Schwerwiegende Ordnungswidrigkeit in Deutschland? Die Folge ist nicht selten ein Fahrverbot. Viele Autofahrer fragen sich, ob sie trotz eines Fahrverbots zumindest im Ausland hinterm Steuer sitzen dürfen. Das trifft insbesondere auf Berufskraftfahrer und Geschäftsreisende zu. Ist es möglich, trotz Fahrverbot im Ausland zu fahren? Und welche Regeln gelten?
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckStreng genommen gilt das deutsche Fahrverbot im Ausland nicht. Eine Übertragung auf andere Länder ist nicht möglich. Dennoch sollten Betroffene mindestens auch im europäischen Ausland auf das Autofahren verzichten, denn sie können dafür erheblich bestraft werden. Grund dafür ist, dass das Fahren auch im Ausland nur mit Führerschein erlaubt ist. Da man diesen bei einem Fahrverbot abgeben muss, kann wegen „Nichtmitführens eines gültigen Führerscheins“ sogar ein Strafverfahren in einigen Staaten drohen.
Wer beispielsweise ein Fahrverbot in Deutschland hat, sollte auf das Fahren in der Schweiz verzichten. Das Fahren in der Schweiz ohne Führerschein wird mit einer Geldbuße bestraft. Das Gleiche gilt auch für Österreich.
Im Ausland kann der Führerschein zwar abgenommen werden – beispielsweise bei einem Alkoholverstoß – aber der Entzug der Fahrerlaubnis ist nicht möglich. Das heißt: Befindet sich der Betroffene wieder in Deutschland, darf er auch wieder Auto fahren. Das Fahrverbot im Ausland hat also kein Nachspiel im Inland. Solange er sich im Ausland befindet, gilt das Fahrverbot. Nur sollte man sich im Ausland nicht beim Fahren ohne Führerschein erwischen lassen, wenn der einmal abgenommen wurde. Hier kann es länderspezifische Konsequenzen geben, wenn man noch einmal kontrolliert wird. Und aufgepasst: Wer ein Fahrverbot im Ausland erhalten hat, darf auch nicht ohne Führerschein nach Deutschland zurückfahren.
Natürlich gibt es auch den Fall, dass Ausländer in Deutschland einen Verkehrsstoß begehen, der ein Fahrverbot zur Folge hat. Es kann also durchaus sein, dass beispielsweise ein Fahrverbot in Deutschland bei einem österreichischen Führerschein verhängt wird. Gibt es ein Fahrverbot für einen ausländischen Führerschein, wird das Fahrverbot im Führerschein vermerkt. Fährt der betroffene Autofahrer dennoch weiter und wird dabei erwischt, kann der Führerschein beschlagnahmt werden.
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-Check