Bei einem Führerscheinentzug verliert man den Führerschein nicht nur für eine befristet Zeit – nein, beim Entzug der Fahrerlaubnis ist der Lappen richtig weg und muss nach einer bestimmten Sperrfrist neu beantragt werden. Viele Betroffene möchten deshalb am liebsten den Führerscheinentzug umgehen. Geht das?
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckDer Führerscheinentzug ist eine harte Strafe, die nur dann verhängt wird, wenn triftige Gründe vorliegen. Solche sind unter anderem:
Der Führerschein wird immer dann entzogen, wenn die Behörden oder das Gericht Zweifel daran haben, dass der Betroffene tatsächlich dafür geeignet ist, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen.
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Grundsätzlich gilt aber immer, dass Betroffene gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen dürfen. Ob man einen Führerscheinentzug umgehen kann, kann am besten ein Anwalt für Verkehrsrecht einschätzen. Er kann den Fall prüfen und klären, ob die Vorwürfe beziehungsweise Gründe für den Führerscheinentzug verhältnismäßig sind.
Viele bringen diese beiden Begriffe durcheinander, dabei meinen sie etwas ganz Unterschiedliches. Während der Führerscheinentzug wegen Fahruntauglichkeit verhängt wird und auch nicht einfach automatisch endet, ist das Fahrverbot eine befristete Sache. Es wird wegen schwerwiegender Verstöße im Straßenverkehr verhängt und kann zwischen einem und drei Monaten andauern. Bei einem Fahrverbot wird in der Regel nicht die generelle Fahrtauglichkeit in Frage gestellt. Das Fahrverbot fungiert vielmehr als Sanktion und erzieherische Maßnahme.
Diese Art von befristetem Führerscheinentzug lässt sich manchmal leichter umgehen. Auch hier weiß vor allem ein Anwalt für Verkehrsrecht Rat. Manchmal lässt sich der befristete Führerscheinentzug z.B. umgehen wegen der Arbeit. Gerät der Betroffene in Existenznöte, weil er beruflich auf das Autofahren angewiesen ist, akzeptiert das Gericht in Einzelfällen einen sogenannten Härtefall. Betroffene müssen dann in der Regel ein höheres Bußgeld zahlen und umgehen so ihr Fahrverbot. Diese Vorgehensweise ist aber ganz und gar nicht gang und gäbe. Wer einen entsprechenden Antrag stellen möchte, sollte sich gut mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten.
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