Für Motorradenthusiasten beginnt im März der Frühling, da in der Regel das geliebte Zweirad wieder auf die Straße gebracht werden kann. Wer nach dem Winter etwas aus der Übung geraten ist, sollte hier noch einmal die wichtigsten Regelungen hinsichtlich des Motorrads auffrischen, um auch diese Motorradsaison Schadens- und bußgeldfrei zu überstehen.
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckNachdem die letzten Spinnenweben von der Maschine gewischt und der Lack wieder glänzt, ist das Motorrad auf seine „inneren Werte“ zu überprüfen. Dabei sollte Folgendes geprüft werden:
Wer sein Motorrad nicht ganzjährig fährt, sollte ein Saisonkennzeichen beantragen, um in den Genuss der steuerlichen Vorteile zu kommen, die damit einhergehen.
Das Verkehrsrecht sieht für Motorradfahrer keinen eigenen Bußgeldkatalog vor, sodass hier der gleiche Bußgeldkatalog zur Anwendung kommt, der auch für Autofahrer bei Verkehrsverstößen gilt. Grundsätzlich haben Motorradfahrer auch die gleichen Vorschriften im Straßenverkehr zu beachten, wie Autofahrer oder Fahrer andere Fahrzeuge. Allerdings hält die Straßenverkehrsordnung einige Besonderheiten für Motorradfahrer bereit, deren Nichteinhaltung mit einem Bußgeld sanktioniert wird.
Bei Stau auf der Autobahn kommen immer wieder einige Motorradfahrer auf den Gedanken, dem Stau über die Rettungsgasse zu entkommen. Ein solches Verhalten ist jedoch nicht erlaubt, da die Rettungsgasse ausschließlich den Rettungsfahrzeugen vorbehalten ist, § 11 Abs.2 StVO.
Der Vorteil von Motorrädern, schnell klein und wendig zu sein, kann gleichzeitig auch zum Verhängnis des Fahrers führen. Denn auf Grund dieser Eigenschaften werden Motorräder von Auto- oder Lastwagenfahrern schnell übersehen. Damit Motorräder besser im Straßenverkehr wahrgenommen werden, haben Motorräder auch bei Tag mit eingeschaltetem Tagfahr- oder Abblendlicht zu fahren, § 17 Abs.2a StVO.
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Zum Blitzer-CheckWer als Motorradfahrer/Kraftradfahrer am Tag nicht mit eingeschaltetem Licht fährt, hat mit einem Bußgeld zu rechnen.
Verstoß | Bußgeld |
Fahren mit einem Kraftrad am Tage ohne eingeschaltetes Abblend- oder Tagfahrlicht | 10 € |
-mit Gefährdung | 15 € |
-mit Sachbeschädigung | 35 € |
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Zum Blitzer-CheckDie geeignete Schutzbekleidung überlässt der Gesetzgeber weitestgehend dem Motorradfahrer selbst. Allerdings gibt er seit 1976 als Mindestmaß das Tragen eines geeigneten Schutzhelms vor, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Motorrads mehr als 20 km/h beträgt, § 21a Abs. 2 StVO. Seit 1980 wird das Nichttragen eines Helms mit einem Verwarngeld sanktioniert.
Die gesetzliche Helmpflicht gilt auch für Mitfahrer auf dem Motorrad.
Ratsam ist es jedoch, weitere freiwillige Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wie beispielsweise Handschuhe, Stiefel und Rückenprotektor.
Wichtig: Ein Helmverstoß in der Probezeit ist ein B-Verstoß.
Als geeignet gelten solche Schutzhelme, die einen ECE-Näher (Economic Commission for Europe) aufweisen.
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Zum Blitzer-CheckWelche Art von Sicherungsmittel bei Trikes vorgeschrieben sind, hängt von dem jeweiligen Aufbau des Fahrzeugs ab.
Ist der Aufbau einem Kraftrad ähnlich, gilt eine Helmpflicht, da Sicherheitsgurte nicht sinnvoll wären. Die Sitzbank hat dabei von Abmessung und Befestigung der eines Kraftrads zu gleichen. Es bedarf ebenfalls separater Fußrasten für den Fahrer und den Sozius. Für letzteren sind außerdem Haltegriffe anzubringen.
Ist der Aufbau einem Pkw ähnlich, besteht keine Helmpflicht, allerdings bedarf es Sitze, die mit Sicherheitsgurten ausgestattet sind.
Für Quads gilt wie für Motorräder eine Helmpflicht nach § 21a Abs.2 StVO, da hier in der Regel eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr 20 km/h vorliegt und keine Sicherheitsgurte angebracht sind.
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Zum Blitzer-CheckWer mit einem Motorrad in einen Verkehrsunfall verwickelt wird und dabei keinen Helm getragen hat, läuft neben dem Davontragen gesundheitlicher Schäden Gefahr, einer Mithaftung nach § 254 BGB ausgesetzt zu werden. Denn das Motorradfahren ohne geeigneten Helm wird als leichtfertige Inkaufnahme einer Verletzung gewertet. Um eine solche Mithaftung abzuwenden, hat der Motorradfahrer gegebenenfalls nachzuweisen, dass die Kopfverletzung auch mit einem Helm entstanden wäre. Da dieser Nachweis in der Regel schwierig zu führen sein wird, sollte einer solchen misslichen Lage durch Tragen eins Helm vorgebeugt werden.
Wichtig: Eine solche Mithaftung kann den Motorradfahrer auch bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall treffen!
Wer gegen die Helmpflicht verstößt, hat unabhängig vom Vorliegen eines Verkehrsunfalls mit einem Bußgeld zu rechnen.
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Zum Blitzer-CheckVerstoß | Bußgeld | Punkte |
Keinen geeigneten Schutzhelm während der Fahrt getragen | 15 € | |
Ein Kind ohne Schutzhelm mit einem Kraftrad befördert | 60 € | 1 |
Mehrere Kinder ohne Schutzhelm mit einem Kraftrad befördert | 70 € | 1 |
Straßen, die mit den Zeichen 255 und 260 ausgestattet sind, dürfen von Krafträdern, mit oder ohne Beiwagen, Kleinkrafträdern und Mofas nicht befahren werden.
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Zum Blitzer-CheckWer Geschwindigkeit erleben möchte, wird dieses Gefühl meist nur auf einem Motorrad richtig erleben. Allerdings sollte bei der Teilnahme im Straßenverkehr stets auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geachtet werden. Da die Geschwindigkeitsregelungen auf den Straßen nicht nur für Autos und Lastwagen gelten, werden Geschwindigkeitsüberschreitungen von Motorrädern auch überprüft und gegebenenfalls sanktioniert.
Auch wenn eine Sanktionierung mittels stationsgebundener Blitzer schwierig ist, können Geschwindigkeitsverstöße von Motorrädern mittels mobiler Blitzer ohne Probleme festgestellt werden.
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Zum Blitzer-CheckDa Motorräder lediglich mit einem Nummernschild am Heck ausgestattet sind, lässt sich der die Geschwindigkeit überschreitende Motorradfahrer mit einem frontalen Blitzerfoto in der Regel nicht überführen.
Selbst wenn das Blitzerfoto von der Rückseite gemacht wird, lässt sich auf diese Weise nicht der Fahrer zum Zeitpunkt des Verstoßes feststellen. Dies ist jedoch auf Grund der Fahrerhaftung bei Verkehrsdelikten notwendig, um eine Sanktion zu verhängen.
Wenn die Behörde jedoch in der Lage ist, anhand des Blitzerfotos den Halter des Motorrads zu ermitteln, dieser den Fahrer aber nicht preisgeben möchte, kann sie dem Halter auflegen, ein Fahrtenbuch zu führen.
Allerdings können mobile Geschwindigkeitskontrollen auch Motorradfahrer überführen. Denn in diesem Fall wird der Motorradfahrer unmittelbar nach der Geschwindigkeitsüberschreitung aus dem Verkehr gewunken, sodass seine Personalien zweifelsfrei festgestellt werden können.
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Zum Blitzer-CheckErforderlich ist hierzu ein Führerschein der Klasse A1, der zum Führen von Motorrädern mit einem Hubraum von 125 ccm und einer maximalen Motorleistung von 11 kW berechtigt, sogenannte Leichtkrafträder.
Davon zu unterscheiden sind die Kleinkrafträder, die in der Regel die Führerscheinklasse AM voraussetzen.
Die Begrenzung der Geschwindigkeit auf 80 km/h wurde im Jahr 2013 aufgehoben.
Wer die Führerscheinklasse A1 besitzt, ist gleichzeitig auch berechtigt, Fahrzeuge der Führerscheinklasse AM zu führen.
Wichtig: Nur wer einen Autoführerschein bis zum 31.03.1980 erteilt bekommen hat, darf ein Motorrad der 125er Klasse mit seinem Autoführerschein fahren.
Wer eine Fahrerlaubnis für ein sogenanntes Leichtkraftrad erteilt bekommen hat, befindet sich ebenfalls wie bei einer Fahrerlaubnis für einen Pkw in einer zweijährigen Probezeit. Wer innerhalb dieser Zeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht, muss mit einer Probezeitverlängerung um zwei Jahre rechnen. Weitere Verstöße im Rahmen der Probezeit können bis zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
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