Ein Bußgeldbescheid muss genauen formellen Kriterien entsprechen. Liegen Formfehler vor, kann es sein, dass der gesamte Bescheid ungültig ist. Gut für den Verkehrssünder, denn ein Einspruch gegen einen fehlerhaften Bußgeldbescheid kann erfolgreich sein.
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Zum Blitzer-CheckEin Bußgeldbescheid kann fehlerhaft sein, etwa wenn er nicht vollständig ist. Er muss immer die gleichen Informationen enthalten. Geregelt ist das in § 66 des Ordnungswidrigkeiten-Gesetzes (OWiG). Folgende Angaben müssen im Bescheid gemacht werden:
Ein Bußgeldbescheid muss darüber hinaus immer eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. Sie muss darüber informieren, dass…
Wichtig: Nicht nur Formfehler können Grund für einen erfolgreichen Einspruch sein, sondern auch Messfehler oder mangelhafte Beweise – beispielsweise, wenn man auf dem Blitzerfoto den Fahrer nicht eindeutig identifizieren kann. Ein Bußgeldbescheid ohne Foto ist hingegen nicht immer ein Einspruchsgrund.
Wer seinen Bußgeldbescheid anfechten möchte, sollte ihn genauestens prüfen lassen. Alle oben genannten Informationen müssen im Bescheid enthalten sein. Ist das nicht der Fall, kann es sein, dass der fehlerhafte Bußgeldbescheid für ungültig erklärt wird. Es kann sich also lohnen, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate zu ziehen, der den Bußgeldbescheid überprüft.
Wichtig: Nicht jede Abweichung von den oben genannten Punkten führt automatisch zur Ungültigkeit des Bußgeldbescheids. Das passiert nur bei gravierenden Formfehlern – wie zum Beispiel bei einem gänzlich falschen Namen auf dem Bescheid. Handelt es sich nur um eine geringe Ungenauigkeit, hat der Bußgeldbescheid in der Regel Bestand.
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