Bei einem Fahrverbot spielt es für den Autofahrer eine große Rolle, ob er Ersttäter oder Wiederholungstäter ist. Denn Ersttäter haben ein paar Freiheiten mehr. Welche sind das?
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Als Ersttäter gelten Autofahrer, die in den vergangenen zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit nicht schon einmal ein Fahrverbot erhalten haben. Alle, bei denen das zutrifft, sind Wiederholungstäter.
Ein Fahrverbot erhalten Autofahrer laut Bußgeldkatalog, wenn sie einen gravierenden Verstoß im Straßenverkehr begangen haben. Das können beispielsweise deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstands- oder Rotlichtverstöße sein. Sowohl Ersttäter als auch Wiederholungstäter können dann ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten erhalten. Wie lange das Fahrverbot dauert, hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Geringe Verstöße werden in der Regel mit einem kürzeren Fahrverbot bestraft. Es ist aber nie kürzer als ein Monat.
Ersttäter können ihr Fahrverbot in einigen Fällen abwenden, aber immer haben sie Mitspracherecht, wann sie das Fahrverbot antreten. Nach § 25 Absatz 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG) können sie innerhalb von vier Monaten ab Rechtskraft des Fahrverbots selbst entscheiden, zu welchem Zeitpunkt sie ihren Führerschein abgeben möchten. Sie können also ihr Fahrverbot verschieben, was ihnen etwas Planungssicherheit bietet, um ihren Alltag entsprechend neu zu organisieren. Wiederholungstäter müssen hingegen ihren Führerschein üblicherweise unverzüglich nach Eintritt der Rechtskraft abgeben.
Wer alkoholisiert beim Fahren erwischt wird, muss auf jeden Fall mit einem mindestens einmonatigen Fahrverbot rechnen – das gilt auch für Ersttäter. Wiederholungstäter, die bereits mehrmals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss an Steuer erwischt wurden, erhalten in der Regel neben einem Fahrverbot auch eine Aufforderung zur Teilnahme an einer Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Wer mehr als 1,1 Promille im Blut hatte, muss mit noch höheren Sanktionen rechnen, denn dann handelt es sich um eine Straftat, die mit den Mitteln des Strafrechts verfolgt wird.
Fahren trotz Fahrverbot: Womit müssen Ersttäter rechnen? Wer ein Fahrverbot auferlegt bekommen hat, dieses rechtskräftig geworden ist und der Zeitpunkt für das Fahrverbot festgelegt ist, sollte sich tunlichst daranhalten und das Auto in der Garage lassen. Wer sich dann nämlich trotz Fahrverbot Auto fährt, begeht eine Straftat – auch wenn man Ersttäter ist. Autofahrer müssen dann mit einer saftigen Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Betroffene gelten dann außerdem als vorbestraft.
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