Viele Autofahrer fragen sich, ob sie mit einem Führerscheinentzug nach einem Unfall rechnen müssen. Hier kommt es ganz darauf an, welcher Verstoß zu dem Unfall geführt hat und inwiefern der Autofahrer Schuld daran hat.
Ein Unfall gehört zu den größten Risiken, die mit dem Autofahren verbunden sind. Jeden Tag passieren dutzende davon auf Deutschlands Straßen. Ob ein Autofahrer daraufhin seinen Führerschein verliert, hängt davon ab, ob er ihn durch unvorsichtiges, fahrlässiges Fahren verursacht hat. Gründe für einen Führerscheinentzug nach einem Unfall sind beispielsweise mangelnde Fahreignung oder Eigenverschulden.
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Zum Blitzer-CheckJa, man muss mit einem Führerscheinentzug nach Unfallflucht rechnen. Weitere Gründe für einen Führerscheinentzug nach einem Unfall sind Alkohol am Steuer und die Gefährdung des Straßenverkehrs. Ob es tatsächlich bei Unfallflucht zum Führerscheinentzug kommt, entscheidet die Schadenshöhe. Ist ein bedeutender Sachschaden entstanden, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass der Verursacher seinen Führerschein verliert. In der Rechtsprechung wird seit dem Jahr 2002 ein bedeutender Schaden bereits ab einer Höhe von 1.300 Euro angenommen.
Bei einem Unfall mit Personenschaden müssen sich Unfallverursacher auf den Entzug der Fahrerlaubnis gefasst machen. Darüber hinaus kann auch eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung nach § 222 StGB geben. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Autofahrer alkoholisiert Auto gefahren ist – denn das ist nach § 315 c StGB strafbar.
Viele Menschen verwechseln das Fahrverbot mit dem Führerscheinentzug. Dabei meinen beide Begriffe etwas ganz anderes. Der Führerscheinentzug ist eine deutlich schwerere Strafe als das Fahrverbot. Hier die Unterschiede im Überblick:
Bei einem Fahrverbot wird der Führerschein nicht entzogen, er wird nur für eine bestimmte Zeit bei den Behörden aufbewahrt. Das Fahrverbot wird bei schwerwiegenden Verstößen im Straßenverkehr verhängt und dauert üblicherweise zwischen einem und drei Monaten. Nach dieser Zeit erhalten Betroffene ihren Führerschein automatisch wieder zurück.
Der Führerscheinentzug ist viel tiefgreifender als das zeitlich befristete Fahrverbot. Der Entzug der Fahrerlaubnis wird vom Gericht oder von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet. Der Führerschein verliert dann seine Gültigkeit. Er wird also nicht nur für eine bestimmte Zeit einkassiert – der Betroffene verliert die Berechtigung zum Fahren komplett. Nach einer bestimmten Sperrfrist können Betroffene die Fahrerlaubnis dann neu beantragen. In schweren Fällen kann die Fahrerlaubnis aber auch auf Lebenszeit entzogen werden.
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