Kleinkrafträder bedürfen anders als Motorräder oder Kraftfahrzeuge keines Nummernschildes, sondern eines Versicherungskennzeichens.
Eine Anmeldung bei der Zulassungsstelle ist für derartige Gefährten, anders als bei Pkw, nicht erforderlich. Neben dem Versicherungskennzeichen ist lediglich eine Betriebserlaubnis notwendig.
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Zum Blitzer-CheckFolgende Fahrzeuge sind mit einem Versicherungskennzeichen auszustatten:
Anders als bei Nummernschildern, ist das Versicherungszeichen jährlich zu wechseln. Jedes Jahr zum 1. März beginnt ein neues Versicherungsjahr für Kleinkrafträder.
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Zum Blitzer-CheckDamit ein bestehender oder nicht bestehender Versicherungsschutz bei einem Kleinkraftrad schnell erkannt werden kann, wechselt die Farbe der Versicherungskennzeichen von Jahr zu Jahr zwischen blau, grün und schwarz.
Ein Versicherungskennzeichen ist entweder bei der Kraftfahrtversicherung oder dem Versicherungsvermittler zu erhalten.
Wichtig: Wer ohne ein gültiges Versicherungskennzeichen im Straßenverkehr teilnimmt, haftet im Falle eines Unfalls selbst für den Schaden. Außerdem ist ein solches Verhalten strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.
Wer ein Versicherungskennzeichen erst nach dem 1. März eines Jahres beantragt, hat einen um die nicht in Anspruch genommenen Monate reduzierten Beitrag zu zahlen.
Nach einem Unfall mit einem getunten Kleinkraftrad wird die Versicherung zwar den Schaden des Geschädigten übernehmen, allerdings wird sie an den Versicherungsnehmer Regressansprüche bis zu einer Höhe von 5.000 € stellen.
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