Darf man bekifft Auto fahren? Ein kleiner Joint wird gerne mal verharmlost – und nicht selten passiert es, dass Autofahrer nach Cannabis-Konsum hinterm Lenkrad ihres Autos Platz nehmen. Das ist keine gute Idee! Cannabis zählt zu den illegalen Rauschmitteln. Unter diesem Einfluss Auto zu fahren, ist gefährlich und wird bestraft – denn jede Form von Drogen am Steuer ist illegal.
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Zum Blitzer-CheckWas bei Alkoholkonsum der Promillewert ist, ist bei Cannabis die Menge an Tetrahydrocannabinol (THC). THC ist der psychoaktive Wirkstoff von Cannabis, der nach dem Konsum in Speichel, Urin, Blut und Haaren nachweisbar ist. Polizeibeamte können THC bei Verdacht während einer Verkehrskontrolle nachweisen – mittels Drogenschnelltest anhand von Schweiß oder Urin. Auch über einen Bluttest, der dann allerdings nicht unterwegs stattfinden kann, lässt sich THC nachweisen. Die THC-Grenze im Auto liegt bei etwa einem Nanogramm pro Milliliter Blut, allerdings existiert kein gesetzlich festgelegter Grenzwert. Wird einem Autofahrer mehr als das im Körper nachgewiesen, muss er in der Regel mit hohen Bußgeldern, Punkten und sogar einem Fahrverbot rechnen.
Cannabis ist die am häufigsten konsumierte illegale Droge in Europa und in Deutschland. Das enthaltene THC nimmt Einfluss auf das zentrale Nervensystem und die Psyche. Die Wirkung ist jedoch nicht gänzlich vorhersehbar. Cannabiskonsum kann unter anderem zu Euphorie, veränderter Wahrnehmung, verlangsamten Bewegungen und einem beeinträchtigten Kurzzeitgedächtnis führen. Weitere Folgen können Angst und Panik, Erinnerungslücken, Übelkeit, Herzrasen und Schwindel sein.
Insbesondere die Auswirkungen von Cannabis am Steuer sind gefährlich: Die übersteigerte Selbsteinschätzung, die Fehleinschätzung von Situationen und eine enthemmte und risikobereite Fahrweise nach Cannabiskonsum gefährden sowohl den Fahrer als auch andere Verkehrsteilnehmer. Mit THC im Blut autofahren ist also eindeutig keine gute Idee, weil sich Cannabis und das sichere Führen eines Fahrzeugs nicht miteinander vereinbaren lassen.
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Zum Blitzer-CheckGrundsätzlich gilt: Je höher der Wert, der im Cannabis-Drogentest nachgewiesen wird, desto höher die Strafe. Außerdem spielt es eine entscheidende Rolle, wie oft der Betroffene schon erwischt wurde. Mit diesen Strafen müssen bekiffte Autofahrer rechnen:
Achtung: Bei geringen THC-Werten wird das Autofahren unter Cannabiseinfluss als Ordnungswidrigkeit behandelt und – wie oben beschrieben – nach dem Bußgeldkatalog sanktioniert. Wer jedoch mit einem hohen THC-Wert beim Autofahren erwischt wird, hat eine Straftat begangen. In diesem Fall ist die Fahrerlaubnis dauerhaft weg und kann erst nach einer bestimmten Sperrfrist und der erfolgreichen Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) wiedererlangt werden. Übrigens: Allein der Besitz von Drogen stellt eine Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) dar, woraufhin in der Regel ein Strafverfahren folgt. Bei geringen Mengen wird jedoch davon abgesehen.
Eine kleine Ausnahme besteht seit 2017 für Personen, die Cannabis aus medizinischen Gründen nehmen. Wer Cannabis aufgrund einer schweren Erkrankung auf Rezept aus der Apotheke bezieht, darf dennoch bekifft Auto fahren. Für sie gilt ein sogenanntes Medikamentenprivileg am Steuer. Das gilt aber nur, wenn die Person die ärztlich verordnete Dosis Cannabis konsumiert und keine Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr aufweist.
Selbst wenn der Rausch längst vorbei und der Cannabis-Konsument sich wieder nüchtern fühlt, lässt sich das THC im Körper nachweisen. Die Cannabis-Nachweisdauer liegt damit über der Wirkzeit der Droge. Cannabis ist im Urin nachweisbar, aber auch im Speichel, Blut oder in den Haaren. Nachgewiesen wird Cannabis über einen Drogentest. Hier ein Überblick über die etwaigen Angaben zur Dauer der Nachweisbarkeit von THC:
Nachweisbarkeit in: | Einmaliger Konsum | Gelegentlicher Konsum | Regelmäßiger Konsum |
Speichel | Weniger als 24 Stunden | Weniger als 24 Stunden | Weniger als 24 Stunden |
Urin | 2 bis 3 Tage | 2 bis 4 Tage | 5 bis 14 Tage, bei langfristigem Konsum: 2 Wochen bis 3 Monate |
Blut | 6 bis 24 Stunden | Mehr als 24 Stunden | Mehrere Tage |
Haaren | Abhängig von Haarlänge | Abhängig von Haarlänge | Abhängig von Haarlänge |
Nachweisbarkeit in: | Einmaliger Konsum | Gelegentlicher Konsum | Regelmäßiger Konsum |
Speichel | Weniger als 24 Stunden | Weniger als 24 Stunden | Weniger als 24 Stunden |
Urin | 2 bis 3 Tage | 2 bis 4 Tage | 5 bis 14 Tage, bei langfristigem Konsum: 2 Wochen bis 3 Monate |
Blut | 6 bis 24 Stunden | Mehr als 24 Stunden | Mehrere Tage |
Haaren | Abhängig von Haarlänge | Abhängig von Haarlänge | Abhängig von Haarlänge |
Diese Frage beschäftigt viele Menschen, die ab und zu Cannabis konsumieren. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die Maximale THC-Konzentration nach dem inhalativen Cannabiskonsum nach 15 bis 20 Minuten erreicht ist. Danach sinkt der Wert innerhalb von ein bis zwei Stunden stark ab. Bei Gelegenheitskonsumenten liegt eine Konzentration von 1 ng/ml THC nach sechs bis acht Stunden im Blut vor. Dieser geringe Wert bedeutete aber nicht, dass man bereits wieder fahrtüchtig ist. Auch dann ist THC im Blut weiter nachweisbar und die Fahrtüchtigkeit kann eingeschränkt sein.
Generell kann man vorsichtig sagen, dass mindestens 24 Stunden nach dem Kiffen vergangen sein müssen, bevor man wieder daran denken kann, sich hinters Steuer zu setzen. Aber: Nur weil man sich wieder nüchtern fühlt, darf man nicht vergessen, dass sich THC immer noch nachweisen lässt. Erst nach circa einem Monat kann man damit rechnen, dass die Substanz über einen Cannabis-Drogentest nicht mehr nachweisbar ist. Wer sich vorher hinters Steuer setzt, muss damit rechnen, bei einer Verkehrskontrolle und dem entsprechenden Drogentest, eine Strafe zu erhalten. Wer regelmäßig kifft, muss wissen, dass THC im Blut sogar noch nach drei Monaten oder länger nachweisbar ist.
Kiffen und Autofahren in der Probezeit sollte ein Tabu sein. Denn: Das Fahren unter Drogeneinfluss gilt in der Probezeit als sogenannter A-Verstoß; damit sind schwerwiegende Verstöße im Straßenverkehr gemeint. Wer in der Probezeit bekifft angehalten wird, muss damit rechnen, dass seine Probezeit um zwei weitere Jahre verlängert wird und ein Aufbauseminar ansteht, das bis zu 400 Euro kosten kann. Wer sogar ein zweites Mal in der Probezeit bekifft angehalten wird, muss eine verkehrspsychologische Beratung über sich ergehen lassen. Kommt ein weiterer A-Verstoß hinzu, wird die Fahrerlaubnis für mindestens drei Monate entzogen.
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