Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Anhörungsbogen: Muss man sich selbst belasten?

Einen Anhörungsbogen schickt die Bußgeldbehörde, wenn mit einem Fahrzeug nachweislich eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Die Behörde ist sich dann bereits sicher, den tatsächlichen Fahrer, der etwa eine rote Ampel überfahren hat oder zu schnell gefahren ist, identifiziert zu haben. Im Anhörungsbogen kann sich der Adressat zur Tat äußern. Muss man sich im Anhörungsbogen selbst belasten?

Anzeige

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Zum Blitzer-Check  
100% kostenlos und unverbindlich

Keine Aussage im Anhörungsbogen, um sich nicht selbst zu belasten

Der Adressat eines Anhörungsbogens ist dazu verpflichtet, Angaben zur eigenen Person zu machen. Dazu gehören folgende Informationen:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Familienstand
  • Beruf
  • Wohnort und Adresse
  • Staatsangehörigkeit
In einem Anhörungsbogen muss man sich nicht selbst belasten. Die Behörde ermittelt dann aber weiter.

Der Adressat muss jedoch keine Angabe zur Sache – sprich zum Tathergang – machen. Zudem ist eine Person nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten, selbst wenn sie die Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen hat. Das bedeutet: Keine Aussage im Anhörungsbogen zu machen, um sich nicht selbst zu belasten, stellt weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat dar. Eine falsche Angabe im Anhörungsbogen kann hingegen strafbar sein.

Was passiert, wenn man im Anhörungsbogen angibt, nicht der Fahrer gewesen zu sein, fasst Rechtsanwalt Johannes von Rüden noch einmal im Video zusammen:

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Kein Fahrer angegeben: Behörde ermittelt weiter

Wer im Anhörungsbogen angibt, nicht der Fahrer gewesen zu sein, ohne den tatsächlichen Fahrer zu nennen, muss jedoch mit weiteren Ermittlungen der Behörde rechnen. Sie wird das Verfahren nicht sofort einstellen, sondern prüfen, ob der Adressat nicht doch der eigentliche Fahrer ist. Dazu kann sie unter anderem das Blitzerfoto mit dem Lichtbild aus dem Passregister vergleichen. Außerdem kann ein Vertreter der Behörde den Betroffenen zu Hause oder am Arbeitsplatz besuchen, um die Identität zu überprüfen. Kommt die zuständige Behörde zu dem Schluss, dass es sich beim Adressaten des Anhörungsbogens doch um den Fahrer handelt, wird dieser erneut Post bekommen und gegebenenfalls einen Bußgelbescheid erhalten.

In jedem Fall ist es ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren, wenn man einen Anhörungsbogen erhält und sich beim Ausfüllen nicht sicher ist. In einigen Fällen können Formfehler vorliegen und somit eine Strafe wie Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot abgewendet werden.

Anzeige

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Zum Blitzer-Check  
100% kostenlos und unverbindlich