Wer ein Fahrverbot erhält, fragt sich vor allem eins: Wann bekommt man nach dem Fahrverbot den Führerschein wieder zurück? Darauf gibt es leider keine allgemeine Antwort. Es hängt davon ab, welcher Verstoß zum Fahrverbot geführt hat und für welchen Zeitraum es angesetzt wurde.
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Zum Blitzer-CheckEin Fahrverbot erhalten Autofahrer, wenn sie eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat im Straßenverkehr begangen haben. Ein solcher gravierender Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) liegt beispielsweise vor, wenn ein Fahrer mit mehr als 0,5 Promille im Blut hinterm Steuer saß und dabei erwischt wurde. Je nach Schwere der Tat kann ein Fahrverbot laut Bußgeldkatalog zwischen einem und drei Monate andauern. Begeht ein Autofahrer sogar eine Straftat, kann er auch mit einem Fahrverbot von bis zu sechs Monaten bestraft werden. Grundsätzlich gilt: Ob drei Monate Fahrverbot oder ein Monat Fahrverbot – den Führerschein zurück gibt es erst, wenn die Frist abgelaufen ist.
Ist das Fahrverbot rechtskräftig geworden, darf man als Ersttäter bestimmen, ab welchen Zeitpunkt innerhalb der nächsten vier Monate man den Führerschein abgeben muss. Wiederholungsstäter müssen hingegen das Datum akzeptieren, das im Bußgeldbescheid vermerkt ist. Ob Ersttäter oder Wiederholungstäter: Bei einem Fahrverbot wird der Führerschein in Verwahrung genommen – man muss den Führerschein abgeben. In der Regel bringt man ihn zur zuständigen Behörde. Man kann den Führerschein aber auch per Einschreiben verschicken. In vielen Bundesländern ist die Abgabe bei der Polizei möglich.
Ist das Fahrverbot abgelaufen, wird am letzten Tag des Verbots der Führerschein an seinen Besitzer zurückgeschickt. Den Führerschein erhält man oft per Einschreiben zurück oder auch per Nachnahme. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, vorab anzugeben, dass man den Führerschein nach einem Fahrverbot abholen möchte. Der Führerschein wird dort abgeholt, wo er auch verwahrt wurde – meist in der zuständigen Behörde.
Fahrverbot abgelaufen, aber Führerschein noch nicht da? Das Fahrverbot ist abgelaufen, aber der Führerschein ist noch nicht zurück? Das ist für Autofahrer eine ärgerliche Situation, denn rein offiziell dürften sie sich jetzt wieder ans Steuer setzen. Davon ist jedoch abzuraten, wenn der Führerschein noch nicht wieder in die eigene Tasche oder das eigene Portemonnaie gewandert ist. Denn: Das Autofahren ist nur mit diesem Ausweisdokument gestattet. Wer kontrolliert wird und den Führerschein nicht dabeihat, muss mit Sanktionen rechnen. Betroffenen Autofahrern bleibt also nichts anderes übrig als bei der zuständigen Behörde anzurufen und nachzufragen, wann man den Führerschein zurück bekommt.
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