Wenn Fahranfänger in der Probezeit eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit begehen, gilt dies üblicherweise als A-Verstoß. Diese Einteilung der Verkehrsverstöße in der Probezeit dient dazu, das Ausmaß der Strafe festzulegen. Was droht bei A-Verstößen?
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Zum Blitzer-CheckEin A-Verstoß in der Probezeit bezeichnet eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit. Zu diesen Verstößen zählen folgende Beispiele:
B-Verstöße sind hingegen leichtere Regelbrücke, die geringere Strafe nach sich ziehen. Doch auch hier kommen zu den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog noch Probezeitmaßnahmen hinzu. Bei einem Unfall in der Probezeit wird ebenfalls berücksichtig, ob er durch einen A- oder B-Verstoß entstanden ist.
Ein A-Verstoß in der Probezeit bedeutet für Fahranfänger nicht nur die üblichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog, sondern auch eine verlängerte Probezeit und die Auflage, ein Aufbauseminar für Fahranfänger zu besuchen. Das Aufbauseminar bei einem A-Verstoß ist eine Nachschulung, die die Fahrerlaubnisbehörde einfordert und in einer dafür lizensierten Fahrschule durchgeführt werden muss. Wer also den Führerschein auf Probe besitzt, muss bei einem A-Verstoß mit vielen Konsequenzen rechnen.
Wer einen A-Verstoß in der verlängerten Probezeit begeht, erhält eine schriftliche Verwarnung von der Führerscheinbehörde. Außerdem wird dem Fahranfänger empfohlen, freiwillig eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen. Natürlich werden auch die für den weiteren A-Verstoß im Bußgeldkatalog festgelegten Sanktionen fällig. Zwei A-Verstöße hintereinander haben also schon sehr weitreichende Folgen. Passieren sogar drei A-Verstöße in der Probezeit, wird dem Fahranfänger die Fahrerlaubnis entzogen.
Wichtig: Einige A-Verstöße werden auch als Straftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB) gewertet. Dazu gehören beispielsweise unterlassene Hilfeleistung, Nötigung, Fahrerflucht und fahrlässige Tötung oder Körperverletzung. Ein solcher A-Verstoß kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen – oder sogar zu einer Freiheitsstrafe.
Grundsätzlich darf jeder, der einen Bußgeldbescheid erhält, Einspruch dagegen einlegen – auch Fahranfänger in der Probezeit. Wichtig dabei ist, die Frist von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids einzuhalten. Ob ein Einspruch bei einem A-Verstoß erfolgsversprechend ist, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht einschätzen. Er erhält Akteneinsicht bei der Behörde und kann umfassend beraten.
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