Statistische Auswertungen von Verkehrskontrollen der vergangenen Jahre zeigen, dass Drogen dabei sind, Alkohol am Steuer abzulösen. Immer mehr Menschen unterschätzen die Gefahr berauschender Mittel und setzen sich nach dem Konsum von Cannabis, Amphetaminen, Kokain oder anderen Drogen hinters Steuer.
Führt man unter dem Einfluss von Kokain (auch Cocain), das als harte Droge gilt, ein Fahrzeug, kann aus einer Verkehrsordnungswidrigkeit schnell eine Straftat werden, deren Konsequenz auch der Freiheitsentzug bedeuten kann. Aber selbst wenn nur eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, sieht der Gesetzgeber für das Fahren unter Kokaineinfluss strenge Strafen vor: So werden ein Bußgeld von 500 bis 1.500 Euro und zwei Punkte in Flensburg fällig sowie ein ein- oder dreimonatiges Fahrverbot. Zusätzlich kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.
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Zum Blitzer-CheckGerät man in eine Straßenverkehrskontrolle und wird mit Kokain am Steuer erwischt, bringt die Nachweisbarkeit des Rauschmittels ernstzunehmende Konsequenzen mit sich. Anders als beim Fahren unter Alkoholeinfluss gibt es bei Drogendelikten im Straßenverkehr keine Richtwerte wie die Promillegrenze, die als Maßstab zur Unterscheidung von Ordnungswidrigkeit und Straftat herangezogen werden kann.
Es spielt eine Rolle, ob die Polizeibeamten dem Fahrer eine Fahruntüchtigkeit (etwa Schlangenlinien fahren) nachweisen können. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und der Fahrer verstößt gegen Paragraf 24 a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Der Bußgeldkatalog ahndet das so:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | mögliche weitere Konsequenzen |
Fahren unter Kokaineinfluss | ||||
… beim ersten Mal | 500 € | 2 | 1 Monat | MPU |
… beim zweiten Mal | 1.000 € | 2 | 3 Monate | MPU |
… beim dritten Mal | 1.500 € | 2 | 3 Monate | MPU |
Gefährdung des Verkehrs unter Kokaineinfluss | 3 | Führerscheinentzug, MPU, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe |
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | mögliche weitere Konsequenzen |
Fahren unter Kokaineinfluss | ||||
… beim ersten Mal | 500 € | 2 | 1 Monat | MPU |
… beim zweiten Mal | 1.000 € | 2 | 3 Monate | MPU |
… beim dritten Mal | 1.500 € | 2 | 3 Monate | MPU |
Gefährdung des Verkehrs unter Kokaineinfluss | 3 | Führerscheinentzug, MPU, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe |
Wurde man mit Alkohol und Kokain am Steuer erwischt, gelten die gleichen Strafen wie aus der Tabelle. Mischkonsum wird als Verstoß gegen das Drogengesetz gewertet.
Schätzen die Beamten den Fahrer aufgrund seiner Fahrweise als fahruntüchtig ein und es wird Kokain im Blut nachgewiesen, liegt zusätzlich eine Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß Paragraf 315 c des Strafgesetzbuches (StGB) vor. Der Beschuldigte gilt dann als vorbestraft, was sich auch in seinem polizeilichen Führungszeugnis widerspiegelt. Ihm drohen neben dem Entzug der Fahrerlaubnis zusätzlich drei Punkte in Flensburg sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
Verursacht ein Kfz-Fahrer nach dem Konsum von Kokain oder anderen Drogen einen Unfall, kann der Unfallgegner Schadensersatzansprüche geltend machen. Endet der Verkehrsunfall tödlich, droht eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung.
Hinweis: Unter dem Einfluss von Kokain Autofahren ist nicht nur ein Verkehrsdelikt, sondern auch ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), der strafrechtlich geahndet wird. Führt man nur geringe Mengen der Droge bei sich, wird häufig von einem Strafverfahren abgesehen. Hierfür gelten in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen.
Wie lange der Führerschein weg ist, nachdem man mit Kokain am Steuer erwischt wurde, hängt in erster Linie davon ab, ob es das erste Mal oder wiederholt vorgekommen ist. Wird der Führerschein entzogen, regelt eine Sperrfrist von sechs Monaten bis fünf Jahren, wann man den Führerschein neu beantragen darf.
Bei Neubeantragung des Führerscheins kann zudem eine MPU angeordnet werden, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen. Dabei bewerten Psychologen, ob jemand, der durch Drogenkonsum im Straßenverkehr aufgefallen ist, wieder ein Fahrzeug führen und am Straßenverkehr teilnehmen darf. Die Betroffenen müssen ihrerseits nachweisen, dass sie über einen längeren Zeitraum keine Drogen konsumiert haben.
Achtung: Der Führerscheinentzug droht auch, wenn nachgewiesen wird, dass man regelmäßig Kokain oder andere Drogen konsumiert. Dafür muss man nicht mit Drogen am Steuer erwischt worden sein.
Kokain kann das Gefühl einer erhöhten Leistungsfähigkeit hervorrufen, die Aktivität steigern, stimmungsaufhellend wirken oder Euphorie auslösen. Müdigkeit und Hungergefühl verschwinden oft. Da auch die Hemmschwelle und das Urteilsvermögen herabgesetzt werden können, fallen Kfz-Fahrer, die unter dem Einfluss der Leistungsdroge stehen, nicht selten durch risikobereites Fahren bei polizeilichen Verkehrskontrollen auf.
Auch Halluzinationen, innere Unruhe und aggressives Verhalten können durch Kokain ausgelöst werden – Wirkungen, die sich nicht unbedingt positiv auf die Fahrtüchtigkeit auswirken dürften.
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Zum Blitzer-CheckDie Grenzwertkommission, die die Bundesregierung unter anderem zum Thema Drogen und Straßenverkehr berät, hat für Kokain einen analytischen Grenzwert von 75 ng/ml Blut festgelegt. Dafür wird die Menge an Benzoylecgonin (BZE), ein Abbauprodukt des Kokains, bestimmt. Die Kommission geht davon aus, dass ab 75 ng/ml die Fahrtüchtigkeit des Konsumenten eingeschränkt ist.
Der Kokain-Grenzwert von 75 g/ml bedeutet übrigens nicht, dass es bei Unterschreitung des Grenzwerts erlaubt ist, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen.
Wird ein Kfz-Fahrer von der Polizei angehalten und es besteht der Verdacht, er könne Kokain oder andere Drogen zu sich genommen haben, können die Beamten einen Drogentest verlangen. Der Verdacht kann sich einerseits aus einer verdächtigen Fahrweise heraus ergeben, oder aber der Fahrer zeigt typische Symptome, die durch den Einfluss von Drogen hervorgerufen werden:
Einen Drogenschnelltest können die Beamten an Ort und Stelle durchführen, um einen Anfangsverdacht zu bestätigen. Mit einem Drogenschnelltest, der meistens mit Urin durchgeführt wird, kann mittels Teststreifen lediglich festgestellt werden, dass eine bestimmte Substanz konsumiert wurde.
Da der Drogenschnelltest freiwillig ist, kann der Fahrer ihn verweigern. Ein Bluttest mit Gerichtsbeschluss kann nicht verweigert werden. Die exakte Wirkstoffmenge einer Droge kann ausschließlich im Labor bestimmt werden, indem Tests mit Blut oder Urin des Beschuldigten durchgeführt werden.
Hinweis: Drogenschnelltests dürfen nicht als Beweis vor Gericht dienen, da es viele Fehlerquellen gibt. Nur die Ergebnisse genauer Laboruntersuchungen von Blut und Urin sind gerichtlich verwertbar.
Bei der Nachweisbarkeit von Kokain kommt es darauf an, wo man nach der Droge im oder am Körper sucht. Im Blut ist Kokain etwa ein bis zwei Tage lang nachweisbar, im Urin sind es zwei bis vier Tage und in den Haaren sogar mehrere Monate. Auch der Konsument selbst beziehungsweise sein Konsumverhalten spielt eine Rolle. Folgende Faktoren üben einen Einfluss auf die Kokain-Nachweisbarkeit aus:
Wird ein Fahranfänger in der Probezeit beim Fahren unter Kokaineinfluss erwischt, liegt ein sogenannter A-Verstoß vor, eine schwerwiegende Missachtung der Verkehrsgesetze. A-Verstöße sind neben Drogen oder Alkohol am Steuer auch Tempoverstöße mit mehr als 21 km/h zu viel oder qualifizierte Rotlichtverstöße.
Die Konsequenzen von Kokain beim Autofahren in der Probezeit sind:
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