Wer die Empfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit erhält, hat sich bereits den zweiten A-Verstoß oder den dritten oder vierten B-Verstoß geleistet. Neben der schriftlichen Verwarnung soll die verkehrspsychologische Beratung dabei helfen, das Versagen des Fahranfängers im Straßenverkehr besser einzuordnen und Verhaltensempfehlungen für die Zukunft zu geben. Die verkehrspsychologische Beratung ist keine Pflicht.
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Zum Blitzer-CheckEine verkehrspsychologische Beratung ist freiwillig. Die Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung richtet sich ausschließlich an Fahranfänger in der Probezeit. Viele Autofahrer denken, sie sei mit der MPU – also der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung – gleichzusetzen. So ist es nicht. Im Gegensatz zur verkehrspsychologischen Beratung ist die MPU nicht freiwillig. Sie wird angeordnet, wenn die Führerscheinstelle Zweifel daran hat, ob ein Autofahrer zum Führen von Kraftfahrzeugen körperlich und charakterlich geeignet ist. Diese Zweifel kann der Autofahrer durch die MPU ausräumen.
Zweifel entstehen beispielsweise, wenn Autofahrer alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wurden. Aber auch bei Alterserscheinungen oder bestimmten Erkrankungen kann ein MPU-Gutachten angefordert werden. Die MPU ist also ein medizinisches Gutachten – eine echte Untersuchung der Person. Die verkehrspsychologische Beratung hingegen ist – wie der Name schon sagt – lediglich eine Beratung, die kein Gutachten zur Folge hat. Am Ende der Beratung erhalten Teilnehmer eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Wichtig: Auch wenn die Teilnahme freiwillig ist, ist eine verkehrspsychologische Beratung eine gesetzlich geregelte Maßnahme. Geregelt ist sie in § 2a Absatz 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Hier heißt es: „In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen.“
Im ersten Schritt sollten Fahranfänger, die zur verkehrspsychologischen Beratung gehen möchten, alle Unterlagen zusammen haben, die sie dafür benötigen. Das sind:
Bevor die verkehrspsychologische Beratung beginnt, müssen der Fahranfänger und der Berater einen Vertrag unterzeichnen, in dem sich der Fahranfänger auf bestimmte Verhaltensregeln einlässt. Beispiel: Immer nüchtern zur Beratung erscheinen. Der Berater sichert hingegen zu, zu allem, was in der Beratung besprochen wird, Stillschweigen zu bewahren.
Die verkehrspsychologische Beratung erfolgt in drei Einzelgesprächen, die in einem Zeitraum von
14 Tagen bis höchstens vier Wochen stattfinden dürfen. Die Berater sind amtlich anerkannte Diplompsychologen oder Psychologen mit Masterabschluss. Sie dürfen auch, wenn sie es für nötig halten, eine Fahrprobe vom Fahranfänger verlangen. Grund für Ängste gibt es aber nicht: Man kann durch eine verkehrspsychologische Beratung nicht durchfallen. Sie ist keine Prüfung. Es geht vielmehr darum, das Fehlverhalten zu analysieren und Lösungen für die Zukunft zu entwickeln, um weitere Verstöße zu verhindern und den Führerschein nicht weiter zu gefährden. Zum Abschluss erhalten Teilnehmer eine Bestätigung, die sie bei der Führerscheinstelle einreichen müssen – als Beleg dafür, dass sie willens sind, an ihrem Fahrverhalten zu arbeiten.
Achtung: Die verkehrspsychologische Beratung für Fahranfänger darf nicht mit der verkehrspsychologischen Beratung verwechselt werden, die langjährige Autofahrer in Anspruch nehmen können, um sich auf die Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) vorzubereiten.
Die Kosten für eine verkehrspsychologische Beratung müssen Fahranfänger selbst übernehmen. Sie müssen mit insgesamt 300 Euro rechnen.
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