Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Fahren trotz Fahrverbot: Vorsicht Straftat!

Wer aufgrund eines Verkehrsverstoßes seinen Führerschein für einen oder mehrere Monate abgeben muss, muss häufig seinen Tagesablauf neu sortieren. Denn für die meisten Autofahrer bedeutet ein Fahrverbot ein deutlicher Einschnitt in das Alltags- oder Berufsleben. Der ein oder andere ist deshalb vielleicht verführt, das Fahrverbot zu missachten und trotz Fahrverbot Auto zu fahren. Davon ist allerdings dringend abzuraten. Wer das tut, begeht eine Straftat.

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Führerschein abgegeben und trotzdem gefahren? Das sind die Folgen

Auto Fahren trotz Fahrverbot ist eine Straftat, die schwere Konsequenzen haben kann.

Wer ein Fahrverbot erhält, muss seinen Führerschein bei der zuständigen Behörde abgeben. Ab diesem Moment darf der Autofahrer nicht mehr hinter dem Steuer sitzen. Wer das Fahrverbot missachtet, erhält eine Strafe. Wichtig zu wissen: Das Fahren trotz einem Monat Fahrverbot ist genauso strafbar wie die Missachtung bei einem dreimonatigen Fahrverbot. Mit einem Bußgeld, Punkten oder einem weiteren Fahrverbot kommen Betroffene dann nicht mehr davon.

Fahren trotz Fahrverbot – welche Strafe?

Werden Autofahrer beim Fahren trotz Fahrverbot erwischt, droht in der Regel eine saftige Geldstrafe und/oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Der Autofahrer gilt darüber hinaus als vorbestraft. Die Konsequenzen des Fahrens trotz Fahrverbot sind in § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt. Danach gilt allgemein:  

  • Wer das Fahrverbot fahrlässig missachtet, erhält…

eine Geldstrafe oder bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe plus Entziehung der Fahrerlaubnis und Punkten.

Eine fahrlässige Missachtung des Fahrverbots liegt beispielsweise dann vor, wenn der betroffene Autofahrer irrtümlich davon ausgeht, dass das Fahrverbot erst nach Aufforderung zur Ablieferung des Führerscheins wirksam wird.

  • Wer das Fahrverbot vorsätzlich missachtet erhält…

eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr plus Punkten und Entziehung der Fahrerlaubnis.

Wichtig: Die Höhe der Geldstrafe hängt von den persönlichen finanziellen Verhältnissen und der Schwere der Tat ab. Letztlich entscheidet das Gericht im Einzelfall innerhalb des vorgegebenen Rahmens über das Strafmaß.

Darf man trotz Fahrverbot noch Mofa fahren?

Nein, Mofa fahren trotz Fahrverbot ist nicht erlaubt. Wird ein Fahrverbot erteilt, wird dem Autofahrer untersagt, für eine bestimmte Zeit ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Das gilt für alle motorisierten Fahrzeuge. Wer sich nicht daran hält, begeht auch eine Straftat, wenn er Mofa fährt. Man darf nur dann trotz Fahrverbot Mofa fahren, wenn das Fahrverbot ausdrücklich von der Behörde oder dem Gericht auf bestimmte Kraftfahrzeuge beschränkt wird.

Entscheidend ist hier, warum der Autofahrer trotz Fahrverbot ein Mofa nutzen möchte beziehungsweise muss. Eine Begründung könnte beispielsweise sein, wenn der Fahrer Pendler ist und in einer dörflichen Gegend wohnt, wo keine öffentlichen Verkehrsmittel fahren – aber auch das ist kein Selbstläufer, sondern immer eine Einzelfallentscheidung. Der Antrag muss mit stichhaltigen Nachweisen untermauert werden. Hier kann ein Anwalt für Verkehrsrecht helfen.

Fahrradfahren trotz Fahrverbot ist übrigens uneingeschränkt möglich, da es sich um ein nicht-motorisiertes Fahrzeug handelt, für das man keinen Führerschein braucht.

Fahren trotz Fahrverbot – was erwartet Ersttäter?

Was Autofahrer erwartet, die zum ersten Mal trotz Fahrverbot beim Fahren erwischt werden, lässt sich pauschal nicht sagen, da das Gericht über die Höhe der Strafe entscheidet und individuell beschließt, ob beispielsweise eine Freiheitsstrafe verhängt wird. Grundsätzlich kann man aber sagen, dass das Fahren trotz Fahrverbot härtere Konsequenzen für Wiederholungstäter als für Ersttäter mit sich bringt, weil angenommen wird, dass sie aus ihrem ersten Fehler nicht gelernt haben.

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