Fahrverbot – das klingt nach Bestrafung aufgrund eines schwerwiegenden Verkehrsverstoßes. Doch nicht immer steckt ein solches Verschulden dahinter. Auch bei bestimmten Krankheiten kann ein Fahrverbot verhängt werden; dazu gehört die Epilepsie. Hier kann ein ärztliches Fahrverbot nach Anlage 4 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) ausgesprochen werden. Das heißt aber nicht, dass Epileptiker generell nicht Auto fahren dürfen. Allerdings benötigen sie eine ärztliche Bescheinigung, die belegt, dass kein Anfallsrisiko vorliegt beziehungsweise dieses bei korrekter Medikamenten-Einnahme nicht besteht.
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Zum Blitzer-CheckDer Begriff Epilepsie beschreibt keine einzelne Krankheit, sondern die Folge einer ganzen Reihe von Hirnerkrankungen. Betroffene haben eine erhöhte Neigung, epileptische Anfälle zu erleiden. Diese Anfälle können ganz verschieden aussehen. Mal dauern sie nur einige Sekunden, mal verlaufen sie komplett unbemerkt. Schwere epileptische Anfälle können hingegen heftige Krämpfe oder unkontrollierbares Zucken auslösen. Es kann auch zum Bewusstseinsverlust kommen.
Die Symptome einer Epilepsie sind also tatsächlich problematisch, wenn es um das sichere Führen eines Fahrzeugs geht. Epileptische Anfälle können aus heiterem Himmel auftreten, sodass betroffene Autofahrer im Ernstfall sowohl sich als auch andere Verkehrsteilnehmer schwer gefährden können. Um das zu verhindern, gibt es gewisse Richtlinien, nach denen beurteilt wird, ob Epileptiker Auto fahren dürfen oder nicht. Diese Richtlinien nennen sich „Begutachtungsleitlinien des Bundesamtes für Straßenwesen (BAST)“. Die Begutachtung wird von einem Arzt vorgenommen, der den Gesundheitszustand des Patienten überprüft. Stellt er die Diagnose Epilepsie, kann der Arzt ein temporäres oder permanentes ärztliches Fahrverbot aussprechen. Auch bei einem einmaligen epileptischen Anfall gilt in der Regel das ärztliche Fahrverbot – meist für mindestens drei Monate.
Auch wenn es überrascht: Fahren trotz ärztlichem Fahrverbot ist erst einmal nicht rechtlich verbindlich. Es ist eher eine Warnung an den Patienten mit Epilepsie – den Führerschein abgeben muss er aber nicht. Er muss auch mit keiner Strafe rechnen, wenn er trotz ärztlichem Fahrverbot weiterfährt – allerdings nur solange es zu keinem Unfall kommt. Wird ihm bei einem Unfall ein überwiegendes Verschulden zugerechnet, können folgende Konsequenzen drohen:
Hat ein Autofahrer ein ärztliches Fahrverbot nach einem epileptischen Anfall erhalten, darf er üblicherweise wieder Auto fahren, wenn er ein Jahr oder länger anfallsfrei war. Das Epilepsie-Fahrverbot aufheben ist unter diesen Umständen also möglich. Die Fahrtauglichkeit muss allerdings von einem Arzt bescheinigt werden. Bei den Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E sind die Regeln strenger: Bei Epilepsie gilt das Fahrverbot solange, bis der Patient ohne Therapie einen Zeitraum von fünf Jahren anfallsfrei überstanden hat. Dies wird in einer fachneurologischen Untersuchung überprüft.
Wenn Menschen einen Krampfanfall erleiden, wird oft Epilepsie diagnostiziert – das hat weitreichende Konsequenzen für den Patienten, was auch für den Führerschein gilt. Allerdings entsteht schnell die Fehldiagnose Epilepsie und ein Fahrverbot wäre eventuell gar nicht nötig. Laut Deutscher Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie und funktionelle Bildgebung (DGKN) sind schätzungsweise 25 Prozent der Patienten mit Anfällen oder Bewusstseinsstörungen von der Fehldiagnose Epilepsie betroffen. Bevor man starke Einschränkungen in der individuellen Mobilität durch ein Epilepsie-Fahrverbot in Kauf nimmt, sollten Betroffene eine zweite Meinung einholen, um eine Fehldiagnose auszuschließen.
Wer bei einem epileptischen Anfall ärztlich behandelt wird, kann dem Fahrverbot kaum entkommen. Schließlich hat der Arzt die Epilepsie des Patienten zur Kenntnis genommen und wird daraufhin mit größter Sicherheit ein Fahrverbot aussprechen. Natürlich geschehen epileptische Anfälle auch unbeobachtet. Hier wird jedoch dringend davon abgeraten, diese zu ignorieren und nicht mit einem Arzt darüber zu sprechen. Wer epileptische Anfälle erleidet und dennoch weiter Auto fährt, bringt sich selbst und andere in Gefahr.
Das Fahrverbot für Epileptiker gilt nicht für das Fahrrad. Grundsätzlich ist es erlaubt, mit Epilepsie Fahrradzufahren. Besteht jedoch das Risiko starker epileptischer Anfälle, sollte auf das Rad verzichtet werden – um sich selbst vor Unfällen zu schützen. Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sagt dazu: „Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet.“ Wer trotz epileptischer Anfälle, die das Bewusstsein beeinträchtigen oder handlungsunfähig machen, Fahrrad fährt, nimmt in Kauf, dass es zu einem Unfall kommen kann. Das kann zur Folge haben, dass derjenige auch für verursache Schäden verantwortlich gemacht wird.
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