Es ist häufig die größte Angst aller Autofahrer: den Führerschein zu verlieren. Und die Angst ist nicht unberechtigt, wenn man eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begeht. Denn neben Bußgeldern und Punkten in Flensburg wird bei erheblichen Verstößen auch ein Fahrverbot verhängt und dann ist der Führerschein erstmal weg.
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckBei einem Fahrverbot muss ein betroffener Autofahrer seinen Führerschein – also das amtliche Dokument (Schein oder Plastikkarte) – für eine bestimmte Zeit an die zuständige Behörde abgeben. Seine Fahrerlaubnis verliert er allerdings nicht. Es handelt sich also nicht um den Entzug der Fahrerlaubnis.
Achtung: Nicht immer ist ein Verkehrsverstoß der Grund für ein Fahrverbot. Ein ärztliches Fahrverbot wird zum Beispiel bei Epilepsie ausgesprochen, um Unfälle zu verhindern.
Die Fahrerlaubnis ist eine behördliche Genehmigung, dass eine Person grundsätzlich dazu berechtigt ist, ein Auto zu fahren. Den Nachweis darüber erhält man nach bestandener Führerscheinprüfung in Form des Führerscheins. Kurz gesagt: Wer zum Beispiel seinen Führerschein verliert, hat damit nicht seine Fahrerlaubnis verloren, sondern nur den Nachweis dafür. Beim Fahrverbot gilt das gleiche Prinzip: Autofahrer dürfen ohne gültigen Führerschein nicht hinterm Steuer sitzen – ihre grundsätzliche Fahrerlaubnis bleibt aber unangetastet.
Wer den Führerschein abgeben muss, hat eine ziemlich gravierende Ordnungswidrigkeit begangen. Häufig gesellen sich zum Fahrverbot auch noch Bußgelder und Punkte hinzu. Häufiger Grund für ein Fahrverbot ist zum Beispiel eine zu hohe Geschwindigkeit. Ab wie viel km/h ein Fahrverbot aktuell verhängt wird, steht im Bußgeldkatalog:
Geschwindigkeitsüberschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Ab 26 km/h außerorts | 80 Euro | 1 | (1 Monat)* |
Ab 31 km/h außerorts | 120 Euro | 1 | (1 Monat)* |
Ab 41 km/h außerorts | 160 Euro | 2 | 1 Monat |
Ab 51 km/h außerorts | 240 Euro | 2 | 1 Monat |
Ab 61 km/h außerorts | 440 Euro | 2 | 2 Monate |
Mehr als 70 km/h außerorts | 600 Euro | 2 | 3 Monate |
Ab 26 km/h innerorts | 100 Euro | 1 | (1 Monat)* |
Ab 31 km/h innerorts | 160 Euro | 2 | 1 Monat |
Ab 41 km/h innerorts | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
Ab 51 km/h innerorts | 280 Euro | 2 | 2 Monate |
Ab 61 km/h innerorts | 480 Euro | 2 | 3 Monate |
Mehr als 70 km/h innerorts | 680 Euro | 2 | 3 Monate |
Geschwindigkeitsüberschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Ab 26 km/h außerorts | 80 Euro | 1 | (1 Monat)* |
Ab 31 km/h außerorts | 120 Euro | 1 | (1 Monat)* |
Ab 41 km/h außerorts | 160 Euro | 2 | 1 Monat |
Ab 51 km/h außerorts | 240 Euro | 2 | 1 Monat |
Ab 61 km/h außerorts | 440 Euro | 2 | 2 Monate |
Mehr als 70 km/h außerorts | 600 Euro | 2 | 3 Monate |
Ab 26 km/h innerorts | 100 Euro | 1 | (1 Monat)* |
Ab 31 km/h innerorts | 160 Euro | 2 | 1 Monat |
Ab 41 km/h innerorts | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
Ab 51 km/h innerorts | 280 Euro | 2 | 2 Monate |
Ab 61 km/h innerorts | 480 Euro | 2 | 3 Monate |
Mehr als 70 km/h innerorts | 680 Euro | 2 | 3 Monate |
* Das Fahrverbot droht nur im Wiederholungsfall, wenn ein Fahrer zweimal innerhalb eines Jahres mit 26 km/h oder mehr geblitzt wurde.
Ab Spätsommer 2021 soll die StVO-Novelle in Kraft treten. Mit dieser ändern sich die gemäß Bußgeldkatalog zu verhängenden Sanktionen. Diese Sanktionen sind geplant:
Geschwindigkeitsüberschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Ab 26 km/h außerorts | 150 Euro | 1 | (1 Monat)* |
Ab 31 km/h außerorts | 200 Euro | 1 | (1 Monat)* |
Ab 41 km/h außerorts | 320 Euro | 2 | 1 Monat |
Ab 51 km/h außerorts | 480 Euro | 2 | 1 Monat |
Ab 61 km/h außerorts | 600 Euro | 2 | 2 Monate |
Mehr als 70 km/h außerorts | 700 Euro | 2 | 3 Monate |
Ab 21 km/h innerorts | 115 Euro | 1 | (1 Monat)* |
Ab 26 km/h innerorts | 180 Euro | 1 | (1 Monat)* |
Ab 31 km/h innerorts | 260 Euro | 2 | 1 Monat |
Ab 41 km/h innerorts | 400 Euro | 2 | 1 Monat |
Ab 51 km/h innerorts | 560 Euro | 2 | 2 Monate |
Ab 61 km/h innerorts | 700 Euro | 2 | 3 Monate |
Mehr als 70 km/h innerorts | 800 Euro | 2 | 3 Monate |
Geschwindigkeitsüberschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Ab 26 km/h außerorts | 150 Euro | 1 | (1 Monat)* |
Ab 31 km/h außerorts | 200 Euro | 1 | (1 Monat)* |
Ab 41 km/h außerorts | 320 Euro | 2 | 1 Monat |
Ab 51 km/h außerorts | 480 Euro | 2 | 1 Monat |
Ab 61 km/h außerorts | 600 Euro | 2 | 2 Monate |
Mehr als 70 km/h außerorts | 700 Euro | 2 | 3 Monate |
Ab 21 km/h innerorts | 115 Euro | 1 | (1 Monat)* |
Ab 26 km/h innerorts | 180 Euro | 1 | (1 Monat)* |
Ab 31 km/h innerorts | 260 Euro | 2 | 1 Monat |
Ab 41 km/h innerorts | 400 Euro | 2 | 1 Monat |
Ab 51 km/h innerorts | 560 Euro | 2 | 2 Monate |
Ab 61 km/h innerorts | 700 Euro | 2 | 3 Monate |
Mehr als 70 km/h innerorts | 800 Euro | 2 | 3 Monate |
* Das Fahrverbot droht nur im Wiederholungsfall, wenn ein Fahrer zweimal innerhalb eines Jahres mit 26 km/h oder mehr geblitzt wurde.
Der Bußgeldkatalog sieht ein Fahrverbot aber auch bei weiteren Ordnungswidrigkeiten vor – zum Beispiel bei einem Rotlichtverstoß oder einem illegalen Autorennen. Auch bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann ein Fahrverbot die Folge sein – und kann sogar zu einem Fahrverbot im Ausland führen. Das gilt übrigens auf für Fahranfänger in der Probezeit. Ab wann Autofahrer den Führerschein abgeben und ein Fahrverbot antreten müssen, zeigt die folgende Tabelle:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Erster 0,5-Promilleverstoß | 500 Euro | 2 | 1 Monat |
Zweiter 0,5-Promilleverstoß | 1.000 Euro | 2 | 3 Monate |
Dritter 0,5-Promilleverstoß | 1.500 Euro | 2 | 3 Monate |
Erster Verstoß gegen das Drogengesetz | 500 Euro | 2 | 1 Monat |
Zweiter Verstoß gegen das Drogengesetz | 1.000 Euro | 2 | 3 Monate |
Dritter Verstoß gegen das Drogengesetz | 1.500 Euro | 2 | 3 Monate |
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Erster 0,5-Promilleverstoß | 500 Euro | 2 | 1 Monat |
Zweiter 0,5-Promilleverstoß | 1.000 Euro | 2 | 3 Monate |
Dritter 0,5-Promilleverstoß | 1.500 Euro | 2 | 3 Monate |
Erster Verstoß gegen das Drogengesetz | 500 Euro | 2 | 1 Monat |
Zweiter Verstoß gegen das Drogengesetz | 1.000 Euro | 2 | 3 Monate |
Dritter Verstoß gegen das Drogengesetz | 1.500 Euro | 2 | 3 Monate |
Zwischen Fahrverbot und Punkten in Flensburg gibt es einen Zusammenhang. Meist wird ein Fahrverbot fällig, wenn zwei Punkte für einen Verstoß verhängt werden. Es gibt aber auch Ausnahmen: Teilweise wird bei Geschwindigkeitsverstößen bereits ab einem Punkt ein Fahrverbot verhängt. Das ist in der Regel bei Wiederholungstätern der Fall.
Das Fahrverbot wird auch als eine Art erzieherische Maßnahme verhängt – nämlich dann, wenn Autofahrer im Laufe der Zeit aufgrund von vielleicht geringfügigen Ordnungswidrigkeiten zu viele Punkte in Flensburg angehäuft haben. Hat ein Autofahrer bereits acht Punkte in Flensburg angesammelt, muss er üblicherweise nicht nur den Führerschein abgeben. In diesem Fall wird ihm tatsächlich die Fahrerlaubnis entzogen. Bei acht Punkten in Flensburg ist der Führerschein weg. Er erhält erst nach einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten den Führerschein wieder zurück. Eine Sperrfristverkürzung ist möglich.
Die Acht-Punkte-Regelung besagt aber nicht, dass Autofahrer nicht schon mit viel weniger Punkten nicht mehr hinters Steuer dürfen. Das zeigen auch die beiden oberen Tabellen aus dem Bußgeldkatalog. Ein Beispiel: Wer noch ein ganz punktefreies Konto in Flensburg hat, aber außerorts mehr als 61 km/h zu schnell fährt, kassiert zu den zwei Punkten auch ein Fahrverbot von zwei Monaten.
Einfach mal beide Augen zudrücken und ohne Führerschein hinters Lenkrad setzen? Das ist gar keine gute Idee! Wer ein Fahrverbot erhalten oder sogar die Fahrerlaubnis entzogen bekommen hat, sollte sich tunlichst an die Regeln halten und auf Bus, Bahn oder Mitfahrgelegenheit umsteigen. Denn wer beim Fahren trotz Fahrverbot erwischt wird, begeht eine Straftat und handelt sich dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe ein. Fahrradfahren trotz Fahrerverbot ist aber erlaubt; auch die meisten E-Bikes dürfen trotz Fahrverbot gefahren werden.
Grundsätzlich gilt: Gegen ein Fahrverbot darf jeder Autofahrer Einspruch einlegen. Dieser muss innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Behörde eingehen. Diese Frist muss eingehalten werden, da der Bescheid sonst rechtskräftig wird. Dann tritt auch keine Verjährung des Fahrverbots mehr ein.
Begründen müssen Autofahrer den Einspruch nicht – allerdings wäre dies sinnvoll, um auch tatsächlich eine Chance auf Erfolg zu haben und das Fahrverbot umgehen zu können. Juristische Laien können jedoch häufig selbst nicht einschätzen, welche Gründe zu einem erfolgreichen Einspruch führen könnten. Deshalb lohnt es sich, Rücksprache mit einem Anwalt für Verkehrsrecht zu halten, der die Lage einschätzen und einen Einspruch gegen das Fahrverbot in die Wege leiten kann. Möglich ist dann, die Strafe komplett aufzuheben oder zumindest das Fahrverbot umzuwandeln.
Geblitzt worden?
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