Auch Fahrradfahrer müssen sich an die Verkehrsregeln halten – und mit Sanktionen rechnen, wenn sie das nicht tun. Aber kann auch ein Fahrrad-Fahrverbot ausgesprochen werden?
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Zum Blitzer-CheckGrundsätzlich gilt: Fahrräder gehören zu den sogenannten fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen. Das heißt, jeder darf Fahrrad fahren, ohne dafür eine Prüfung ablegen zu müssen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Fahrradfahrer im Straßenverkehr machen dürfen, was sie wollen. Sie werden bei Verstößen bestraft – und zwar nach den Regelungen im Bußgeldkatalog für das Fahrrad. Fahrradfahrer können also durchaus Bußgelder, Punkte und sogar ein Fahrverbot erhalten.
Ein Fahrrad-Fahrverbot droht dann, wenn ein Fahrradfahrer bereits mehrfach schwerwiegend gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hat – sprich Wiederholungstäter ist. Ein Beispiel dafür ist das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss. Das Fahrrad-Fahrverbot (z.B. wegen Alkohol) muss dann allerdings richterlich angeordnet werden.
Wichtig: Wer auf dem Fahrrad mit mindestens 1,6 Promille unterwegs ist, kann nicht nur ein Fahrrad-Fahrverbot erhalten, sondern kann auch den Führerschein für das Autofahren verlieren.
Wer ein Fahrrad-Fahrverbot erhält, sollte dies auf jeden Fall ernstnehmen und das Fahrrad stehen lassen. Wer das Verbot missachtet, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Bei einem Verstoß gegen das Fahrradfahrverbot kann das Bußgeld bis zu 1.000 Euro betragen.
Wer seinen Führerschein verloren hat und für bestimmte Zeit kein Auto mehr fahren darf, hat immerhin die Möglichkeit aufs Fahrrad umzusteigen. Das Auto-Fahrverbot gilt also nicht automatisch auch fürs Fahrrad, denn es wird üblicherweise nur für Kraftfahrzeuge ausgesprochen, wozu Räder nicht zählen. Fahrräder sind nach § 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) Fahrzeuge, die ausschließlich mit Muskelkraft beweget werden und ohne Motor auskommen. Auch wenn das Fahrradfahren trotz Fahrverbot erlaubt ist, sollten Betroffene sehr darauf achten, dass sie sich auch als Fahrradfahrer nichts zuschulden kommen lassen, denn auch das kann Konsequenzen nach sich ziehen.
Es kommt auf die Art des E-Bikes an, ob man es trotz Fahrrad-Fahrverbot nutzen kann oder nicht. Nach § 1 StVG gelten auch motorisierte Zweiräder als Fahrräder, deren elektromotorischer Hilfsantrieb die Tretkraft unterstützt und maximal eine Leistung von 0,25 kW und eine Höchstleistung von 25 km/h aufbringt. Diese Art von E-Bikes dürfen demnach auch trotz Fahrrad-Fahrverbot genutzt werden.
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