Wer den Führerschein entzogen bekommen hat, erhält damit auch eine Führerscheinsperre. Sie beschreibt den Zeitraum, in dem der betroffene Autofahrer den Führerschein nicht neu beantragen kann. Die Führerscheinsperre hat eine Dauer von mindestens sechs Monaten bis hin zu fünf Jahren. In Ausnahmen kann sogar eine Führerscheinsperre lebenslang verhängt werden. Dann haben Betroffene keine Möglichkeit mehr, ihren Führerschein zurückzubekommen.
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Zum Blitzer-CheckDas Gericht entscheidet in jedem Fall einzeln, wie lange die Führerscheinsperre angesetzt wird. Über diese konkrete Sperrfrist werden betroffene Autofahrer in der Regel beim Urteil oder bei einem Strafbefehl informiert. Es gibt auch den Fall, dass eine Führerscheinsperre ohne Führerschein-Entzug verhängt wird – nämlich dann, wenn der Betroffene gar keine Fahrerlaubnis besaß und der Fahrerlaubnisbehörde verboten wird, innerhalb einer gewissen Zeit eine neue auszustellen. Ein Beispiel dafür ist ein Minderjähriger, der ohne Führerschein Auto gefahren ist. Wenn er dabei erwischt wird, kann er eine Führerscheinsperre wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erhalten. Er darf erst dann eine Fahrprüfung antreten, wenn diese Führerscheinsperre abgelaufen ist.
Eine individuelle Sperrfrist erhalten alle Autofahrer, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Der Führerscheinentzug plus Sperrfrist ist die härteste Bestrafung, die ein Autofahrer erhalten kann. Eine der bekanntesten Beispiele ist die Führerscheinsperre wegen Alkohol am Steuer. Ab 1,6 Promille wird der Führerschein definitiv entzogen.
Eine Führerscheinsperre muss nicht immer befristet sein. Sie kann unter Umständen genauso gut lebenslang verhängt werden. Das ist bei besonders schweren Vergehen möglich, etwa wenn:
Ob 1 Jahr Führerscheinsperre oder 10 Jahre Führerscheinsperre – eine Prognose ist schwierig, da die Länge der Sperrfrist individuell vom Gericht festgelegt wird. Grundsätzlich kann man aber davon ausgehen, dass die Länge der Führerscheinsperre von der Schwere der Gründe für den Führerscheinentzug abhängt. Je schwerer, desto länger die Sperrfrist – dann kann die Führerscheinsperre auch 15 Jahre oder mehr betragen.
Die Führerscheinsperre kann Autofahrer hart treffen. Immerhin kann sie zwischen sechs Monaten und fünf Jahren lang sein – oder in Ausnahmen noch länger. Was viele Betroffene aber nicht wissen: Unter Umständen lässt sich die Führerscheinsperre verkürzen – mindestens drei Monate muss sie aber andauern. Und tatsächlich lässt sich eine Führerscheinsperre auch aufheben.
Wiederholungstäter, die ihren Führerschein in den letzten drei Jahren schon einmal verloren haben, werden strenger behandelt: Sie müssen mindestens ein Jahr warten. Um dem Ziel der Sperrfristverkürzung oder gar der Aufhebung näher zu kommen, müssen Autofahrer vor allem eins: das Gericht überzeugen, dass sie einsichtig und zukünftig vorbildliche Autofahrer sind. Das können sie beispielsweise über Nachschulungen oder über die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Auch der Besuch von Selbsthilfegruppen – etwa nach Alkohol- oder Drogenfahrten – wird vom Gericht gern gesehen. Was allerdings gar nicht hilft, die Führerscheinsperre zu verkürzen: private Gründe. Wer also glaubt, angeben zu können, dass er das Auto für die Sicherung seiner Existenz dringend braucht, wird wenig Glück haben. In jedem Fall sollte mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprochen werden, ob eine Führerscheinsperre verkürzt werden kann.
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