Wer ein Fahrverbot erhält, stellt sich sofort die Frage: Wie lange wird es dauern? Denn: Für die meisten Autofahrer ist die führerscheinlose Zeit eher unangenehm und mit größeren Umstellungen verbunden. Die Dauer des Fahrverbots hängt von verschiedenen Faktoren ab.
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Zum Blitzer-CheckDie Länge eines Fahrverbots hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Je schwerwiegender, desto länger in der Regel die Zeit ohne Führerschein. Grundsätzlich wird ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten verhängt.
Wann ist für einen Monat der Führerschein weg? Und wann für zwei oder drei? Hier einige Beispiele für Verkehrsverstöße und den darauffolgenden Längen des Fahrverbots:
1 Monat Fahrverbot bei:
2 Monate Fahrverbot bei:
3 Monate Fahrverbot bei:
Wichtig: Bei einem Fahrverbot, das aufgrund eines Verkehrsverstoßes verhängt wurde, wird der Führerschein nicht entzogen, sondern nur in amtliche Verwahrung genommen. Nach Ablauf des Fahrverbots erhalten Betroffene den Führerschein wieder zurück. Wer zum Beispiel seinen Führerschein für einen Monat abgeben muss, erhält ihn in der Regel bei der zuständigen Behörde zurück. Er kann ihn sich selbst abholen oder lässt ihn sich per Post zuschicken.
Ein Fahrverbot dauert nur dann längstens drei Monate, wenn eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr der Strafe zugrunde liegt. Es gibt jedoch auch Gründe für sechs Monate Fahrverbot. In diesem Fall hat der Autofahrer nämlich keine Ordnungswidrigkeit begangen, sondern eine Straftat. Dazu gehören beispielsweise Nötigung im Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung oder Fahrerflucht. Wer ein Fahrverbot von sechs Monaten erhält, dem wird in der Regel der Führerschein entzogen und er darf ihn erst nach den abgelaufenen sechs Monaten neu beantragen. Streng genommen gibt es also eigentlich kein 6-Monate-Fahrverbot, sondern einen Führerscheinentzug mit einer Sperrfrist für die Neubeantragung von sechs Monaten.
Wer ein 9-Monate-Fahrverbot erhält, hat – so wie auch schon bei einem Sechsmonats-Fahrverbot – nicht nur eine Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat begangen. Wurde diese mit drei Punkten in Flensburg bestraft, droht ein 9-Monate-Fahrverbot. Das kann auch passieren, wenn mit der Zeit acht Punkte in Flensburg angehäuft wurden. Wie bei einem 6-Monats-Fahrverbot handelt es sich auch hier um einen Führerscheinentzug. Betroffene erhalten also nicht automatisch ihren Führerschein zurück, sondern müssen ihn nach Ablauf der 9 Monate neu beantragen.
Es gibt auch den Fall, dass Autofahrer ein Jahr lang nicht Auto fahren dürfen. Auch hier handelt es sich nicht um das klassische Fahrverbot nach einem Verkehrsverstoß, sondern um einen Führerscheinentzug. Ganz korrekt ausgedrückt ist es eine Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von einem Jahr. Das bedeutet: Der Führerschein ist tatsächlich weg und darf erst nach einem Jahr neu beantragt werden. Dafür muss der Betroffene bestimmte Auflagen erfüllen – beispielsweise die Teilnahme an einer MPU.
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