Der Entzug der Fahrerlaubnis ist in der Regel die schlimmste Bestrafung für einen Autofahrer. Er muss seinen Führerschein nicht nur für eine bestimmte Zeit abgeben, sondern er verliert seine gesamte Fahrerlaubnis. Nach einer Sperrfrist muss er sie neu beantragen und in der Regel dafür an einer Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) teilnehmen. Deshalb versuchen viele Autofahrer, durch einen Einspruch den Führerscheinentzug zu umgehen. Geht das?
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Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckPauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Es hängt vom Einzelfall ab. Es kommt aber immer wieder vor, dass Autofahrer tatsächlich erfolgreich Einspruch gegen ihren Führerscheinentzug einlegen können. Gründe dafür sind beispielsweise Verfahrensfehler, ungültige Messungen oder Protokollfehler. Für den Laien sind sie aber in der Regel nicht auszumachen. Deshalb lohnt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen, den Fall genau zu prüfen. Er erhält Akteneinsicht und kann sich einen umfassenden Überblick darüber verschaffen, ob sich ein Führerscheinentzug abwenden lässt.
Der Führerscheinentzug ist die härteste Maßnahme, die ein Autofahrer erhalten kann. Die Fahrerlaubnis wird nur bei sehr schweren Vergehen und Straftaten im Straßenverkehr verhängt. Dazu gehören:
Wer gegen den Führerscheinentzug Einspruch einlegen möchte, muss sich unbedingt an die dafür vorgesehenen Fristen halten. In der Regel haben Betroffene dafür zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids Zeit. Der Einspruch muss schriftlich bei der zuständigen Bußgeldbehörde erfolgen. Er sollte unbedingt gut vorbereitet werden. Hier ist es ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht zurate zu ziehen. Übrigens: Wer gegen den Führerscheinentzug Einspruch einlegt, erzeugt eine aufschiebende Wirkung. Denn in der Zeit, in der der Einspruch gegen den Führerscheinentzug geprüft wird, tritt die Rechtskraft nicht ein. Das heißt, der Führerscheinentzug wird auf diese Weise herausgezögert. Die endgültige Entscheidung, ob der Führerschein entzogen wird oder nicht, trifft dann ein Gericht. Ist eine richterliche Entscheidung gefallen, kann gegen den Führerscheinentzug kein Einspruch mehr eingelegt werden. Betroffene Autofahrer müssen dann den Rechtsweg wählen.
Wichtig: Betroffene können gegen den gesamten Bußgeldbescheid Einspruch einlegen oder nur gegen den Führerscheinentzug. Dann würden die anderen Sanktionen wie Bußgelder und Punkte bestehen bleiben.
Nein, das ist nicht möglich. Allerdings gibt es im Einzelfall die Möglichkeit, die Sperrfrist für die Neubeantragung des Führerscheins zu verkürzen oder den Führerschein ohne weitere Auflagen wie die Teilnahme an einer Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zurückzuerhalten. Die Gründe dafür müssen aber sehr überzeugend sein – am besten beraten sich Betroffene mit einem Anwalt für Verkehrsrecht.
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