In Zusammenhang mit Alkohol- und Drogenkonsum fällt häufig der Begriff Mischkonsum. Er spielt auch eine Rolle im Straßenverkehr – nämlich dann, wenn Autofahrer nach einem solchen Mischkonsum in eine Verkehrskontrolle geraten oder einen Unfall verursachen.
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Zum Blitzer-CheckUnter Mischkonsum im Straßenverkehr (offiziell: Multipler Substanzgebrauch) versteht man die gleichzeitige Einnahme mehrerer berauschender Substanzen – beispielsweise Alkohol- plus Cannabiskonsum oder die gleichzeitige Einnahme von Drogen am Steuer wie LSD und Crystal Meth. Mischkonsum kann zu gefährlichen Nebenwirkungen und Spätfolgen führen. Unter diesen Umständen Auto zu fahren, ist absolut tabu.
Mischkonsum am Steuer wird nach § 316 StGB (Strafgesetzbuch) sanktioniert – genauso wie Autofahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. In Absatz 1 heißt es hier: „Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder
§ 315c mit Strafe bedroht ist.“
Mischkonsum am Steuer berührt mehrere Gesetze:
Nach § 316 StGB ist Trunkenheit im Straßenverkehr strafbar – genauso wie berauschende Mittel. Spielen beim Mischkonsum also Alkohol oder Drogen eine Rolle, kann der Führerschein entzogen werden. Zudem droht eine hohe Geldbuße oder sogar Freiheitsstrafe.
Das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss ist auch laut StVG nicht erlaubt und wird geahndet. Anders als beim Autofahren unter Alkoholeinfluss gelten beim Drogenkonsum am Steuer aber keine festgelegten Grenzwerte, wie Promillegrenzen. Die Anlage zu § 24a StVG listet folgende berauschende Mittel als im Straßenverkehr unzulässig auf:
Generell kann man sagen, dass Betroffene bei Mischkonsum (erster Verstoß) laut Bußgeldkatalog in der Regel mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen müssen. Darüber hinaus kann eine MPU angeordnet werden – MPU steht für medizinisch-psychologische Untersuchung.
Wer aufgrund von Mischkonsum seine Fahrerlaubnis verloren hat und sie mit Hilfe einer MPU wiedererlangen möchte, muss einen Abstinenznachweis erbringen. Das heißt, Betroffene müssen belegen können, dass sie über eine gewisse Zeit keine Drogen und kein Alkohol zu sich genommen haben. Wer nachweislich verschiedene Drogen plus Alkohol konsumiert hat – also ein Mischkonsum vorlag – fällt unter das sogenannte „polyvalente Konsummuster“. Da Mischkonsum in der Regel kritisch gesehen wird, wird meistens ein Abstinenznachweis von einem gesamten Jahr gefordert.
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