Der Entzug der Fahrerlaubnis ist die Strafe schlechthin für alle Autofahrer, die schwerwiegende Verstöße im Straßenverkehr begangen haben. In einigen Fällen attestiert der Verlust des Führerscheins dem Betroffenen auch Fahruntüchtigkeit. Wer die Fahrerlaubnis einmal verloren hat, bekommt sie nicht so schnell wieder, denn das Gericht verhängt in der Regel eine Sperrfrist. Innerhalb dieser Sperrfrist kann der Führerschein nicht neu beantragt werden. Doch eine Sperrfristverkürzung ist unter Umständen möglich.
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Zum Blitzer-CheckDie auferlegte Sperrfrist nach einem Entzug der Fahrerlaubnis beträgt mindestens sechs Monate, kann sich aber auch auf fünf Jahre ausdehnen – immer abhängig davon, wie schwerwiegend die Gründe für den Entzug der Fahrerlaubnis sind. Für Autofahrer ist das meistens ein großer Einschnitt und viele fragen sich, ob sie ihr Schicksal abwenden können. Tatsächlich gibt es in manchen Fällen die Möglichkeit, die Sperrfrist zu verkürzen. Das kann dann bedeuten, den Führerschein früher zurückzubekommen. Die Sperrfristverkürzung ist in § 69a Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Hier heißt es: „Ergibt sich Grund zu der Annahme, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben.“
Wichtig: Trotz der Möglichkeit einer Sperrfristverkürzung muss die Sperrfrist immer drei Monate betragen.
Eine Sperrfristverkürzung ist ganz und gar nicht selbstverständlich. Wer nach einem Führerschein-Entzug seine Sperrfrist verkürzen möchte, muss dafür triftige Gründe haben. Darüber hinaus müssen Fahrer, die ihre Sperrfrist verkürzen wollen, eine starke Motivation zeigen, zukünftig verantwortungsvoller fahren zu wollen. Nachweisen können sie das, indem sie beispielsweise eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) absolvieren. Um die Eignung für den Straßenverkehr nachzuweisen, kommen auch zusätzliche Schulungen in Frage. Das kann beispielsweise eine Nachschulung sein. Mit der Bescheinigung über die Teilnahme an diesen Schulungen erhalten Gerichte die Bestätigung, dass der Autofahrer sein Fehlverhalten ernst nimmt und zur Einsicht gekommen ist.
Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis wegen Alkohol oder Drogen am Steuer, muss der Fahrer während der Sperrfrist regelmäßig seine Abstinenz nachweisen. Beispielsweise der TÜV führt Tests durch und bestätigt den Abstinenznachweis. Meist werden diese Tests über einen Zeitraum von sechs Monaten durchgeführt, in dem der Betroffene auch zu spontanen Untersuchungen kommen muss. Zudem muss verpflichtend an einer MPU teilgenommen werden. Eine Ausnahme gibt es für Fahranfänger, die ihren Führerschein nach drei A-Verstößen in der Probezeit verloren haben: Ihre Sperrfrist beträgt nur drei Monate und eine MPU wird nur optional durch die Führerscheinstelle angeordnet.
Um eine Sperrfristverkürzung zu erhalten, müssen Betroffene einen Antrag bei der zuständigen Behörde oder beim Gericht einreichen. Der Antrag auf Sperrfristverkürzung kann entweder vom Fahrer selbst oder von seinem Anwalt gestellt werden. Es ist zu empfehlen, sich hier Unterstützung von einem Anwalt für Verkehrsrecht zu holen. Er kann vorab einschätzen, wie erfolgreich ein Antrag auf Sperrfristverkürzung sein kann und kann sicherstellen, dass der Antrag korrekt formuliert ist und keine Formfehler enthält.
Wichtig: Eine Sperrfristverkürzung ist für Wiederholungstäter meist keine Option. Denn: Hat man innerhalb der drei Vorjahre bereits einmal die Fahrerlaubnis verloren, liegt die Mindestzeit der Sperrfrist bei einem Jahr.
Der Antrag auf Sperrfristverkürzung kostet nichts. Allerdings entstehen Kosten für die Teilnahme an der MPU und anderen Seminaren.
Die Wahrscheinlichkeit ist recht hoch, dass ein Antrag auf Sperrfristverkürzung abgelehnt wird. Die Sperrfrist dient als erzieherische Maßnahme und kann deshalb nicht beliebig verkürzt werden. Es müssen gute Gründe für eine Verkürzung der Führerscheinsperre vorliegen.
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