Bußgelder werden nicht willkürlich erhoben, sondern sind im Bußgeldkatalog genau festgelegt. Dennoch kann es passieren, dass ein Autofahrer mehr zahlen muss als eigentlich üblich. Dann handelt es sich vermutlich um eine Bußgelderhöhung. Was genau bedeutet das?
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
Zum Blitzer-CheckBevor ein Autofahrer einen Bußgeldbescheid erhält – beispielsweise wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes – hat die Bußgeldstelle die Möglichkeit nachzuforschen, ob der Autofahrer bereits Voreintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg hat oder ob er in letzter Zeit schon einmal wegen einer ähnlichen Ordnungswidrigkeit aufgefallen ist. Wird ein Autofahrer beispielsweise zwei Mal innerhalb eines Jahres mit über 25 km/h zu schnell erwischt, muss er mit einer Bußgeld-Regelsatzerhöhung wegen einer Voreintragung rechnen. Das bedeutet, dass das Bußgeld höher ausfällt als normalerweise üblich. Es kann sogar doppelt so teuer für den betroffenen Autofahrer werden.
Wichtig: Wird ein Autofahrer mehrmals bei derselben Ordnungswidrigkeit erwischt und hat er bereits ein Fahrverbot erhalten, kann sich dieses ebenfalls verlängern.
Aufgepasst: Auch Ersttäter können sich nicht in Sicherheit wiegen. Eine erhöhte Geldbuße droht nicht nur wegen Eintragungen im Fahreignungsregister, sondern auch, wenn zusätzlich zum Verkehrsverstoß eine Gefährdung, Behinderung oder Sachbeschädigung hinzugekommen ist. Allerdings sind die Erhöhungen in diesem Fall einheitlich geregelt. Ein Beispiel: Ein Autofahrer hat eine rote Ampel überfahren und dabei Passanten gefährdet. Für den qualifizierten Rotlichtverstoß muss er ein Bußgeld von 200 Euro zahlen. Da auch noch eine Gefährdung entstand, gibt es eine Bußgelderhöhung auf 320 Euro.
Viele Autofahrer hoffen regelrecht auf eine Bußgelderhöhung – solange sie dadurch ihr Fahrverbot loswerden. Und tatsächlich kann es vorkommen, dass man das Fahrverbot in ein Bußgeld umwandeln kann. Allerdings ist das nur eine Ausnahme. Das Fahrverbot hat einen erzieherischen Sinn und Betroffene sollen sich nicht einfach davon freikaufen können.
Die Zahlung eines Bußgeldes ist immer unangenehm – eine Erhöhung erst recht. Deshalb fragen sich viele Autofahrer, ob es sich lohnen könnte, Einspruch einzulegen. Das lässt sich leider nicht allgemein beantworten. Falls Betroffene das Gefühl haben, unangemessen bestraft worden zu sein, sollten sie sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen. Er kann prüfen, ob die Bußgelderhöhung in einem angemessenen Verhältnis zum begangenen Verkehrsverstoß steht und anschließend einschätzen, wie sinnvoll ein Einspruch sein kann.
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