
… über 60 km/h zu viel | 700 € | 2 | 3 Monate | hier prüfen** |
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Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw über 3,5 t liegt außerorts bei 80 km/h, solange Verkehrsschilder nichts anderes vorschreiben. Dies gilt auch für Lastkraftwagen auf der Autobahn. Wird ein Lkw (3,5 bis 7,5 t) auf der Autobahn geblitzt, drohen Bußgelder und weitere Sanktionen gemäß aktuell gültigem Bußgeldkatalog:
geblitzt mit… | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch? |
… bis zu 10 km/h zu viel | 30 € | wohl nicht | ||
… 11-15 km/h zu viel | 50 € | wohl nicht | ||
… 16-20 km/h zu viel | 140 € | 1 | hier prüfen** | |
… 21-25 km/h zu viel | 150 € | 1 | hier prüfen** | |
… 26-30 km/h zu viel | 175 € | 1 | hier prüfen** | |
… 31-40 km/h zu viel | 255 € | 2 | 1 Monat | hier prüfen** |
… 41-50 km/h zu viel | 480 € | 2 | 1 Monat | hier prüfen** |
… 51-60 km/h zu viel | 600 € | 2 | 2 Monate | hier prüfen** |
… über 60 km/h zu viel | 700 € | 2 | 3 Monate | hier prüfen** |
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Auch Lkw über 3,5 t, die gefährliche Güter transportieren und als Gefahrenguttransport gekennzeichnet sind, werden bei Überschreitung des Tempolimits auf der Autobahn aktuell so sanktioniert:
geblitzt mit… | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch? |
… bis zu 10 km/h zu viel | 60 € | wohl nicht | ||
… 11-15 km/h zu viel | 70 € | wohl nicht | ||
… 16-20 km/h zu viel | 240 € | 1 | hier prüfen** | |
… 21-25 km/h zu viel | 280 € | 1 | hier prüfen** | |
… 26-30 km/h zu viel | 400 € | 2 | 1 Monat | hier prüfen** |
… 31-40 km/h zu viel | 560 € | 2 | 1 Monat | hier prüfen** |
… 41-50 km/h zu viel | 700 € | 2 | 2 Monate | hier prüfen** |
… 51-60 km/h zu viel | 800 € | 2 | 3 Monate | hier prüfen** |
… über 60 km/h zu viel | 900 € | 2 | 3 Monate | hier prüfen** |
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Mit mehr als 13.000 Kilometern Länge ist das deutsche Autobahnnetz das viertlängste der Welt. Angefangen hat alles in Berlin Grunewald, wo 1921 die welterste autobahnähnliche Strecke eröffnet wurde: die Automobil-Verkehrs- und Übungsstraße (AVUS). Ihre Länge betrug gerade einmal 8,3 Kilometer. Bis 1998 wurde die AVUS unter anderem als Rennstrecke genutzt.
Vielleicht hat die deutsche Autobahn deshalb bis heute den Ruf, sie sei eine unendliche Straße ohne Tempolimit und Verkehrsregeln. Das stimmt natürlich nicht, auch für Autobahnen sieht die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Verkehrsregeln und auch Geschwindigkeitsbeschränkungen sowie Geschwindigkeitsmessungen vor.
Für Autobahnen gilt: Geben Verkehrsschilder kein Tempolimit vor, kann auf diesem Streckenabschnitt mit der von der StVO festgelegten Höchstgeschwindigkeit gefahren werden, die wiederum vom genutzten Kraftfahrzeug abhängt:
Fahrzeug | Zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn |
Motorräder und Pkw bis 3,5 t | kein Tempolimit |
Pkw mit Anhänger | 80 km/h |
Lkw und Wohnmobile bis 3,5 t mit Anhänger | 80 km/h* |
Omnibusse (mit Gepäckanhänger) | 80 km/h |
Lkw 3,5 bis 7,5 t | 80 km/h |
Lkw mit mehr als 7,5 t | 60 km/h |
Omnibusse, in denen nicht alle Fahrgäste einen Sitzplatz zur Verfügung haben | 60 km/h |
* Das gilt nicht, wenn für das Gespann eine Tempo-100-Zulassung beantragt und genehmigt wurde.
Die StVO hat für Pkw und Motorradfahrer, für die unter gewissen Umständen kein Tempolimit gilt, zusätzlich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h für die Autobahn festgelegt. Da es sich um einen Richtwert handelt, darf er überschritten werden, ohne dass man auf der Autobahn geblitzt wird und Sanktionen drohen.
Auf vielen Streckenabschnitten der Autobahn gibt es dennoch Verkehrsschilder, die ein Tempolimit vorgeben. Häufig ist das bei Baustellen der Fall. Wird die Geschwindigkeit durch Beschilderung eingegrenzt, gilt die Richtgeschwindigkeit nicht mehr. Blitzer auf der Autobahn lösen dann bei Geschwindigkeitsüberschreitungen aus.
Achtung: Ist jemand deutlich schneller als Richtgeschwindigkeit auf einem Autobahnabschnitt ohne vorgegebenes Tempolimit unterwegs, trägt dieser bei einem Unfall eine Teilhaftung.
Weiterhin gilt: Um den Verkehrsfluss nicht zu behindern oder die Gefahr für Unfälle zu erhöhen, dürfen laut StVO nur Kraftfahrzeuge die Autobahn befahren, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt. Das heißt, nur Fahrzeuge, die in der Lage sind, mindestens 61 km/h zu fahren, dürfen die Autobahn nutzen.
Eine wirkliche Mindestgeschwindigkeit wird in der StVO für die Autobahn nicht genannt. Wichtig ist, dass niemand ohne konkreten Grund so langsam fährt, dass er den Verkehrsfluss behindert. Andererseits droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro. Zudem kann dem Fahrer eine Mitschuld zugesprochen werden, wenn es durch sein langsames Fahrverhalten zu einem Unfall kommt.
Wird ein Fahranfänger in der Probezeit auf der Autobahn geblitzt, gelten für ihn bei Verstößen gegen die StVO strengere Sanktionen. Insofern die Geschwindigkeit um 21 km/h oder mehr überschritten wurde, begeht der Fahrer sogar einen sogenannten A-Verstoß, ein schwerwiegendes Vergehen.
In diesem Fall muss der auf der Autobahn geblitzte Fahranfänger zunächst mit den üblichen, für alle Kraftfahrer geltenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen. Zusätzlich führt ein A-Verstoß zu einer Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre und der Besuch eines Aufbauseminars ist verpflichtend.
Kommt es zu einem weiteren A-Verstoß in der Probezeit, folgt eine schriftliche Verwarnung und dem Fahrer wird geraten, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Nach dem dritten Verstoß wird dann der Führerschein entzogen und es tritt eine Sperrfrist von sechs Monaten in Kraft.
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
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