Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr werden mit Bußgeldern, Punkten oder Fahrverboten aus dem Bußgeldkatalog sanktioniert. Letztere treffen Autofahrer meist besonders hart, denn Autofahren gehört für viele zum alltäglichen Leben dazu. Kann man das Fahrverbot umgehen, indem man Einspruch einlegt?
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Ein Fahrverbot wird in der Regel bei besonders schwerwiegenden Verstößen im Straßenverkehr verhängt. Wiederholungstäter erhalten beispielsweise häufig eine solche Strafe, aber auch Raser, die die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung deutlich überschritten haben. Sie müssen ihren Führerschein dann für eine begrenzte Zeit abgeben.
Ob sich ein Einspruch gegen ein Fahrverbot lohnt, hängt vor allem davon ab, ob der betroffene Autofahrer gut begründen kann, warum er die Richtigkeit der Strafe anzweifelt. Solche Gründe können beispielsweise Messfehler sein – denn Blitzer und Radarfallen sind technische Geräte, die Fehler machen können. Solche Fehler kann der Betroffene selbst aber in der Regel nicht aufdecken, da sich die Daten in der Bußgeldakte bei der Behörde befinden, zu der er keinen Zugang hat. Deshalb bietet es sich an, bei einem Einspruch gegen ein Fahrverbot einen Anwalt für Verkehrsrecht zurate zu ziehen, der diese Akteneinsicht erhält und einschätzen kann, wie erfolgsversprechend ein Einspruch ist.
Ja, wenn der betroffene Autofahrer gute Gründe für den Einspruch vorbringen kann, könnte ein Einspruch Erfolg haben. Allerdings müssen Autofahrer auch einige formelle Voraussetzungen erfüllen. Wichtig ist es in erster Linie, die Einspruchsfrist nicht zu versäumen. Diese Frist läuft, sobald der Bußgeldbescheid zugestellt wurde. Dann haben Betroffene 14 Tage Zeit, um den Einspruch schriftlich bei der zuständigen Behörde einzureichen. Versäumen sie diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig und die Chance auf einen Einspruch ist vertan. Der Einspruch unterliegt selbst zwar keinen speziellen Formalitäten, es ist aber wichtig, die Gründe dafür sehr gut und ausführlich darzulegen. Da ein Einspruch gegen ein Fahrverbot vor allem dann Erfolg haben kann, wenn sich Messfehler nachweisen lassen, sollte ein Anwalt vorab Akteneinsicht nehmen und solchen Messfehlern auf die Spur kommen.
Wer Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot einlegen möchte, hat manchmal die Chance, mit beruflichen Gründen zu argumentieren. In Einzelfällen kann das Gericht das Fahrverbot umwandeln – in ein höheres Bußgeld –, wenn der betroffene Autofahrer beispielsweise durch das Fahrverbot in eine Notsituation gerät und deshalb seinen Job verlieren würde. Ein solcher Härtefall wird in Ausnahmen von den Gerichten akzeptiert. Wer überlegt, einen solchen Härtefall als Grund für den Einspruch gegen ein Fahrverbot anzugeben, sollte sich vorab gut mit einem Anwalt für Verkehrsrecht absprechen. Denn es kann durchaus auch passieren, dass das Gericht am Fahrverbot festhält, weil es der Meinung ist, dass Menschen, die beruflich Auto fahren, besonders vorsichtig im Straßenverkehr zu sein haben und daher auch besonders streng bestraft werden müssen.
Wichtig: Häufig werden die Begriffe Einspruch und Widerspruch durcheinandergebracht. Das liegt daran, dass sie auf den ersten Blick tatsächlich viel gemeinsam haben: Sowohl der Einspruch als auch der Widerspruch sind Rechtsbehelfe. Sie haben beide das Ziel zu prüfen, ob eine Entscheidung rechtmäßig ist. Handelt es sich um ein Fahrverbot, spricht man allerdings nicht von Widerspruch, sondern von Einspruch. Betroffene Autofahrer können das leicht überprüfen, indem sie sich die Rechtsbehelfsbelehrung in ihrem Bußgeldbescheid ansehen. Dort steht beschrieben, welchen Rechtsbehelf man verwenden soll.
Bei einem verhängten Fahrverbot Einspruch einzulegen, kostet erst einmal nichts. Kosten können jedoch entstehen, wenn ein Anwalt für Verkehrsrecht zurate gezogen wird. Hierfür gibt es bestimmte Regelsätze, die sich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nachlesen lassen. Auch wenn es nach dem Einspruch zu einer Hauptverhandlung vor Gericht kommt, werden Gebühren fällig. Meist betragen sie rund zehn Prozent der Bußgeldsumme. In der Regel werden alle diese Kosten für einen Einspruch gegen ein Fahrverbot von einer Rechtsschutzversicherung übernommen.
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